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    <title>Begleitschreiben (&quot;Denken ist vor allem Mut...&quot; (Ludwig Hohl)) : Rubrik:Demokratie und Rechtsstaat</title>
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    <description>&quot;Denken ist vor allem Mut...&quot; (Ludwig Hohl)</description>
    <dc:publisher>Gregor Keuschnig</dc:publisher>
    <dc:creator>Gregor Keuschnig</dc:creator>
    <dc:date>2008-07-04T19:08:41Z</dc:date>
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    <title>Begleitschreiben</title>
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    <title>Paul Ginsborg: Wie Demokratie leben</title>
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    <description>&lt;img title=&quot;Paul Ginsborg  WIe Demokratie leben&quot; height=&quot;240&quot; alt=&quot;Paul Ginsborg  WIe Demokratie leben&quot; width=&quot;240&quot; align=&quot;right&quot; class=&quot;right&quot; src=&quot;http://static.twoday.net/begleitschreiben/images/Paul-Ginsborg-WIe-Demokratie-leben.jpg&quot; /&gt;Ausgehend von einem fiktiven Treffen zwischen John Stuart Mill und Karl Marx, den beiden vermutlich wichtigsten politischen &lt;i&gt;Denkern der viktorianischen Ära&lt;/i&gt;, entwirft Paul Ginsborg zu Beginn seines Buches &quot;Wie Demokratie leben&quot; eine kurze Kulturgeschichte diverser Strömungen und Modelle der liberalen Demokratie bis hinein ins 21. Jahrhundert. Allerdings sind  und bleiben in allen Kapiteln des Buches  Mill und Marx die Antipoden, an denen sich der Autor teilweise zwanghaft &quot;abarbeitet&quot;. Am Ende gibt es dann nochmals einen fiktiven Dialog der beiden, &lt;i&gt;Epoche: Heute&lt;/i&gt; auf einer &lt;i&gt;Wolke über Europa&lt;/i&gt;. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Hier Mill, Entwickler und Verfechter des politischen Liberalismus, der sanfte, eher &quot;sozialdemokratisch&quot; argumentierende Reformer  dort Marx, der schonungslose Beschreiber der Entfremdung des Menschen im Kapitalismus, der wilde Revolutionär, der es leider versäumt habe, seine &quot;Diktatur des Proletariats&quot; ausreichend zu definieren: Kapitel für Kapitel rekurriert Ginsborg immer wieder auf die Thesen dieser beiden Gelehrten und das anfängliche Interesse der Ausarbeitung der Differenzen weicht irgendwann einem Unmut, da ständig aufgezeigt wird, welche zwar für damalige Zeiten bahnbrechende Ideen beide entwickelten, diese jedoch aus heutiger Sicht grosse Schwächen aufweisen. Aber dass aus programmatischen Schriften von vor mehr als 150 Jahren vieles nicht mehr in unsere Gesellschaft &quot;passt&quot; und dem damaligen Zeitgeist geschuldet sein muss  ist das nicht eine allzu triviale Erkenntnis, um sie in dieser Ausführlichkeit auszubreiten? Details dieser Art  einerseits die &quot;Jugendsünden&quot; des Liberalismus kulmulierend unter anderem in fünf &lt;i&gt;Gründe[n] für den Ausschluss vom Wahlrecht&lt;/i&gt;, andererseits das Egalitäre der Marx-Doktrin - mögen vielleicht für Experten von Belang sein, aber zum versprochenen &quot;Modell der teilnehmenden Demokratie&quot;, welches in diesem Buch entwickelt werden soll, tragen sie nichts bei.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;b&gt;120 von 192&lt;/b&gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Minimalanforderungen an eine Demokratie beschreibt Ginsborg in einer Fussnote: &lt;i&gt;Die moderne repräsentative Demokratie lässt sicham besten als eine Staatsform definieren, die a) eine gewählte repräsentative Regierung besitzt, die b) von der gesamten erwachsenen Bevölkerung gewählt wird, deren Stimmen in c) regelmässigen Abständen, geheim und gleich eingeholt werden und die d) in ihrer Meinungsfreiheit keinerlei Einschränkungen oder Einschüchterungenausgesetzt sein darf.&lt;/i&gt; Die Zahl der nach diesen Kriterien demokratischen Länder auf der Welt betrug 1926 29, 1942 nur noch 12, 1988 66 (von insgesamt 177 Mitgliedsstaaten der UN) und 2000 120 (von 192). Ginsborg moniert nun, dass &lt;i&gt;der Raum, der in diesen Demokratien theoretisch und praktisch der direkten Regierungsbeteiligung eingeräumt wird, minimal blieb.&lt;/i&gt; Die Demokratien blieben &lt;i&gt;in jeder Hinsicht rein repräsentativ. Die Regierung und die Entscheidungsprozesse lagen in der Hand ihrer Vertreter&lt;/i&gt;, so Ginsborgs raunende Diagnose.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Abgesehen davon, dass derartige Aussagen eine Konvergenz der existierenden  demokratischen Systeme impliziert, die gar nicht existiert, versäumt es der Autor merkwürdigerweise, dezidiert auf das passive Wahlrecht hinzuweisen  ein wesentlicher Faktor einer modernen Demokratie. Warum reduziert er die Möglichkeiten des Bürgers auf das aktive Wahlrecht, das Stimmrecht? Auch im weiteren Verlauf des Buches suggeriert Ginsborg durchgängig, dass die Mandatsträger in repräsentativen Demokratien eine Art Verschwörungskaste bilden, denen der Bürger praktisch hilflos ausgeliefert sei. Damit bedient er letztlich offen demokratiefeindliche Affekte. Zwar mag die Komplexität und die damit häufig verbundene Institutionalisierung und Bürokratisierung von Politik viele Bürger abschrecken und den Eindruck der Vergeblichkeit und des Verdrusses verstärken (und im ein oder anderen Fall durchaus rechtfertigen), aber Ginsborg wendet auch hier eine für einen Intellektuellen seiner Güte unzulässige Verallgemeinerungstechnik an, die zwar für ein populärwissenschaftliches Buch in bestimmten Grenzen notwendig ist, aber nicht auf einem derart schlichten Niveau.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Stimmt es denn, dass sich &lt;i&gt;im Augenblick ihres globalen Siegeszuges.viele der grundlegenden Elemente der liberalen Demokratie als ungenügend und ebenso viele ihrer besonders gerühmten Vorzüge als inexistent&lt;/i&gt; erwiesen? Die Symptome, die Ginsborg zu dem Urteil kommen lassen, es gebe &lt;i&gt;die Abneigung gegen die Demokratie&lt;/i&gt; in deren &lt;i&gt;Hochburgen&lt;/i&gt;, ausgerechnet nach 1989, als die &lt;i&gt;liberale Demokratie auf ganzer Linie über ihren Gegner, der längst für niemanden mehr attraktiv war&lt;/i&gt; reüssierte: &lt;i&gt;Rückgang der WahlbeteiligungMitgliederverlust der Parteien&lt;/i&gt; und  eine Behauptung - &lt;i&gt;sinkendes Vertrauen in die Institutionen und die politische Klasse im allgemeinen&lt;/i&gt;. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Als Beispiel wird Schweden angeführt. Dort waren 1968 60% die Meinung, &lt;i&gt;dass sich die politischen Parteien für die Meinung der Wähler, nicht nur für ihre Stimmen interessieren&lt;/i&gt;, 1994 wäre dieser Prozentsatz auf 25% gesunken. Abgesehen davon, dass die Aussage zum Interesse der Wählerstimme bei den Parteien nicht automatisch auf eine Skepsis der Demokratie gegenüber rückschliessen lässt, erwähnt Ginsborg weder, unter welchen Voraussetzungen diese Erhebungen stattgefunden haben, noch berücksichtigt er, dass die ökonomischen und sozialen Verhältnisse wesentliche Faktoren für Politikmüdigkeit bzw. mobilisierung darstellen. So kämpfte Schweden zu Beginn der 90er Jahre mit einer schweren Wirtschaftskrise und stellte den vielgerühmten &quot;Sozialstaat&quot; um, was zu Verwerfungen führte, die sich dann in einem solchen Umfrageergebnis widerspiegeln. Dies mit den Zahlen von 1968 zu vergleichen, als eine allgemeine Politisierung in den westlichen Gesellschaften stattfand, ist ohne entsprechenden Hinweis verzerrend. Und es gibt übrigens durchaus andere Studien, die das politische Interesse in der Bevölkerung sukzessive ansteigend zeigen (wie beispielsweise in &lt;a href=&quot;http://othes.univie.ac.at/84/1/Diplomarbeit.pdf&quot;&gt;Österreich  PDF; Seite 151&lt;/a&gt;).    &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Und natürlich muss auch noch der &lt;i&gt;Neoliberalismus&lt;/i&gt; für die unterstellte Demokratieverdrossenheit herhalten (den Begriff &quot;Neoliberalismus&quot; definiert Ginsborg nicht; er verwendet ihn als reine Phrase), garniert mit einer Prise &lt;i&gt;Unterwerfung unter dem Massenkonsum&lt;/i&gt;, der die Bürger von der politischen Teilhabe ablenkt und einlullt und  nicht zu vergessen  einer Dämonisierung des Fernsehens. Womit dann alle gängigen kulturkritischen Klischees aufgefahren wären. Abermals fragt man sich, ob nicht ein bisschen mehr argumentative Sorgfalt notwendig gewesen wäre, statt solchen Gemeinplätzen derart formelhaft nachzugeben. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;b&gt;System der Verknüpfungen&lt;/b&gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In der Mitte des Buches sagt Ginsborg dann doch noch ein bisschen was dazu, wie nun sein Modell der teilnehmenden Demokratie, die im Buch &lt;i&gt;deliberative Demokratie&lt;/i&gt; heisst, aussehen soll. Er plädiert dafür  Marx&apos; Diktion ähnlich -, die &lt;i&gt;Individuen wenigstens für einen kleinen, aber wichtigen Augenblick aus der völligen Privatisierung ihres Lebens herauszureissen, immer weitere Kreise von Bürgern mit unterschiedlichen politischen Überzeugungen zu bilden&lt;/i&gt;, damit diese dann &lt;i&gt;mit den Politikern auf der Grundlage von Gleichheit und gegenseitigem Respekt in Dialog treten.&lt;/i&gt; &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Erreicht werden soll dies mit einem &lt;i&gt;&quot;System der Verknüpfungen&quot;&lt;/i&gt;. Kernpunkt in seinem (kommunitaristisch angehauchtem) Denken ist die Familie, die in den &lt;i&gt;modernen kapitalistischen Gesellschaften eine wichtigere und zentralere Rolle spielt als die Fabrik&lt;/i&gt;. Die Familie muss allerdings &lt;i&gt;durch feste Netze von autonomen Vereinigungen mit der Zivilgesellschaft verknüft&lt;/i&gt; werden. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Und plötzlich kommt der Bürger ins Spiel: &lt;i&gt;In allen drei Bereichen  in der Familie, in der Zivilgesellschaft und dem demokratischen Staat  spielen aktive und kritische Bürger eine überaus wichtige verbindende Rolle.&lt;/i&gt; Weiter heisst es: &lt;i&gt;Sie&lt;/i&gt; - die Bürger - &lt;i&gt;müssen die Familien aus ihrer Passivität aufrütteln, klug und diszipliniert die Zivilgesellschaft aufbauen und aktiv in der Politik mitarbeiten, ohne die demokratischen Institutionen nur als Vehikel zur Verfolgung persönlicher Ambitionenzu missbrauchen&lt;/i&gt;. Die &lt;i&gt;Zivilgesellschaft&lt;/i&gt; dann &lt;i&gt;soll für die Aufteilung statt für die Konzentration von Macht sorgen, soll friedliche Mittel anstelle von Gewalt aufzeigen, die Gleichstellung der Geschlechter und soziale Gerechtigkeit fördern, horizontale statt vertikale Solidarität gewährleisten, Debatten und eigenständige Meinungen an die Stelle von Konformismus und Gehorsam setzen.&lt;/i&gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Schöne Worte für das Poesiealbum von Sonntagsrednern. Bis man merkt, dass da eine merkwürdige Kastengesellschaft mit einem fast vordemokratisches Verständnis gezimmert wird: Familie  Bürger  Zivilgesellschaft  Staat. Wo werden die Grenzen gezogen? Ist nicht etwa ein &lt;i&gt;Bürger&lt;/i&gt; auch immer Bestandteil der &lt;i&gt;Zivilgesellschaft&lt;/i&gt; und zwar unabhängig von dem politischen Mobilisierungsgrad? Welche Gegensätze zwischen &lt;i&gt;Staat&lt;/i&gt; und &lt;i&gt;Zivilgesellschaft&lt;/i&gt; werden da künstlich konstruiert, die in der Praxis weder durchzuhalten geschweige denn erstrebenswert sind? Ist es möglich, die einzelnen Individuen parallel in getrennten &quot;Funktionen&quot; wahrzunehmen? &lt;br /&gt;
Aber man lasse sich durchaus einmal auf dieses System einer abgestuften Gesellschaft ein: Wie soll dies technisch &quot;funktionieren&quot;?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ginsborgs Antwort erschöpft sich in Varianten der athenischen agorà, der Versammlung der Bürger auf dem Marktplatz. Es sind Modelle lokaler &lt;i&gt;Selbstverwaltung&lt;/i&gt; wie &lt;i&gt;die amerikanische &apos;Citizens&apos; Jury&apos;&lt;/i&gt; und das &lt;i&gt;&apos;Town Meeting&apos;&lt;/i&gt;. Während in der &lt;i&gt;Citizens&apos; Jury&lt;/i&gt; hauptsächlich Themen eines &lt;i&gt;Mikrokosmos einer bestimmten Gemeinde&lt;/i&gt; verhandelt und diskutiert werden, handelt es sich beim &lt;i&gt;Town Meeting&lt;/i&gt; um ein &lt;i&gt;zahlenmässig ehrgeizigeres Verlangen&lt;/i&gt;, zu dem Hunderte oder gar Tausende Bürger zusammentreffen und über ein oder mehrere Themen einer Stadt diskutieren und abstimmen. Unterschiede gibt es über die Art und Weise der Zusammensetzung und Rekrutierung der jeweiligen Versammlungen, d. h. wie oft und zu welchen Themen eine Versammlung stattfinden und ob die Mitglieder benannt werden oder jeder uneingeschränkten Zugang hat, ob sie einer Rotation unterworfen sind, usw. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auch wenn Ginsborg gelegentlich einen gewissen Sozialromantizismus pflegt (&lt;i&gt;Die Teilnahme von Menschen mit niedrigem Einkommen und niedrigem Bildungsniveau erweist sich als besonders wertvoll.&lt;/i&gt;), benennt er doch die Probleme, die sich in der Praxis ergeben: Das Fehlen von (Teilnehmer-)Kontinuität, die profane Frage der Kosten für die Versammlungen (letztlich dürfte so etwas aber keine Rolle spielen) und die Tatsache, dass bei den zumeist in grösserer Zahl beispielsweise in den angelsächsischen Ländern abgehaltenen Versammlungen dieser Art Beschlüsse lediglich &lt;i&gt;die Form nicht bindender Empfehlungen haben&lt;/i&gt;. Das hat offensichtlich damit zu tun, dass &lt;i&gt;Citizens&apos; Jury&lt;/i&gt; oder &lt;i&gt;Town Meeting&lt;/i&gt; keine institutionelle Verankerung in den jeweiligen (kommunal-)politischen Strukturen besitzen und somit letztlich nur beratende Funktion haben. Das Hauptproblem: Die Quantität der Teilnahme durch die Bürger an solchen Veranstaltungen bleibt stets weit hinter der üblicher Verfahren zurück, die &lt;i&gt;immer noch mehr als die Hälfte der Bevölkerung in einen formalen, geheimen Wahlprozess einbezieht&lt;/i&gt;. Abermals stellt sich also die Legitimationsfrage.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;b&gt;Rätedemokratie oder Bürgerhaushalt&lt;/b&gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ginsborgs Feststellung, dass &lt;i&gt;diese Formen der Bürgerbeteiligungennur geringfügig zu[r] Schaffung immer weiter Kreise kritischer, informierter und engagierter Bürger&lt;/i&gt; beitragen, suggeriert, das andere Lösungen gefunden werden müssen. Leider versäumt er es vollständig zu erläutern, wie er die Beteiligung quantitativ (und auch qualitativ?) besser und umfassender organisieren möchte und gleichzeitig institutionell verankern will. Oder soll der kleine Exkurs am Beginn des Buches über die Rätedemokratie ein Wink mit dem Zaunpfahl sein? Falls ja, warum illustriert er das nicht?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Es folgt ein kurzer Abriss dessen, was partizipativer Haushalt oder auch &quot;Bürgerhaushalt&quot; heisst und (beispielsweise) &lt;i&gt;über einen Zeitraum von fünfzehn Jahren&lt;/i&gt; in der brasilianischen Hafenstadt Porto Alegre entwickelt und praktiziert wurde (und durchaus Modellcharakter hat). Hier war mindestens teilweise so etwas wie eine &lt;i&gt;Kultur der Partizipation&lt;/i&gt; entstanden, wie sie Ginsborg vorschwebt. Mit Unterstützung der brasilianischen Arbeiterpartei wurde &lt;i&gt;bei der Kontrolle über einen Teil des städtischen Haushalts und über die gerechte Verteilung der geringen zur Verfügung stehenden Ressourcen&lt;/i&gt; entschieden. Zunächst &lt;i&gt;werden auf unterster Ebene im ganzen Stadtgebiet vorbereitende Versammlungen einberufen&lt;/i&gt;. Dann werden die &lt;i&gt;anstehenden Fragen auf gesamtstädtischen Versammlungendiskutiertund die achtundvierzig Delegierten für den OP-Rat (COP) zu wählen. Dieses Organ verbindet die partizipativen und repräsentativen Elemente des Modellsund legt die Prioritäten für die Ausgabenverteilung des städtischen Haushalts im folgenden Jahr fest.&lt;/i&gt; &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Einige Monate später tritt dann der COP zusammen. &lt;i&gt;Verwaltungsfachleute, Dezernenten und gewählte Delegierte legen gemeinsam das Wirtschaftsprogramm fest. Als letzter Aktwird am Jahresende der Beteiligungshaushalt vom Stadtrat und Bürgermeister angenommen.&lt;/i&gt; Details über Verfahren und Prozesse  es handelt sich offensichtlich um eine vielschichtige Prozedur - erfahren wir nicht. Wie entstehen Mehrheiten? Oder ist Einstimmigkeit gefordert? &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Und was bedeutet es, dass &lt;i&gt;der ganze Prozessbegleitet und unterstützt&lt;/i&gt; wird &lt;i&gt;von den einundzwanzig Mitgliedern des Koordinationskomitees für die Beziehungen der Bürgerschaft zur Gemeinde&lt;/i&gt;? Warum hat sich Ginsborg, wie er ausdrücklich angibt, auf eine &lt;i&gt;knappe Zusammenfassung&lt;/i&gt; beschränkt? Warum illustriert der Autor nicht wenigstens exemplarisch detailliert die Abläufe und institutionellem Strukturen? Warum gibt es hierzu im entsprechenden Wikipedia-Artikel weitaus mehr Informationen? Über die Gründe, warum man in Porto Alegre von diesem Modell offensichtlich wieder abgewichen ist, erfahren wir auch nicht genug. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Und wenn Ginsborg Benjamin Constants These (von 1819) zurückweist, dass direkte Demokratien nur in &lt;i&gt;kleinen Gemeinden&lt;/i&gt; praktikabel und &lt;i&gt;in den komplexen modernen Gesellschaften und in grösserem Rahmen nur eine repräsentative Regierung möglich&lt;/i&gt; seien - warum nicht wenigstens ein kursorischer Gegenentwurf statt sich in blumiger Rhetorik über  &lt;br /&gt;
&lt;i&gt;Wirtschaftsdemokratie&lt;/i&gt; auszulassen, deren Prämissen deutlich an Marxsche Enteignungsmodelle erinnern und in einem Kapitel über &lt;i&gt;Demokratie und Gender&lt;/i&gt; die Frauenquote (politisch-korrekt) zu goutieren? Und warum das Subsidiaritätsprinzip der Europäischen Union als zu zentralistisch ablehnen, ohne wenigstens eine Alternative zu anzudenken, die mehr als nur aus dem Wort &lt;i&gt;kosmopolitisch&lt;/i&gt; besteht?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nein, ideologische Schlagworte und schön formulierte Sprüchlein von paradiesischen demokratischen Wunschzuständen  das reicht nicht, zumal man anderes versprach. Derart alleingelassen mit der Frage, wie sie denn nun aussehen könnte, diese partizipative Demokratie, welche &lt;i&gt;die Qualität der Repräsentation gewährleistet, stimuliert und kontrolliert&lt;/i&gt;, beschleicht den Leser das Gefühl, dass da jemand nur einmal seinen Groll loswerden wollte, ohne sich wenigstens ein bisschen die Mühe zu machen, diesen fruchtbar werden zu lassen. 

&lt;hr /&gt;
&lt;small&gt;Die kursiv gedruckten Passagen sind aus dem besprochenen Buch.&lt;/small&gt;</description>
    <dc:creator>Gregor Keuschnig</dc:creator>
    <dc:subject>&lt;a href=&quot;http://begleitschreiben.twoday.net/topics/Demokratie+und+Rechtsstaat&quot;&gt;Demokratie und Rechtsstaat&lt;/a&gt;</dc:subject>
    <dc:rights>Copyright &#169; 2008 Gregor Keuschnig</dc:rights>
    <dc:date>2008-07-02T06:44:00Z</dc:date>
  </item>
  <item rdf:about="http://begleitschreiben.twoday.net/stories/4981352/">
    <title>Christoph Möllers: Demokratie - Zumutungen und Versprechen</title>
    <link>http://begleitschreiben.twoday.net/stories/4981352/</link>
    <description>&lt;img title=&quot;Christoph Moellers  Demokratie  Zumutungen und Versprechen&quot; height=&quot;190&quot; alt=&quot;Christoph Moellers  Demokratie  Zumutungen und Versprechen&quot; width=&quot;120&quot; align=&quot;left&quot; class=&quot;left&quot; src=&quot;http://static.twoday.net/begleitschreiben/images/Christoph-Moellers-Demokratie-Zumutungen-und-Versprechen.jpg&quot; /&gt;Wohl kaum ein Begriff wird im politischen Diskurs inzwischen derart strapaziert und instrumentalisiert wie der der Demokratie. Dabei scheint fast jeder eine andere Vorstellung davon zu haben, was Demokratie eigentlich bedeutet. Ist es eine Art Volksherrschaft, in der die Bürger plebiszitär über alle wichtigen Belange direkt entscheiden? Oder wird die Volksherrschaft besser anhand von Institutionen auf einer repräsentativen Ebene (Parlamente) indirekt vorgenommen? &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Einigen erscheint die Demokratie sogar als ein Exportprodukt, welches möglichst schnell allen Menschen Glück und Wohlstand bringen soll. Andererseits plagen skeptische Zeitgenossen Zweifel, ob und wie sie im Zeitalter (sogenannter) ökonomischer und politischer Globalisierung überhaupt noch funktionieren kann und nicht durch international agierende Unternehmen und/oder Organisationen unterhöhlt und zum Sub-System des Kapitalismus degradiert wird. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Christoph Möllers, Professor für Öffentliches Recht an der Universität in Göttingen, hat ein auf den ersten Blick kleines Büchlein über &quot;Demokratie  Zumutungen und Versprechen&quot; geschrieben. Man sollte jedoch vom Umfang des Buches nicht auf dessen Gehalt schliessen: Es hat es durchaus &quot;in sich&quot;. Denn auf den 125 Seiten entwickelt Möllers 173 (nummerierte) Thesen. Der erste Satz ist jeweils fett gedruckt. Im weiteren Text werden dann die Thesen erläutert und manchmal in Form lexikalischer Verweise mit anderen Kapiteln verknüpft. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;b&gt;Das Versprechen&lt;/b&gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Möllers&apos; Axiom ist einfach: Demokratie ist das &lt;i&gt;Versprechen&lt;/i&gt; der Organisation von Herrschaft unter den Bedingungen von Gleichheit und Freiheit seiner Teilnehmer. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Voraussetzung dafür ist (1.) die &lt;i&gt;Unterstellung von Willensfreiheit&lt;/i&gt; (Möllers berührt pikanterweise den philosophischen Aspekt dieser Frage nicht, sondern argumentiert einfach, dass, unabhängig davon, ob diese freie Wille tatsächlich existiere, wollten wir doch &lt;i&gt;so behandelt werden, als hätten wir einen&lt;/i&gt; um dann gleich zu ergänzen: &lt;i&gt;und wir verpflichten uns dazu, auch die anderen entsprechend zu behandeln, wenn wir sie als frei anerkennen&lt;/i&gt;) und (2.) das Vermögen aller &lt;i&gt;eigene und öffentliche Angelegenheiten zu beurteilen&lt;/i&gt;. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Politisches Urteilsvermögen sei, so Möllers, &lt;i&gt;keine Fähigkeit, die einfach mit Ausbildung oder Intellektualität zunehmen würde.&lt;/i&gt; Sie beträfe &lt;i&gt;die elementare Fähigkeit, beurteilen zu können, was für das eigene Leben richtig und wichtig ist und was nicht.&lt;/i&gt; Ein wörtlich verstanden bedenklicher Ansatz, da Möllers auch betont, Demokratie verspreche &lt;i&gt;kein gutes Leben&lt;/i&gt;. Richtigerweise wird ausgeführt, dass, wenn der Maßstab für das Urteilsvermögen die eigene Wohlfahrt wäre (die ja nicht nur ökonomisch zu verstehen sein muss), demokratische Entscheidungen letztlich nur aufgrund mehrheitlich getroffener Bedürfnisbefriedigungen getroffen würden. Den Einwand offensichtlich vorausahnend ergänzt Möllers dann ein bisschen sybillinisch: &lt;i&gt;Die Sicht auf unsere eigenen Angelegenheiten ist aber ebenso intensiv wie verzerrt. Auf Argumente zugunsten von Ängsten und Vorurteilen zu verzichten ist für alle eine Versuchung unabhängig vom Bildungs- und Erfahrungsstand. Aus diesem Grund traut die Demokratie mit der gleichen Freiheit allen die gleiche Urteilskraft zu.&lt;/i&gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;b&gt;Bürgerferne als Vorteil?&lt;/b&gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Diese Volte ist mehr als zweischneidig: Die Erfahrung zeigt ja  gerade in einer medialisierten Welt  dass die &lt;i&gt;Argumente zugunsten von Ängsten und Vorurteilen&lt;/i&gt; immer wieder gerne hervorgeholt werden, gerade weil sie Meinung in eine bestimmte Richtung zu beeinflussen mag. Zwar ist es richtig, dass der Bildungsgrad nichts über die &quot;Verführbarkeit&quot; in diese Richtung aussagt, aber sozusagen die Rechnung aufzumachen, dass sich dies irgendwie schon ausgleicht, ist zu einfach. Zumal Möllers später bemerkt, dass &lt;i&gt;Betroffene&lt;/i&gt; von Entscheidungen zwar ihren Standpunkt darstellen sollen, dieser aber unter Umständen besser aus einer gewissen &lt;i&gt;Bürgerferne&lt;/i&gt; (die Möllers kommunal bzw. föderal versteht, nicht zentralistisch) heraus getroffen werden sollen, da Beschlüsse von Betroffenen beinahe immer auch Auswirkungen auf andere haben, die dann von dieser Entscheidung wieder betroffen wären. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das klassische Beispiel ist das des Ausbaus einer Strasse. Die Ablehnung der Massnahme durch die Anwohner des Wohngebietes X hat unmittelbar zur Folge, dass die Strasse anderswo, in Y oder Z, gebaut werden muss  und dort zu ähnlichen Reaktionen führt. Und im Grossen führt Möllers aus, dass der inzwischen sehr stark gewordene Einfluss des Bundesrates auf die Bundespolitik höchst problematisch ist, da er, der Bundesrat, hierfür schlichtweg nicht legitimiert ist: &lt;i&gt;Er ist zu einem nichtöffentlichen Bundesgesetzgeber geworden, dessen Mitglieder für Landespolitik gewählt wurden. [] Er schafft weder in den Ländern noch im Bund mehr Demokratie, weil in ihm Herrschaft für eine Ebene von denen ausgeübt wird, die für eine andere Ebene gewählt wurden.&lt;/i&gt; (Diese Kritik ist keine grundlegende Systemkritik am Föderalismus.)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Diskutierbar ist auch die Definition von Gleichheit. &lt;i&gt;Demokratische Gleichheit&lt;/i&gt; wird strikt in Bezug auf die &lt;i&gt;politische Freiheit&lt;/i&gt; der Individuen verstanden; sie darf nicht mit &lt;i&gt;Gleichmacherei&lt;/i&gt; verwechselt werden. &lt;i&gt;Das demokratische Versprechen der Gleichheit bezieht sich nur auf die Freiheit.&lt;/i&gt; Gleichheit bedeutet, so Möllers, eben nicht eine Nivellierung beispielsweise von pekuniären Mitteln, die dem Bürger zustehen. &lt;i&gt;Wer mehr Gleichheit verlangt, stellt die Demokratie in Frage, weil er bereits vorgibt, was doch erst demokratisch entschieden werden soll.&lt;/i&gt; Die Gleichheit, so Möllers, &lt;i&gt;frisst dann die Freiheit auf&lt;/i&gt;. Wir &lt;i&gt;bleibenunterschiedlich  auch in den Möglichkeiten, aus unserer demokratischen Freiheit etwas zu machen.&lt;/i&gt; Und wenn er auf eine &lt;i&gt;Solidarität&lt;/i&gt; als &lt;i&gt;Teil des demokratischen Versprechens&lt;/i&gt; hinweist, so ist damit &lt;i&gt;nicht die Garantie eines bestimmten Lebensstandards&lt;/i&gt; gemeint, sondern &lt;i&gt;nur&lt;/i&gt; - nur? - &lt;i&gt;die Grundlagen, die es erlauben, Entscheidungen treffen zu können.&lt;/i&gt; &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;b&gt;&lt;i&gt;Gute Gründe schaffen keine demokratische Legitimation.&lt;/i&gt; - Grundsätzliche Skepsis, aber keine Angst vor Populismus&lt;/b&gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Keine Angst hat Möllers dabei vor dem, was man gemeinhin &quot;Populismus&quot; nennt: &lt;i&gt;Populismus und Demokratie sind zu unterscheiden, nicht zu trennen.&lt;/i&gt; Das klingt nur auf den ersten Blick harmlos. Denn wenn &lt;i&gt;eine demokratische Entscheidung als unpopulär wahrgenommen wird&lt;/i&gt; - von Medien und auch Politikern - und &lt;i&gt;Menschen auf die Straße gehen, um gegen eine Entscheidung des demokratischen Willens zu protestieren&lt;/i&gt;, dann gehören trotzdem &lt;i&gt;all diese Äusserungen&lt;/i&gt; - so Möllers - &lt;i&gt;nicht zum demokratischen Willen.&lt;/i&gt; Die Begründung ist verblüffend: &lt;i&gt;Wir haben nicht sichergestellt, dass eine Mehrheit sich hier äußert. Wir haben kein Verfahren, dass aus solchen Äußerungen eine Entscheidung machen könnte. Vielleicht unterstützt eine schweigende Mehrheit trotz des überwältigenden gegenteiligen Eindrucks weiterhin die umstrittene politische Entscheidung. Vielleicht hat eine gut organisierte Minderheit die öffentliche Wahrnehmung unter Kontrolle bekommen.&lt;/i&gt; &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das bedeutet aber nicht, dass &quot;populistische Strömungen&quot; keine Relevanz für die Demokratie hätten. &lt;i&gt;Sie haben &lt;tt&gt;demokratische Bedeutung ohne demokratische Form&lt;/tt&gt;&lt;/i&gt;. Diese &lt;i&gt;Form&lt;/i&gt;, so ist Möllers&apos; Axiom konstruiert, müssen sie allerdings in demokratische Verfahren überführen, denn &lt;i&gt;Anspruch auf Legitimation&lt;/i&gt; in einer Demokratie hat nur der &lt;i&gt;formalisierte demokratische Wille&lt;/i&gt;, wenn er unter den Bedingungen der Gleichheit und Freiheit artikuliert werden kann (interessanter Exkurs im Buch: Da die Zustimmung in einer Diktatur dem Herrscher bzw. System gegenüber nicht unter den Bedingungen der Gleichheit und Freiheit zustande kommt, ist sie - für Möllers - nicht legitimiert, auch wenn das System &quot;populär&quot; sein sollte).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;b&gt;Alles eine Frage der Legitimation&lt;/b&gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit ähnlich kritischer Distanz betrachtet Möllers den Einfluss von Nichtregierungsorganisationen (NROs): &lt;i&gt;Je näher internationale Organisationen der Freiheit von Individuen kommen, desto dringlicher stellt sich die Frage nach ihrer Legitimation.&lt;/i&gt; Tatsächlich ist der Einwand, dass internationale Organisationen &lt;i&gt;mangels demokratischer Verfahren und rechtsstaatlicher Kontrolle&lt;/i&gt; wenn sie dann &lt;i&gt;Herrschaft ausüben&lt;/i&gt; sollten, &lt;i&gt;schlechter kontrolliert&lt;/i&gt; seien &lt;i&gt;als demokratische Rechtsstaaten&lt;/i&gt;, nicht so schnell von der Hand zu weisen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wohl gemerkt: Der Mangel demokratischer Legitimation hat nichts damit zu tun, dass Organisation A in sich demokratisch organisiert ist. Die Diskrepanz für Möllers besteht darin, dass diese Legitimation nur von den Mitgliedern von A ausgeübt wurde und damit die Prinzipien der Gleichheit (= Partizipation aller) und Freiheit verletzt wurden. Zwar können und sollen NROs sehr wohl dazu beitragen, &lt;i&gt;eine globale Problemwahrnehmung zu entwickeln&lt;/i&gt; und damit so etwas wie &lt;i&gt;die zarte Knospe einer globalen demokratischen Identität&lt;/i&gt; erschaffen. Aber &lt;i&gt;all diese Beiträge ersetzen nicht die Legitimation demokratischer Staaten&lt;/i&gt; (so lange  das führt Möllers in anderen Kapiteln aus  die Legitimation von föderalen Staatenbunden wie EU oder den Vereinten Nationen derart unstrukturiert und nebulös sind wie im Moment). &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Denn letztlich vertreten NROs &lt;i&gt;mit ihren Anliegen nur bestimmte Spezialinteressen. Darin sind sie  bei allem guten politischen Willen  von multinationalen Konzernen nicht zu unterscheiden.&lt;/i&gt; Möllers sträubt sich gegen eine &lt;i&gt;formalisierte Rechtsstellung&lt;/i&gt; von NROs in internationalen Organisationen. Im Ergebnis entstünde eine &lt;i&gt;Art egalitärer Korporatismus&lt;/i&gt;. Eine eindeutige Absage an das &lt;i&gt;Expertengespräch, in dem sich Fachleute über ein bestimmtes Problem austauschen und ohne egalitär Verfahren zur &quot;richtigen&quot; Lösung kommen&lt;/i&gt;.   &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Äusserst skeptisch argumentiert Möllers demzufolge auch, wenn &lt;i&gt;politische Entscheidungen im Gewand der Expertise&lt;/i&gt; daherkommen und Legitimation beanspruchen, wie dies beispielsweise bei OECD-Studien der Fall ist. Die Gefahren werden stupend analysiert: &lt;i&gt;Die Welt der internationalen Ordnung besteht aus einer Fülle solcher öffentlichen und privaten Agenturen, die Programm entwickeln, Gesetze schreiben, die nur noch von Staaten übernommen werden müssen. Demokratische Staaten bauen Ordnungen nach, die ihnen von internationalen Organisationen vorgegeben wurden, ohne dass des zu erkennen wäre: von Bildungsstandards bis zu Kapitalmarktregeln. Hinter diesen Organisationen stehen wiederum andere, zumeist westliche Staaten, die ihre Modelle exportieren. Hier entsteht auf unsichtbarem Weg eine Art regulatorischer Monokultur.&lt;/i&gt; Und Möllers scheut in diesem Zusammenhang auch von &lt;i&gt;postdemokratischen Weltentwürfen&lt;/i&gt; zu sprechen.   &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;b&gt;Demokratie ist nicht Herrschaftslosigkeit&lt;/b&gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Betonung, die Möllers auf &quot;Herrschaftsform&quot; in Bezug auf Demokratie anwendet, ist deutlich: &lt;i&gt;Die Demokratie verspricht keine Herrschaftslosigkeit. Wo Demokratie ist, wird Herrschaft sichtbar und ausdrücklich.&lt;/i&gt; Dezidiert argumentiert er gegen anarchische Herrschaftslosigkeitsmodelle und verweist sie entweder ins Reich des Idealismus oder erkennt darin  vollkommen schlüssig  totalitäres Denken.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Erfrischende an diesem Buch ist unter anderem, dass Möllers die Demokratie nicht verklärt  im Gegenteil. Gerade die grössten Feinde der Demokratie würden diese idealisieren und hohe Erwartungen schüren, um dann die unter Umständen &quot;kümmerlichen&quot; Resultate gegen sie zu wenden. Möllers macht keinen Hehl aus Interessenkonflikten, die in demokratischen Gesellschaften auftreten. Etwa das Problem, dass die Entscheidung für Demokratie in gewissem Rahmen zunächst die Freiheit einzuschränken droht, etwa in dem sie zu Kooperationen mit der Gemeinschaft zwingt. Oder dass &lt;i&gt;eine vollständige Demokratisierung der Gesellschaft&lt;/i&gt; die &lt;i&gt;Demokratie zerstören&lt;/i&gt; würde und ein Widerspruch &lt;i&gt;zwischen privat ausgeübter Herrschaft&lt;/i&gt; und demokratischer Ordnung anerkannt werden muss (er bleibt die Definition der Grenzen dieser privaten Herrschaft leider schuldig, obwohl er sehr wohl erkennt, dass &lt;i&gt;zu viele Räume autoritärer Privatheit&lt;/i&gt; die &lt;i&gt;demokratische Anerkennung&lt;/i&gt; behindern).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Aber &lt;i&gt;wenn ich den anderen brauche, um meine Selbstbestimmung zu verwirklichen, dann erweitert gemeinsames Handeln die Reichweite meiner Freiheit&lt;/i&gt; - so heisst es ein bisschen verzückt. Wichtig dabei: &lt;i&gt;Demokratischer Wille istResultat einer Verfahrensform gleicher Freiheit.&lt;/i&gt; Durch die &lt;i&gt;demokratische Willensbildung&lt;/i&gt; werden Verfahren &lt;i&gt;zum Ausdruck&lt;/i&gt; gebracht, nach denen sich eine &lt;i&gt;Gemeinschaft&lt;/i&gt; organisiert (es gibt anfänglich gewisse Probleme bei Möllers dieses &lt;i&gt;wir&lt;/i&gt; als &lt;i&gt;Gemeinschaft&lt;/i&gt; zu definieren).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;b&gt;Repräsentativ vs. &quot;expressiv&quot;&lt;/b&gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sehr stark gewöhnungsbedürftig und letztlich undeutlich bleibt die These von der Expressivität der demokratischen Willensbildung. Kern der Betrachtung ist, dass &lt;i&gt;demokratische Willensäusserungen&lt;/i&gt; nicht abbilden, &lt;i&gt;was bereits bestand&lt;/i&gt;, sondern zum Ausdruck bringen, &lt;i&gt;was in Verfahren erst entsteht.&lt;/i&gt; (Eine Art dialektischer Prozess ist damit sicherlich nicht gemeint.)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;i&gt;Demokratien sind nicht repräsentativ, sondern expressiv&lt;/i&gt;, so lautet das Ergebnis. Beerdigt wird damit die These, demokratische Entscheidungen spiegelten &lt;i&gt;das Bestehende&lt;/i&gt; einfach &quot;nur&quot; wider. Wir sollten &lt;i&gt;aufhören zu glauben, der demokratische Wille repräsentiere etwas ausserhalb seiner selbst.&lt;/i&gt; Stattdessen sei er &lt;i&gt;Ausdruck einer gemeinsamen Praxis&lt;/i&gt; und &lt;i&gt;entsteht durch Institutionen, die wir für demokratische Politik eingerichtet haben&lt;/i&gt;. Es gibt &lt;i&gt;nicht erst ein Volk - und dann seinen Willen. In einer Praxis schaffen wir einen Willen, dessen Autor  also uns  wir als Volk bezeichnen können.&lt;/i&gt; Das nennt Möllers in &lt;i&gt;Anlehnung an einen Sprachgebrauch aus der Sprachphilosophie&lt;/i&gt; expressive Demokratie. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das &quot;Expressive&quot; der Demokratie ist  daran lässt Möllers&apos; Emphase keinen Zweifel  ein prozessualer Akt, geschaffen in demokratischen (oft genug langwierigen) Verfahren (und übrigens ständiger Veränderung unterworfen, weshalb er nachhaltigen Entscheidungen kritisch gegenübersteht). &lt;i&gt;Demokratischer Wille ist nicht der Spiegel etwas Äußerlichen.&lt;/i&gt; Zwar schreibt Möllers dezidiert gegen den ehemaligen Verfassungsrichter Böckenförde und sein Modell der repräsentativen Demokratie an, aber was genau mit dieser Expressivität gemeint ist, bleibt nebulös (in der Fussnote wird auf englischsprachige Literatur verwiesen). &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;b&gt;Keine Angst vor der Mehrheit?&lt;/b&gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Direkt mit der Frage &quot;repräsentativ oder expressiv&quot; korrespondiert auch der eigentliche Punkt, den Möllers lange umkreist: die Mehrheitsentscheidung. Das Wort taucht nur wenige Male buchstäblich auf, obwohl es natürlich immer mitschwingt. Zum ersten Mal auf Seite 31 im Punkt 37, der überschrieben ist mit &lt;i&gt;Konsens ist kein demokratisches Ideal&lt;/i&gt; und weiter heisst es: &lt;i&gt;Der Wille der einfachen Mehrheit ist nicht weniger demokratisch als der Wille der qualifizierten.&lt;/i&gt; Und lange muss man über die Relevanz vom folgendem nachdenken: &lt;i&gt;Entscheidungen mit einfacher Mehrheit, 51 gegen 49, erhöhen für alle die Chance, zur Mehrheit zu gehören.&lt;/i&gt; Ein Plädoyer für das Mehrheitswahlrecht? Bedauerlicherweise äussert sich Möllers ausgerechnet nicht zu Wahlrechtsfragen.  &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Viel später, wenn es um die &lt;i&gt;demokratischen Grenzen der Demokratie&lt;/i&gt; geht, liest man verblüfft, dass &lt;i&gt;die Angst vor der Tyrannei der Mehrheitin der Demokratie unbegründet&lt;/i&gt; sei. Sie resultiere daraus, dass &lt;i&gt;Gesellschaften mit totalitären Erfahrungen&lt;/i&gt; der Demokratie immer auch das Schlimmste zutrauen würden. Ein Seitenhieb auf die häufig historisch begründete Vorsicht, Macht in zu eindeutigen Mehrheiten zu konzentrieren. Nonchalant übergeht Möllers allerdings, dass dieser Ausdruck bereits im 19. Jahrhundert formuliert wurde.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;i&gt;Für eine Demokratie im hier verstandenen Sinn, für Ordnungen, die demokratische Gleichheit durch Rechtsform sichern, ist diese Annahme [die Tyrannei der Mehrheit] aber weder systematisch plausibel noch empirisch belegbar. Demokratien schützen Rechte von Minderheiten besser als andere Ordnungen&lt;/i&gt;, so Möllers, der das damit begründet, dass &lt;i&gt;aus Minderheiten Mehrheiten werden können.&lt;/i&gt; Schlüssig erscheint das nur zum Teil. Wenn es sich beispielsweise um ethnische oder religiöse Minderheiten handelt, deren Interessen verhandelt werden (zu dem vielleicht noch ohne Möglichkeiten der direkten Partizipation dieser Minderheiten  wozu Möllers jedoch progressive Vorschläge unterbreitet, die beispielsweise dahin gehen, steuerzahlenden Bürgern das Wahlrecht unabhängig von ihrer Nationalität zu verleihen und damit die Teilnahme nicht länger zu verwehren), dann ist mit einem Umschlag von der Minderheit zur Mehrheit nur in sehr langen Zeitläuften zu rechnen.  &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;b&gt;Dissens statt Konsens&lt;/b&gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dabei ist die vorher bereits zitierte Äusserung, dass Konsens &lt;i&gt;kein demokratisches Ideal&lt;/i&gt; darstellt, vielleicht der Schlüssel zum Verständnis. Möllers&apos; Skepsis des Konsens gegenüber ist stringent begründet: &lt;i&gt;In demokratischen Auseinandersetzungen besteht die Gelegenheit, Positionen darzustellen und verständlich zu machen, sie weiterzuentwickeln und sogar zu begründen. Ein politischer Konsens erfordert nichts von alledem. Legitimation kann ein Zustand aber nur beanspruchen, soweit bewusst über ihn entschieden wurde.&lt;/i&gt; Nachdrücklich preist Möllers die &lt;i&gt;demokratische Identität&lt;/i&gt; von &lt;i&gt;bipolaren Konflikte[n]&lt;/i&gt;. Konsens sei &lt;i&gt;nur für Fragen zu haben, die niemandem bewusst sind oder keinen interessieren. Demokratische Identitäten entstehen an Konflikten.&lt;/i&gt; &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Denn &lt;i&gt;ein Dissens, über den entschieden wurde, schafft mehr Legitimation als ein Konsens, über den nicht entschieden wurde.&lt;/i&gt; Wie kaum sonst im Buch schimmert hier das diskursive Element der Demokratie durch (über die Funktion und Ausgestaltung von Medien findet man enttäuschend wenig im Buch). Indem Möllers beschreibt, wie implizite Konsense unter Umständen schnelle Problemlösungen anbieten, jedoch durch die Aussparung bewusster Entscheidungsfindung keine Legitimation beanspruchen können, und als Beispiel die arg &quot;konsensuelle&quot; Art der deutschen Europapolitik heranzieht, wird seine Intention deutlich: &lt;i&gt;Es mag gute Gründe und noch bessere Interessen für die europäische Integration geben, aber wir hatten mangels demokratischer Auseinandersetzung nie Gelegenheit, sie kennenzulernen. So bleibt die europäische Integration in Deutschland eine Art Naturereignis und die Zustimmung zu ihr ein auf die Dauer eher zufälliger Umstand, auf den man erst vertrauen könnte, wenn sich eine Gegenansicht artikuliert hätte.&lt;/i&gt;   &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wer also von vornherein mit dem Konsens statt mit dem Willen zur politischen Konfliktaustragung ins Rennen geht, &quot;verrät&quot; den demokratischen Prozess. Diese These ist nicht neu und wird beispielsweise von Ralf Dahrendorf verfochten. Möllers versäumt es leider, die Differenz zwischen Konsens und Kompromiss genauer herauszuarbeiten. Die Negation eines prä-konsensuellen Diskurses hat mit der Akzeptanz von Kompromissen nichts zu tun. Ausdrücklich verwehrt sich Möllers daher gegen das so schnell gebrauchte Attribut &quot;faul&quot; im Zusammenhang mit Kompromissen. Dies würde bedeuten, es &lt;i&gt;gäbeso etwas wie eine &quot;reine&quot; politische Entscheidung&lt;/i&gt;. Und letztlich folgt &lt;i&gt;das Bedürfnis nach einer kompromisslosen demokratischen Entscheidungder autoritären Fiktion eines reinen politischen Willens&lt;/i&gt;. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;b&gt;Imperative Verpflichtung oder Distanz?&lt;/b&gt; &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Möllers&apos; Verfechtung des Mehrheitsprinzips kollidiert allerdings mitunter mit seinem &quot;Verfahrensmotiv&quot;. Zwar wird deutlich, dass die Unabhängigkeit des politischen Mandatsträgers, des Abgeordneten, sowohl vom Willen seiner Partei, als auch von dem der Wähler &lt;i&gt;die Voraussetzung seiner Verantwortlichkeit&lt;/i&gt; darstellt und demzufolge unabdingbar ist. Wobei natürlich die Frage der Verantwortlichkeit geklärt werden müsste: Wer legt diese fest? Worin besteht sie? Ist sie - die Verantwortlichkeit  einklagbar? Wohl kaum. Wenn der Abgeordnete nur seinem Gewissen verantwortlich ist (was Möllers nicht ausdrücklich wiederholt)  wer kann diese Verantwortlichkeit einklagen? Und letztlich: Wenn jemand nicht einmal seinen Wählern &quot;verantwortlich&quot; ist  was zählt denn dann das Mandat noch? Wer zieht die Grenze zwischen imperativem Mandat und Freiheit des Abgeordneten, d. h. wer zieht die Grenze der Legitimation und der &quot;Willkür&quot; eines Mandatsträgers? &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Aber weiter: Möllers bricht sowohl eine Lanze für eine gewisse &lt;i&gt;Distanz zur Welt&lt;/i&gt; des Parlaments als Teil einer Arbeitsteilung (durch die Gewaltenaufteilung) und auch Bürokratie ist für ihn mehr als nur eine &lt;i&gt;negative praktische Folge idealer Anforderungen an demokratische Verwaltungen&lt;/i&gt;, sondern als &lt;i&gt;Preis für Selbstbestimmung&lt;/i&gt; anzusehen, weil Verwaltungen Beteiligte &lt;i&gt;anhören, niemanden diskriminieren&lt;/i&gt; und &lt;i&gt;ihr Tun so dokumentieren, dass es nachvollziehbar und kontrollierbar ist&lt;/i&gt; (transparent wird diese Argumentation, wenn man sich vergegenwärtigt, dass man Verwaltung immer dann fordert, wenn sie eigenen Interessen dienen soll  und als &quot;bürokratisch&quot; ablehnt, wenn sie diesen zuwider läuft). Und auch der Mut zur Wahrheit, &lt;i&gt;ein Stück Resistenz gegen Populismus&lt;/i&gt; ist unter Umständen notwendig, in dem &lt;i&gt;beschränkte Handlungsmöglichkeiten offen zu benennen&lt;/i&gt; sind und einfach &lt;i&gt;zuzugestehen, dass nach manchen Ereignissen nichts getan werden kann&lt;/i&gt; . &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
All diese Argumentationen, eine Art Plädoyer für einen politischen Weitblick der demokratisch legitimierten Organe, losgelöst von Partikularinteressen, sind gewiss vernünftig. Aber ist Demokratie nach Vernunftgründen praktizierbar? Möllers bezweifelt das (&lt;i&gt;Der Zusammenhang zwischen Demokratie und Vernunft [bleibt] schwach und kann von der Entscheidungslogik demokratischer Politik einfach überwuchert werden.&lt;/i&gt;) Damit stellt er aber unter Umständen auch das Primat der Urteilsfähigkeit des Bürgers wieder infrage. Denn wenn die &lt;i&gt;Entscheidungslogik demokratischer Politik&lt;/i&gt; dann doch populistischen Maximen folgt  obwohl vielleicht wider besseres Wissen -, dann liegt der &quot;Fehler&quot; nicht ausschliesslich beim Mandatsträger, sondern mindestens genau so beim Bürger. Wenn sich aber die Mandatsträger  wie oben beschrieben, der Welt ein Stück entrücken sollen, treffen sie vielleicht weniger &quot;populistische&quot; Entscheidungen  verlieren jedoch unter Umständen ihre Mehrheit. Den Mandatsträger für die Dauer seines Mandates unter Umständen in einen höheren gesellschaftlichen Rang zu befördern, würde letztlich den Gleichheitsgrundsatz infrage stellen (in der Praxis gibt ja beispielsweise sehr wohl die Immunität). &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;b&gt;Opulenz  leider nicht bei der Hauptargumentationslinie&lt;/b&gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Buch enthält eine Fülle interessanter Ansichten. Möllers&apos; Art, schlagwortartig zu pointieren (ohne dabei allerdings zu trivialisieren), liefert so manches Bonmot. Etwa, wenn er die Notwendigkeit der Gewaltenteilung darlegt (&lt;i&gt;Parlamente haben das erste Wort, Gerichte das letzte.&lt;/i&gt;). Oder wenn er sowohl gegen den zivilen Ungehorsam Stellung bezieht (&lt;i&gt;Wer gegen demokratische Gesetze zum Widerstand aufruft, bricht die Gleichheit der demokratischen Gesellschaft. Er gibt seinem Anliegen mehr Gewicht als dem der anderen  ein typisches Intellektuellenphänomen.&lt;/i&gt;) als auch gegen verschwurbelte Notstandsargumentation von Politikern polemisiert (&lt;i&gt;Die Berufung auf übergesetzlichen Notstand durch demokratische Amtsträger ist ein rhetorischer Staatstreich&lt;/i&gt;) und der Dichotomie Freiheit versus Sicherheit eine klare Absage erteilt (&lt;i&gt;beruht auf einer Kategorienverwechslung&lt;/i&gt;). Seine Ausführungen zum Völkerrecht und Menschenrechtsfragen sind ebenfalls prononciert  etwa wenn er schreibt, dass &lt;i&gt;internationaler Menschenrechtsschutzsich auf ein zivilisatorisches Minimum beschränken&lt;/i&gt; sollte. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Leider gibt es auch mitunter ärgerliche Widersprüche, wie beispielsweise die Ausführungen zu Volksentscheiden. Am Anfang steht Möllers diesen skeptisch gegenüber: &lt;i&gt;Die Beantwortung einer Frage mit ja oder nein in einer Volksabstimmung zwingt zu klären, wer demokratisch legitimiert ist, solche Fragen an alle zu stellen.&lt;/i&gt; Und &lt;i&gt;anders als Parlamente oder Volksversammlungen haben Volksabstimmungen keinen institutionellen Ort, an dem die demokratische Willensbildung verstetigt werden kann&lt;/i&gt;. Letztlich wird durch die Dichotomie ja/nein die &lt;i&gt;Möglichkeit von nuancierter Auseinandersetzung und Kompromissbildung ausgeschlossen.&lt;/i&gt; Dann irgendwann die These, Referenden könnten &lt;i&gt;für bedeutende völkerrechtliche Verpflichtungen, etwa für die Vertiefung der EU oder den Beitritt der Welthandelsorganisation&lt;/i&gt; geboten sein, um &lt;i&gt;demokratische Legitimation&lt;/i&gt; in aussenpolitischen Fragen zu generieren (warum das Argument gegen &quot;ja/nein&quot;-Entscheidungen jetzt nicht mehr gilt, bleibt offen). Und gegen Ende des Buches dann eine endgültige Wende: die &lt;i&gt;Abneigung gegen Volksabstimmungen&lt;/i&gt; sei &lt;i&gt;überholt&lt;/i&gt;, und sie könnten &lt;i&gt;das Bewusstsein für die Bedeutung demokratischer Politik heben&lt;/i&gt;. Da hätte man sich mehr Stringenz gewünscht.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Vehement wird der Autor, wenn er auf die Ignoranz und Diskreditierung grosser Teile der Intellektuellen hinsichtlich der deutschen Demokratietradition hinweist. Man lese, so echauffiert sich Möllers, &lt;i&gt;auf einem staatlich finanzierten Denkmal des Künstlers Hans Haacke Zitate von Rosa Luxemburg. Die erste frei gewählte Nationalversammlung in einem demokratischen Deutschland bezeichnete sie als &quot;überlebtes Erbstück bürgerlicher Revolutionen&quot; und &quot;Hülse ohne Inhalt&quot;. Autoritäre Gegner der Weimarer Republik hätten dieser parlamentsfeindlichen Bewertung sicher zugestimmt. Immerhin demonstriert dieser öffentlich finanzierte antiparlamentarische Sozialkitsch unsere demokratischen Traditionslosigkeit besonders deutlich.&lt;/i&gt; &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Fülle der Phänomene, die Möllers kommentiert, ist beachtlich. Ob der Bundespräsident jetzt vom Volk gewählt werden soll oder nicht, ist sicherlich interessant, ist jedoch weniger in dem Sinne weniger relevant, weil man sich eigentlich nähere Ausführungen der Hauptargumentationsstränge von Möllers&apos; Denkgebäude gewünscht hätte. Im Laufe des Buches bekommt man immer mehr das Gefühl, der Autor möchte lieber noch den ein oder anderen Nebenschauplatz kommentieren. Im selbstironisierenden Vorwort beschreibt Möllers zwar die Diskrepanz zwischen dem Wunsch, wie dieses Buch sich entwickeln sollte  und dem tatsächlichen Resultat, aber das ist ein bisschen fishing for compliments. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dennoch ist &quot;Demokratie  Zumutungen und Versprechen&quot; ein sehr lehrreiches, im Grossen und Ganzen leicht (aber nicht seicht) geschriebenes Buch; fast eine Art Vademecum. Es ist höchst anregend - auch und vor allem dort, wo man mit den Ansichten des Autors nicht übereinstimmt und/oder die eigenen Standpunkte plötzlich ins Wanken geraten. Dabei ist es auf eine beruhigende Weise bar jedem hohlen Pathosgerede sonntäglich gestimmter Politiker oder Verbandsfunktionäre. Das Buch könnte die notwendige und wichtige Debatte um unsere Demokratie befördern. Unabdingbar hierzu wäre es allerdings, dass sich einige Medien wieder mehr auf ihren Aufklärungsauftrag konzentrieren und solche  im Detail durchaus kontroversen und auch unangenehmen Thesen  aufnehmen, einer breiten Öffentlichkeit vorstellen und diskutieren. Also fast genau das Gegenteil dessen, was im Moment geschieht. 
&lt;hr /&gt;
&lt;small&gt;Alle kursiv gedruckten Passagen sind Zitate aus dem besprochenen Buch.&lt;/small&gt;</description>
    <dc:creator>Gregor Keuschnig</dc:creator>
    <dc:subject>&lt;a href=&quot;http://begleitschreiben.twoday.net/topics/Demokratie+und+Rechtsstaat&quot;&gt;Demokratie und Rechtsstaat&lt;/a&gt;</dc:subject>
    <dc:rights>Copyright &#169; 2008 Gregor Keuschnig</dc:rights>
    <dc:date>2008-06-09T13:48:00Z</dc:date>
  </item>
  <item rdf:about="http://begleitschreiben.twoday.net/stories/4981348/">
    <title>Christoph Möllers: Demokratie - Zumutungen und Versprechen</title>
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    <description>&lt;img title=&quot;Christoph Moellers  Demokratie  Zumutungen und Versprechen&quot; height=&quot;190&quot; alt=&quot;Christoph Moellers  Demokratie  Zumutungen und Versprechen&quot; width=&quot;120&quot; align=&quot;left&quot; class=&quot;left&quot; src=&quot;http://static.twoday.net/begleitschreiben/images/Christoph-Moellers-Demokratie-Zumutungen-und-Versprechen.jpg&quot; /&gt;Wohl kaum ein Begriff wird im politischen Diskurs inzwischen derart strapaziert und instrumentalisiert wie der der Demokratie. Dabei scheint fast jeder eine andere Vorstellung davon zu haben, was Demokratie eigentlich bedeutet. Ist es eine Art Volksherrschaft, in der die Bürger plebiszitär über alle wichtigen Belange direkt entscheiden? Oder wird die Volksherrschaft besser anhand von Institutionen auf einer repräsentativen Ebene (Parlamente) indirekt vorgenommen? &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Einigen erscheint die Demokratie sogar als ein Exportprodukt, welches möglichst schnell allen Menschen Glück und Wohlstand bringen soll. Andererseits plagen skeptische Zeitgenossen Zweifel, ob und wie sie im Zeitalter (sogenannter) ökonomischer und politischer Globalisierung überhaupt noch funktionieren kann und nicht durch international agierende Unternehmen und/oder Organisationen unterhöhlt und zum Sub-System des Kapitalismus degradiert wird. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Christoph Möllers, Professor für Öffentliches Recht an der Universität in Göttingen, hat ein auf den ersten Blick kleines Büchlein über &quot;Demokratie  Zumutungen und Versprechen&quot; geschrieben. Man sollte jedoch vom Umfang des Buches nicht auf dessen Gehalt schliessen: Es hat es durchaus &quot;in sich&quot;. Denn auf den 125 Seiten entwickelt Möllers 173 (nummerierte) Thesen. Der erste Satz ist jeweils fett gedruckt. Im weiteren Text werden dann die Thesen erläutert und manchmal in Form lexikalischer Verweise mit anderen Kapiteln verknüpft. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[&lt;a href=&quot;http://begleitschreiben.twoday.net/stories/4981352/&quot;&gt;weiterlesen und kommentieren&lt;/a&gt;]</description>
    <dc:creator>Gregor Keuschnig</dc:creator>
    <dc:subject>&lt;a href=&quot;http://begleitschreiben.twoday.net/topics/Demokratie+und+Rechtsstaat&quot;&gt;Demokratie und Rechtsstaat&lt;/a&gt;</dc:subject>
    <dc:rights>Copyright &#169; 2008 Gregor Keuschnig</dc:rights>
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  <item rdf:about="http://begleitschreiben.twoday.net/stories/4780352/">
    <title>Götz Aly: Unser Kampf 1968</title>
    <link>http://begleitschreiben.twoday.net/stories/4780352/</link>
    <description>&lt;img title=&quot;Goetz Aly   Unser Kampf 1968&quot; height=&quot;240&quot; alt=&quot;Goetz Aly   Unser Kampf 1968&quot; width=&quot;240&quot; align=&quot;left&quot; class=&quot;left&quot; src=&quot;http://static.twoday.net/begleitschreiben/images/Goetz-Aly-Unser-Kampf-1968.jpg&quot; /&gt;Eine Philippika. Eine Anklage. Eine Selbstbezichtigung. Eine kalkulierte Provokation? Götz Alys &quot;Unser Kampf 1968&quot; (im Schmutztitel: &quot;Unser Kampf 1968  ein irritierter Blick zurück&quot;) kommt vor allem auf den ersten Seiten mit schier atemlosen Furor daher. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Da ist von &lt;i&gt;luxorierenden Jugendexistenzen&lt;/i&gt; die Rede, die bis ins hohe Alter ihre Mythen pflegen. Oder vom &lt;i&gt;Parasitenstolz&lt;/i&gt; einer Generation, die &lt;i&gt;ihre revolutionsselige Sturm- und Drangzeit als Geschichte einer besseren Heilsarmee&lt;/i&gt; verklärt und sich noch heute rühmt, seinerzeit Sozialhilfe erschlichen zu haben. Che und Meinhof als Maskottchen eines &lt;i&gt;Sentimentalstalinismus&lt;/i&gt;. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;a href=&quot;http://begleitschreiben.twoday.net/stories/4780358/&quot;&gt;[weiterlesen und Kommentarmöglichkeit]&lt;/a&gt;</description>
    <dc:creator>Gregor Keuschnig</dc:creator>
    <dc:subject>&lt;a href=&quot;http://begleitschreiben.twoday.net/topics/Demokratie+und+Rechtsstaat&quot;&gt;Demokratie und Rechtsstaat&lt;/a&gt;</dc:subject>
    <dc:rights>Copyright &#169; 2008 Gregor Keuschnig</dc:rights>
    <dc:date>2008-03-12T17:25:00Z</dc:date>
  </item>
  <item rdf:about="http://begleitschreiben.twoday.net/stories/4742455/">
    <title>Wir brauchen ein Mehrheitswahlrecht!</title>
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    <description>&lt;big&gt;&lt;a href=&quot;#Kapitel 2&quot;&gt;Überspringen &quot;Status quo&quot; und direkt zu Kapitel 2&lt;/a&gt;&lt;/big&gt; &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;b&gt;&lt;big&gt;1.    Der Status quo&lt;/big&gt;&lt;/b&gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;b&gt;1.1  Das personalisierte Verhältniswahlrecht&lt;/b&gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Bundesrepublik Deutschland ist ein föderaler Bundesstaat. Alle vier Jahre wird der Bundestag gewählt, der wiederum den Bundeskanzler wählt. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Seit 1949 wird in der Bundesrepublik mit dem sogenannten personalisierten Verhältniswahlrecht gewählt. Jeder Wähler hat bei der Bundestagswahl zwei Stimmen. Die Hälfte der Abgeordneten des Bundestages zieht über den jeweiligen Wahlkreis direkt ein. Dies wird über die Erststimme abgewickelt. Wer in &quot;seinem&quot; Wahlkreis die einfache Mehrheit der abgegebenen Erststimmen auf sich vereinigen kann, ist direkt gewählt. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit der Zweitstimme wählt der Wahlberechtigte die Landesliste einer Partei. Aufgrund der Ergebnisse der Zweitstimmen wird festgesetzt, wie viele Sitze im Parlament auf die jeweilige Partei entfallen. Von dieser Gesamtzahl werden die Direktmandate abgezogen und die restlichen Sitze aus den Landeslisten der jeweiligen Parteien besetzt. Bei grösseren Differenzen gibt es sogenannte Ausgleichs- bzw. Überhangmandate. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am Ende spiegelt der Bundestag das Ergebnis der Zweitstimmen wider. Das zeigt: Die Zweitstimme ist für die Zusammensetzung des Bundestages entscheidend! &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Zweitstimme ist die Stimme der &quot;kleinen Parteien&quot;. Traditionell gehen Direktmandate in der Regel entweder an CDU- (in Bayern: CSU-) oder SPD-Kandidaten (es gibt wenige Ausnahmen). Parteien wie die FDP, Bündnis 90/Die Grünen oder Linke rekurrieren ihre Erfolge über die Zweitstimmen. Um eine Zersplitterung des Parlaments zu vermeiden, führte man die sogenannte 5%-Klausel (in Österreich: 4%) ein. Eine Partei kommt nur in den Bundestag, wenn sie 5% der Zweitstimmen erhält. &lt;br /&gt;
Aber hiervon gibt es eine Ausnahme: Um beispielsweise regionale Parteien nicht a priori zu benachteiligen, wurde festgelegt, dass eine Partei, die mindestens 3 Direktmandate (also über die Erststimme) erhält, entsprechend ihrem Prozentsatz der Zweitstimmen im Bundestag vertreten ist. Von dieser Regel hat beispielsweise die PDS 1994 profitiert. Da sie in den &quot;alten&quot; Ländern keine Rolle spielte, in den &quot;jungen&quot; Ländern jedoch stark vertreten ist, traten in speziell ausgesuchten Wahlkreisen prominente Persönlichkeiten (teilweise ohne Mitglied der PDS zu sein) an, um diese direkt zu erobern (beispielsweise der Schriftsteller Stefan Heym). 1994 erreichte die PDS bundesweit zwar nur 4,4 % der Zweitstimmen, errang jedoch 4 Direktmandate - was ihr dann 30 Bundestagsmandate einbrachte. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wichtig bleibt: Die Zweitstimme - die auch in vielen deutschen Bundesländern bei Landtagswahlen eingeführt ist (aber auch in Ländern, in denen es nur eine Stimme gibt, wird die eine Stimme quasi als Erst- und Zweitstimme gewertet; es ist kein Mehrheitswahlrecht, sondern bleibt beim Verhältniswahlrecht) - ermöglicht es dem Wähler quasi als Regulativ zu den sogenannten &quot;Volksparteien&quot; bzw. deren Kandidaten kleinere Parteien in das Parlament zu wählen. Mit der Zweitstimme kann der Wähler eine zu grosse Dominanz der von ihm eigentlich favorisierten &quot;Volkspartei&quot; selber korrigieren, in dem er einer kleineren Partei seine Stimme gibt, die zwar Schnittmengen mit seiner favorisierten Partei hat, aber durchaus in bestimmten Politikfeldern speziellere Politik verspricht.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei der Landtagswahl in Hamburg im Februar 2008 wurde das Wahlrecht zu Gunsten einer weiteren Diversifizierung verändert. Hier war es möglich, fünf Stimmen auf die Kandidaten zu panaschieren (bzw. zu häufeln).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Den sogenannten Volksparteien ermöglicht die Zweitstimme, &quot;durchgefallene Kandidaten&quot; über die Listen trotzdem in den Land- oder Bundestag zu hieven. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Parteien können mit diesem Wahlrecht über die Platzierung auf ihrer Liste allerdings auch &quot;unliebsame&quot; Querdenker, die sich beispielsweise in der Vergangenheit der &quot;Fraktionsdisziplin&quot; (die es de jure ja gar nicht geben dürfte) widersetzt haben, abstrafen. Wenn sie in einem schwierig zu erringenden Direktwahlkreis antreten, werden sie eben nicht  wie die &quot;treuen Parteisoldaten&quot;  mit einem entsprechenden sicheren Listenplatz abgesichert. Dies ist natürlich auch (und gerade) ein Abstrafungsinstrument bei den kleinen Parteien, die eben kaum Direktmandate erringen können. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;b&gt;1.2   Bundestag und Bundesrat &lt;/b&gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei Gesetzen, die die einzelnen Bundesländer tangieren, ist der Bundesrat - die Länderkammer - zustimmungspflichtig. Im Bundesrat haben die Bundesländer nach einem festgelegten Schlüssel Stimmrecht.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Unterschiedliche Mehrheiten in beiden Organen (Bundestag und Bundesrat) erschwerten oftmals die Handlungsmöglichkeiten der verschiedenen Bundesregierungen. Im Laufe des Jahres 1996 verlor die damalige Regierung unter Helmut Kohl die Mehrheit im Bundesrat an die SPD geführten Bundesländer. Mit herannäherndem Termin zu der Bundestagswahl 1998 begann der damalige SPD-Vorsitzende Oskar Lafontaine den Bundesrat als &quot;Blockadeinstrument&quot; für die zaghaften &quot;Reformen&quot; der CDU/CSU/FDP-Regierung zu verwenden - übrigens durchaus in der Tradition der CDU/CSU, die dies in den 70er-Jahren mit der sozial-liberalen Koalition vorführte. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Blockade sollte den Eindruck bei den Wählern verstärken, dass die Regierung Kohl unfähig sei, die notwendigen politischen Veränderungen umzusetzen. Zwar war diese Vorgehensweise nicht ausschlaggebend für den Wahlsieg von Rot-Grün 1998, aber sicherlich nicht ganz unwichtig im öffentlichen Erscheinungsbild. &lt;br /&gt;
In Anbetracht des ziemlich verunglückten Starts verlor Rot-Grün schnell die Mehrheit im Bundesrat, nachdem drei Landtagswahlen im Folge zu Gunsten neuer, CDU geführter Regierungen verloren wurden. Spätestens seit Herbst 2001 kristallisierte sich eine Blockadestrategie der CDU/CSU heraus. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der sogenannte Vermittlungsausschuss, das Gremium, das bei zustimmungspflichtigen Gesetzesvorlagen die divergierenden Vorschläge von Bundesrat- und Bundestagsmehrheiten zu einem Kompromiss (also einem Gesetz oder einer Verordnung) überführen soll, stand vermehrt im Brennpunkt. Der Vermittlungsausschuss, der ursprünglich als Ausnahme gedacht war, wurde zum wichtigsten Gesetzgebungsgremium, u. a. auch, weil im Laufe der Jahrzehnte die Gesetze vermehrt von der Länderkammer zustimmungspflichtig waren. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die mit großem medialen Aufwand 2003 installierte sogenannte Föderalismuskommission (&quot;Kommission zur Modernisierung der bundesstaatlichen Ordnung&quot;) sollte die Hoheitsbereiche zwischen Bund und Ländern neu ordnen, um schneller und effizienter Gesetzgebungsverfahren umzusetzen. Wie von Auguren von Anfang an erwartet, scheitere das Unternehmen Anfang 2005 aus parteipolitischen Erwägungen kläglich, und schaffte erst 2006 im Rahmen der Grossen Koalition (Regierung zwischen den Unionsparteien und der SPD) eine zaghafte Neuordnung der Kompetenzen zwischen Bund und Ländern. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;b&gt;1.3   Regierungen in Deutschland&lt;/b&gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;b&gt;1.3.1 Koalitionen im Bund&lt;/b&gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Geschichte der Bundesrepublik zeigt: Fast immer haben, und dies begünstigt durch das personalisierte Verhältniswahlrecht, kleinere Parteien &quot;Zünglein&quot; an der Waage gespielt und mitregiert. Ausnahme war im Bund zwischen 1966-1969 die sogenannte &quot;Grosse Koalition&quot; aus SPD und CDU/CSU (nachdem die Koalition zwischen der CDU/CSU und der FDP u.a. aus steuerpolitischen Gründen gescheitert war). Eine &quot;Grosse Koalition&quot; wurde nach dem überraschenden Wahlergebnis bei der Bundestagswahl 2005 erneut gebildet. Sie kam zustande, da die &quot;klassischen&quot; Koalitionsmodelle (CDU/CSU/FDP oder SPD/Grüne) keine Mehrheit hatten. Da SPD (und Grüne) mit der PDS (heute &quot;Die Linke&quot;) keine Koalition eingehen wollten, umgekehrt aber auch CDU/CSU/FDP kein Bündnis mit den Grünen (&quot;Jamaica&quot;-Koalition) eingehen wollten, blieb nur diese Variante.   &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Es ist erstaunlich, dass eine Partei wie die FDP von 1949-2008 (das sind 59 Jahre) 40 Jahre an den unterschiedlichsten Kabinettstischen sass - und dies, obwohl sie mehr als einmal drohte, in wichtigen Bundestagswahlen unter der 5%-Hürde zu bleiben. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1982 verhalf die FDP trotz einer Koalitionsaussage zur SPD im Bundestagswahlkampf 1980 Helmut Kohl mittels eines konstruktiven Misstrauensvotums mitten in der Legislaturperiode zur Kanzlerschaft. Wähler, die ob des drohenden Scheiterns der Partei an den 5% bei der Bundestagswahl 1980 ihre Zweitstimme der FDP gaben, damit die SPD/FDP-Koalition weiterregieren konnte, sahen sich getäuscht; der wirtschaftsliberale Flügel hatte sich auf die andere Seite geschlagen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit den Grünen, die sich sowohl im Bund als auch in die Länderparlamenten dauerhaft etablierten und 1983 erstmals in den Bundestag einzogen, gab es nun vier politische &quot;Säulen&quot;. Die erste Rot-Grüne Landesregierung gab es 1985 in Hessen. Mit der Integration der neuen Länder 1990 trat mit der SED-Nachfolgepartei PDS, heute Linke, eine fünfte Kraft auf, die zunächst regional auf den Osten begrenzt blieb und dort überaus hohe Wahlergebnisse erreichte (und erreicht), durch den Zusammenschluss mit der WASG im Jahr 2006 jedoch nun auch beginnt, im &quot;Westen&quot; Fuss zu fassen und im Januar 2008 in zwei Flächenländern in die Landesparlamente gewählt wurde und im Februar 2008 nun in 10 von 16 Landtagen präsent ist. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;b&gt;1.3.2  Koalitionen in den Landesparlamenten&lt;/b&gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In den Landesparlamenten gab/gibt es seit 1990 die unterschiedlichsten Koalitionen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
	SPD/CDU  aktuell in fünf Bundesländern&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
	SPD/FDP  bis 2005 in Rheinland-Pfalz&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
	SPD/Grüne mit Duldung der PDS - immerhin vier Jahre in Sachsen-Anhalt&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
	SPD/Linke  aktuell in Berlin (vorher vier Jahre in Mecklenburg-Vorpommern)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
	SPD/Grüne - aktuell nur noch in Bremen, vorher in diversen westdeutschen Ländern&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
	SPD/FDP/Grüne - die sogenannte &quot;Ampel&quot; von 1990-1994 in Brandenburg&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
	CDU/FDP - u. a. Baden Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Um die strategischen Optionen zu erweitern, wird nach dem Hamburger Wahlergebnis ernsthaft über eine Koalition zwischen CDU und Grünen diskutiert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;small&gt;Ausgenommen sind einmal die speziellen Hamburger Koalitionen, die mit Exotenparteien wie &quot;STATT-Partei&quot; oder &quot;PRO&quot; aufwarteten. &lt;/small&gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Alleinregierungen gibt und gab es auch - und in den letzten Jahren: Thüringen und das Saarland (CDU), natürlich Bayern (CSU) und Rheinland-Pfalz (SPD). Alleinregierungen sind jedoch wieder deutlich abnehmend. Die CDU büsste in Hessen und Hamburg im Jahr 2008 ihre absoluten parlamentarischen Mehrheiten ein.   &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die jeweiligen Koalitionen haben dafür gesorgt, dass es im Bundesrat bei divergierenden Koalitionen vermehrt zu Enthaltungen kam. SPD/CDU-Landesregierungen verhielten sich bei Entscheidungen zu Gesetzesvorlagen der SPD/Grünen-Bundesregierung in der Regel &quot;neutral&quot;; CDU/FDP-Landesregierungen stimmten aktuell Gesetzen der CDU/SPD-Bundesregierung meistens nicht zu und enthielten sich  laut Vertrag  der Stimme; ähnliches gilt für Berlin. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Häufig spielte dabei die Sache kaum eine Rolle. Es ging darum, den jeweiligen Koalitionspartner vor &quot;Zumutungen&quot; zu bewahren und nicht Wahlkampfmunition für die Zukunft zu liefern. Das parteitaktische Verhalten steht dabei häufig im Vordergrund.  &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;b&gt;1.4   Qualität von Koalitionsregierungen&lt;/b&gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wie oben bereits angesprochen, resultieren die Erfolge der kleineren Parteien aus der unterschwellig vorhandenen &quot;Angst&quot; der Wähler, die größere Partei könnte übermächtig werden. Das Profil von Parteien wie FDP, den Grünen und der Linken ist daher auf Nischenthemen ausgerichtet (die FDP hat seit 1999 den Wirtschaftsliberalismus gefunden, davor, in den 70er Jahren, eine Art sozialen Gesellschaftsliberalismus; bei den Grünen ist es die Umwelt- und Menschenrechtspolitik; die Linke versucht die ökonomisch Benachteiligten zu erreichen), d. h. auf die explizite Betonung, dass diese Themen nur in einer Koalition mit ihnen wahrgenommen und entsprechend behandelt werden. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Vergangenheit zeigt oft genug, dass dies ein Irrglaube ist. Unter Helmut Kohl hat sich das Profil der FDP spätestens seit 1990 bis zur Unkenntlichkeit verdunkelt. Konnte man den Wechsel 1982 noch als im Sinne der FDP schönreden (mit eigentlich erstaunlich geringen Parteiaustritten), so war nach der Vereinigung und dem Rückzug Hans-Dietrich Genschers aus der aktiven Politik die Rolle der FDP auf den bloßen Mehrheitsbeschaffer reduziert. Der Versuch, sich aus dem Sinkflug der Regierung 1998 mit teilweise marktschreierischen Methoden herauszuwinden, gipfelte im zweitschlechtesten Ergebnis bei einer Bundestagswahl. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ähnliches war auch bei den Grünen zu beobachten: Das ökologische Profil wurde mehr und mehr den profaneren Ansprüchen der Wirtschaft geopfert und verkam in rhetorischen Sonntagsreden oder Mogelpackungen wie &quot;Ökosteuer&quot;, die nicht einer Begrenzung des Autoverkehrs diente, sondern der Finanzierung der ausgemergelten Rentenkassen. Noch bevor die Rot-Grüne Regierung 1998 startete, wurde bereits in den Medien der designierte Bundeskanzler Gerhard Schröder zitiert, der das Wort vom &quot;Koch&quot; und &quot;Kellner&quot; prägte  - die Mehrheitsverhältnisse innerhalb der Koalition sollten ja nicht umgedreht werden. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Um der nationalen Hysterie einiger konservativer Kreise ob dem seit Jahren gepflegten Schreckgespenst &quot;Rot-Grün&quot; nicht zu entsprechen, wurden zügig etliche grundlegenden Überzeugungen zu Gunsten der &quot;Regierungsfähigkeit&quot; gekippt. Ein Vorgang, der übrigens einige Parallelen zur sozial-liberalen Koalition ab ca. 1973 zeigte. Was übrigblieb (beispielsweise Ausstieg aus der Atomenergie) kam zwar auftrumpfend daher, erscheint bei näherer Betrachtung jedoch von kaum zu überbietender Unverbindlichkeit. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Kleine Koalitionspartner haben sich in den letzten rund 40 Jahren fast ausschließlich den Gegebenheiten der Regierungsfähigkeit angepasst. Sie erschweren durch die Vielzahl der Koalitionsmöglichkeiten die Verständigung beispielsweise im Bundesrat und tragen somit nicht zu einer pointierten, profilierteren Politik bei. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Da sich jetzt auch im Westen die Linke als dauerhafte Kraft in den Landesparlamenten zu etablieren beginnt, scheinen Zweierkoalitionen nur noch selten möglich und müssten mittelfristig durch Dreierkoalitionen ersetzt werden. Führende Parteienforscher, wie beispielsweise Franz Walter, weisen darauf hin, dass Drei-Parteien-Bündnisse mittel- bis langfristig zur &quot;Minimalisierung von Demokratie&quot; führen. Die Befürchtung einer &quot;Oligarchisierung&quot; von Politik ist nicht von der Hand zu weisen: Kompromisse werden in Hinterzimmern zwischen den Parteigranden ausgeklüngelt. Der &quot;geschmeidige Opportunismus&quot; wird zur Triebkraft einer im grossen und ganzen farblosen Politik, die entweder ins Chaos abdriftet oder in statischem Verharren.  &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;a name=&quot;Kapitel 2&quot;&gt;&lt;big&gt;2.    Die Konsequenz: Wir brauchen das relative Mehrheitswahlrecht&lt;/big&gt;&lt;/a&gt; &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Es scheint so, als hätten sich die politisch Handelnden längst auf die wirren Verhältnisse eingerichtet. Das komplizierte Geflecht von gegenseitigen Rücksichten und - parallel - die Angst, vor dem politischen Gegner in der Öffentlichkeit als Verlierer dazustehen, ist seit Jahren trauriger Standard. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Monate vor Landtagswahlen erstarren beide Lager vollends. Eine Lösung  bei Landtags- und Bundestagswahlen (nicht auf kommunaler Ebene) ist &lt;b&gt;die Abschaffung des Verhältniswahlrechts zu Gunsten eines relativen Mehrheitswahlrechts&lt;/b&gt;. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Bundestag und die Landtage werden mit dem relativen Mehrheitswahlrecht gewählt. Gewählt ist, wer in seinem Wahlkreis die Mehrheit der abgegebenen Stimmen auf sich vereinigt. Dieser/diese zieht direkt in den Bundestag / Landtag ein. Die restlichen Stimmen des Wahlkreises finden keine weitere Berücksichtigung mehr. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die parlamentarischen Verfahren, die nach einer Wahl erfolgen, blieben unverändert. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Wahlkreise müssten vor Implementierung eines Mehrheitswahlrechts neu bestimmt werden. Auf Bundesebene könnte man an ca. 400 Wahlkreise denken (2005: 299). Zusätzlicher Effekt wäre die Verkleinerung des Bundestags (gesetzlich sind es derzeit 598; durch Überhang- und Ausgleichsmandate aktuell 613 Abgeordnete). &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ein wichtiger Punkt beim Mehrheitswahlrecht ist die Identifikation des Wählers mit dem Kandidaten und nicht mehr primär mit der Partei, der er angehört. Durch Urabstimmungen an der Basis der Parteien (dem amerikanischen Vorwahlen ähnlich  aber auf Wahlkreisebene) wäre eine noch direktere Partizipation möglich. Gleichzeitig wäre es nicht mehr vollkommen unmöglich, als parteiloser Kandidat in den Bundestag gewählt zu werden.  &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;b&gt;2.1.   Eventuelle Nachteile und deren argumentative Entkräftung&lt;/b&gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zweifellos werden dem in jahrzehntelangem taktischen Handeln geschulten politischen Beobachter sofort Gegenargumente einfallen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;i&gt;Kann durch die Ansetzung der Wahlkreise nicht auf Basis der bisher dort festgestellten Wahlergebnisse zu Gunsten der ein oder anderen Partei eine Art &quot;Sicherheitswahlkreis&quot; entstehen?&lt;/i&gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das ist tatsächlich möglich, aber kein Grund dagegen. Eine unabhängige Kommission bestehend aus honorigen, überparteilichen Personen müsste für Fairness sorgen. Eine ständig wechselnde &quot;Wahlkreisgeometrie&quot; muss in jedem Fall verunmöglicht werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;i&gt;Ist  das Wegfallen der &quot;Verliererstimmen&quot; nicht undemokratisch?&lt;/i&gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nur begrenzt, da allen Beteiligten die Konsequenzen im voraus klar sind. Tatsächlich ist es ja auch jetzt so, dass bei den Erststimmen die Verliererstimmen keinerlei &quot;Kraft&quot; mehr haben. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Hinzu kommt, dass Demokratie heute als Mehrheitsherrschaft erleben. Die Kontrolle dieser Mehrheitsherrschaft ist eminent wichtig. Sie reicht von der Gewaltenteilung über institutionalisierte Kontrolle durch bspw. eine zweite Länderkammer (in Deutschland der Bundesrat). Und da zusätzlich die Mehrheitsherrschaft zeitlich begrenzt ist und dann wieder und immer neu zur Disposition steht, ist der Missbrauchsfaktor gering.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;i&gt;Ist es nicht gefährlich, wenn eine Partei für vier oder fünf Jahre alleine regiert?&lt;/i&gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Diese Frage berührt natürlich ganz grundsätzlich unsere Meinung, was Demokratie ist. Wenn man es generell für undemokratisch hält, dass überhaupt jemand so etwas wie &quot;Macht&quot; ausübt - und sei es auch nur auf Zeit -, so stimmt dieser Einwand immer und auf alle parlamentarischen Demokratien, die repräsentativ sind. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auch die jahrelange Regentschaft der Konservativen in Großbritannien ist kein treffendes Argument gegen das Mehrheitswahlrecht. Denn auch dort wurden sie, als sie das Rad des &quot;Neoliberalismus&quot; vollends überzogen, abgewählt. Und Mehrheitswahlrecht bedeutet ja nicht dauerhaft nur zwei Parteien im Parlament - wie auch die neu erstarkten Liberalen in Großbritannien zeigen. Dort festigt sich neben den Konservativen und Labour mit den Liberaldemokraten eine dritte Kraft. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;i&gt;Können nicht extremistische Parteien leichter in das Parlament einziehen?&lt;/i&gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sicherlich könnten vereinzelte Kandidaten extremistischer Parteien einziehen, würden sie denn mit der Mehrheit in ihrem Wahlkreis gewählt. Bedingt durch das bisherige Stimmensplitting beim Verhältniswahlrecht ist dies jedoch im Moment wesentlich leichter möglich, was diverse Landtagswahlen zeigen, in denen rechtsradikale Parteien in die Landtage einzogen. Gäbe es nur eine Stimme, würde man sich sicherlich überlegen, diese im Affekt an radikale Parteien zu &quot;verschwenden&quot;. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Natürlich setzt die Einführung eines Mehrheitswahlrechts ein demokratisch &quot;funktionierendes&quot; Volk voraus. Man sollte da - unbeschadet einzelner Vorkommnisse - ruhig optimistisch sein. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;i&gt;Nimmt man Wahlergebnisse aus der Vergangenheit - beispielsweise die Landtagswahl in Nordhein-Westfalen 2005 so hätte, nach Mehrheitswahlrecht abgerechnet, die CDU 68 Abgeordnete im Landesparlament und die SPD 19. Dies wäre doch eine Verzerrung des tatsächlichen Stimmenpotentials.&lt;/i&gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Es ist ein grober Fehler, Ergebnisse, die im Verhältniswahlrecht erzielt wurden, eins zu eins in ein neues Wahlrecht zu übertragen. Die Wähler würden ihre Stimme ganz anders gewichten, wenn sie über die Konsequenzen wüssten. Die Wahlkreise und die jeweiligen Kandidaten wären wieder &quot;wichtig&quot;. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;b&gt;&lt;big&gt;3.    Warum also Mehrheitswahlrecht?&lt;/big&gt;&lt;/b&gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Es soll hier nicht behauptet werden, dass die oben beschriebenen Verhältnisse alleine dem Wahlrecht zuzuschreiben sind. Schließlich steht die Bundesrepublik in vielerlei Hinsicht immer noch sehr gut da. Die Gründe für das Verhältniswahlrecht resultierten aus der Angst, dass absolute Mehrheiten aufgrund der historischen Erfahrungen in Deutschland nicht erwünscht  waren. Dabei wurde jedoch nicht berücksichtigt, dass auch in der Weimarer Republik nach einem Verhältniswahlrecht gewählt wurde und die Möglichkeit für die rechten Parteien, eine Regierung im Reichstag zu bilden, maßgeblich auf die Uneinigkeit der anderen Parteien für eine zielgerichtete Opposition zurückzuführen war.         &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Inzwischen erscheint es vielen politischen Beobachtern nicht mehr hinnehmbar, dass die Exekutive in einem solch komplizierten Rücksichtengeflecht dauerhaft erlahmt. Zweifellos ist die Möglichkeit, seine Stimme zu spalten für den Wähler eine bequeme Art, sich aus der Entscheidung &quot;herauszumogeln&quot;. Wenn dann auch noch der Erststimmenkandidat nicht gewählt wird (wer kennt jetzt seinen Kandidaten denn wirklich so genau?), dann zählt letztlich nur die Zweitstimme, und die ist - dies zeigen eindeutig die Statistiken- oft genug eine Stimme für den &quot;kleinen&quot; (vermuteten) Koalitionspartner. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Welches sind also die Vorteile?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;b&gt;3.1  Der Kandidat vor Ort wird wieder wichtig  Stärkung der Basispolitik&lt;/b&gt; &lt;br /&gt;
Mit der Einführung eines Mehrheitswahlrechtes müsste sich der Wähler ohne wenn und aber entscheiden. Dies würde auch eine verstärkte Auseinandersetzung mit dem Kandidaten vor Ort bedeuten, denn von den Parteien in Hinterzimmern ausgekungelte Listen, die dann auf einem Parteitag in Gänze den Delegierten zur Abstimmung vorgelegt werden, gäbe es nicht mehr. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In einer Welt, in der Globalisierung auch und vor allem als ökonomische Bedrohung empfunden wird und Entscheidungsprozesse beispielsweise in Brüssel oder Strassburg anonymisiert getroffen werden, stellt der Rekurs auf eine Regionalisierung (nicht Provinzialisierung!) politischer Entscheidungsprozesse einen Gewinn an demokratischer Kultur dar.       &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;b&gt;3.2  Der Einfluss der Parteien schwindet &lt;/b&gt;&lt;br /&gt;
Der Abgeordnete wäre seiner Partei gegenüber freier als vorher. Sein persönlicher Auftritt in seinem Wahlkreis entscheidet über sein Parlamentsmandat und nicht, ob sein Verhalten bei zurückliegenden Abstimmungen den Parteibossen gefallen hat. Es ist eindeutig belegbar, dass sich die Auswüchse des &quot;imperativen Mandats&quot; in Ländern, in denen das Mehrheitswahlrecht praktiziert wird, niemals so deutlich zeigt wie bei uns. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Fraktionsvorsitzende einer Bundes- oder Landtagsfraktion hat inzwischen eine Disziplinarfunktion, die ihm qua Gesetz überhaupt nicht zusteht. Er kann sie ausüben, da vom Abstimmungsverhalten des jeweiligen Abgeordneten die Listenplatzpositionierung abhängen kann.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Laut Grundgesetz wirken die Parteien am politischen Handeln mit. In Wirklichkeit bestimmen sie jedoch längst vollständig das Personal. Dies zeigt sich in der Zusammensetzung der Parlamente: Der Fachmann ist weniger gefragt als der Parteisoldat.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;b&gt;3.3  Die Spielräume der Regierung werden grösser &lt;/b&gt;&lt;br /&gt;
Mit der Einführung eines relativen Mehrheitswahlrechts würden sich die Spielräume der Regierung für die Legislaturperiode erhöhen. Man könnte für eine gewisse Zeit das Programm umsetzen, für das man gewählt wurde. Bei innerfraktionell strittigen Entscheidungen wäre der Rechtfertigungszwang für ein bestimmtes Abstimmungsverhalten den Wählern gegenüber viel größer und die Loyalität des einzelnen Abgeordneten dem Wähler vor Ort ausgeprägter. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;b&gt;3.4  Die Differenzen zwischen den jeweiligen Parteien wären ausgeprägter &lt;/b&gt;&lt;br /&gt;
Auch die Opposition würde ein klareres Profil gewinnen. Sie wäre nicht gezwungen, aufgrund übernationaler &quot;Notstände&quot; hastig Kompromisse mit der Regierung auszuhandeln, die entweder total verwässert und somit letztlich bedeutungslos sind oder diese auch noch zu blockieren, damit der Regierung in der Öffentlichkeit keine Pluspunkte zuwachsen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dem Wähler werden die tatsächlichen, programmatischen Unterschiede in den Parteien wieder deutlich und verschwimmen nicht hinter den kleinstmöglichen Kompromissen, die schon bei der Verhandlung eine geringe Lebensdauer haben. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zwar könnte es weiterhin noch zu unterschiedlichen Mehrheiten in Bundesrat und Bundestag kommen, aber die Entscheidungen in Vermittlungsverfahren wären trotzdem vereinfacht, da Koalitionsvereinbarungen innerhalb von Landesregierungen nicht mehr die grosse Relevanz besitzen.  &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;b&gt;3.5  Die kleineren Parteien könnten mehr Konturen beweisen&lt;/b&gt; &lt;br /&gt;
Die kleineren Parteien wären gezwungen, sich im Wettbewerb mit den Programmen der grossen Parteien zu messen und nicht nur einzelne Nischenthemen zu besetzen, deren Umsetzung sie dann aufgrund innerkoalitionärer Rücksichtnahmen verwässern müssen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sollte es zu Koalitionen nach einem Mehrheitswahlrecht kommen, wären die Möglichkeiten der kleineren Partei(en) viel ausgeprägter. Käme es dann zu einer übermässigen Anpassung des kleinen Partners an den grossen, würde der Wähler dies sicherlich in der nächsten Wahl negativ bewerten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;b&gt;&lt;big&gt;4.  Andere Modelle des Mehrheitswahlrechts&lt;/big&gt;&lt;/b&gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In der Regel handelt es sich um Mischformen zwischen Mehrheits- und Verhältniswahlrecht, um die Radikalität des relativen Mehrheitswahlrechts (als solches wird das Überflüssigwerden von im Extremfall 49% der Stimmen betrachtet) ein bisschen abzumindern. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;b&gt;4.1 Italien&lt;/b&gt;&lt;br /&gt;
Seit 2005 wird in Italien nach einem Verhältniswahlrecht mit Mehrheitsbonus gewählt. Der Wahlsieger erhält einen Bonus, der ihm die absolute Mehrheit der Sitze garantiert. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Vorher hatte man rund zehn Jahre ein gemischtes Wahlrecht praktiziert. 75% der Mandate wurde über das Mehrheitsprinzip ermittelt  die restlichen 25% nach dem Verhältniswahlrecht. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;b&gt;4.2 Das gemässigte Mehrheitsprinzip nach Gerd Strohmeier&lt;/b&gt;&lt;br /&gt;
Der Politikwissenschaftler &lt;a href=&quot;http://www.pnp.de/nachrichten/artikel.php?cid=29-18650767&amp;Ressort=pol&amp;BNR=0&quot;&gt;Gerd Strohmeier hat ein ähnliches Konzept&lt;/a&gt; wie seinerzeit in Italien erarbeitet. 499 Sitze sollen nach Mehrheitsprinzip ermittelt werden und nur 149 Sitze nach einem Verhältnisschlüssel. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der grösste Einwand gegen solch ein Prinzip wäre, dass der Einfluss der Parteien sicherlich auch auf die Mehrheitskandidaten erhalten bleibt. Ausserdem gäbe es wieder die Möglichkeit der Absicherung über Listen (was Strohmeier allerdings als Vorteil sieht).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;b&gt;4.3  Das &lt;/b&gt;&lt;a href=&quot;http://wissen.spiegel.de/wissen/dokument.html?id=Minderheitenfreundliches_Mehrheitswahlrecht&amp;top=Wikipedia&amp;suchbegriff=Mehrheitswahlrecht&amp;quellen=%2BBX%2CWIKI%2C%2BSP%2C%2BMM%2CALME%2C%2BMEDIA&amp;vl=0&quot;&gt;&quot;minderheitenfreundliche Mehrheitswahlrecht&quot; nach Klaus Poier&lt;/a&gt; (&lt;small&gt; Dank an &lt;a href=&quot;http://kwakuananse.twoday.net/&quot;&gt;Köppnick&lt;/a&gt; für diesen Hinweis &lt;a href=&quot;http://begleitschreiben.twoday.net/stories/4737228/#4740884&quot;&gt;hier&lt;/a&gt;&lt;/small&gt;)&lt;br /&gt;
Poiers Gedanke geht dahin, der Partei mit den meisten Stimmen die Hälfte der Mandate plus eins (oder eine andere beliebige Zahl) zuzusprechen und den Rest der Mandate nach dem Verhältniswahlrecht zu verteilen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;b&gt;&lt;big&gt;5.   Schlussbetrachtung&lt;/big&gt;&lt;/b&gt;&lt;br /&gt;
Eine Wahlrechtsreform wird seit Jahren von Politologen, ehemaligen Verfassungsrichtern, einzelnen Politikern, und auch führenden Wirtschaftsvertretern gefordert. Ein Mehrheitswahlrecht bietet auch Parteien wie der FDP, den Grünen und der Linken Möglichkeiten. Sie müssen natürlich wieder stärkere Volksnähe zeigen und können sich nicht auf die bequeme Rolle des Mehrheitsbeschaffers für diesen oder jenen zurückziehen.</description>
    <dc:creator>Gregor Keuschnig</dc:creator>
    <dc:subject>&lt;a href=&quot;http://begleitschreiben.twoday.net/topics/Demokratie+und+Rechtsstaat&quot;&gt;Demokratie und Rechtsstaat&lt;/a&gt;</dc:subject>
    <dc:rights>Copyright &#169; 2008 Gregor Keuschnig</dc:rights>
    <dc:date>2008-02-28T10:20:00Z</dc:date>
  </item>
  <item rdf:about="http://begleitschreiben.twoday.net/stories/4742352/">
    <title>Wir brauchen ein Mehrheitswahlrecht!</title>
    <link>http://begleitschreiben.twoday.net/stories/4742352/</link>
    <description>Es scheint so, als hätten sich die politisch Handelnden längst auf die wirren Verhältnisse diverser Koalitionsfarbenspiele eingerichtet. Das komplizierte Geflecht von gegenseitigen Rücksichten und - parallel - die Angst, vor dem politischen Gegner in der Öffentlichkeit als Verlierer dazustehen, ist seit Jahren trauriger Standard. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Monate vor Landtagswahlen erstarren beide Lager (!) vollends. Eine Lösung  bei Landtags- und Bundestagswahlen (nicht auf kommunaler Ebene) ist die &lt;b&gt;Abschaffung des Verhältniswahlrechts zu Gunsten eines relativen Mehrheitswahlrechts&lt;/b&gt;. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Bundestag und die Landtage werden mit dem relativen Mehrheitswahlrecht gewählt. Gewählt ist, wer in seinem Wahlkreis die Mehrheit der abgegebenen Stimmen auf sich vereinigt. Dieser/diese zieht direkt in den Bundestag / Landtag ein. Die restlichen Stimmen des Wahlkreises finden keine weitere Berücksichtigung mehr. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[&lt;a href=&quot;http://begleitschreiben.twoday.net/stories/4742455/&quot;&gt;hier den ganzen Artikel lesen und Kommentarmöglichkeit&lt;/a&gt;]</description>
    <dc:creator>Gregor Keuschnig</dc:creator>
    <dc:subject>&lt;a href=&quot;http://begleitschreiben.twoday.net/topics/Demokratie+und+Rechtsstaat&quot;&gt;Demokratie und Rechtsstaat&lt;/a&gt;</dc:subject>
    <dc:rights>Copyright &#169; 2008 Gregor Keuschnig</dc:rights>
    <dc:date>2008-02-28T09:50:00Z</dc:date>
  </item>
  <item rdf:about="http://begleitschreiben.twoday.net/stories/4450262/">
    <title>Otto Depenheuer: Selbstbehauptung des Rechtsstaates</title>
    <link>http://begleitschreiben.twoday.net/stories/4450262/</link>
    <description>&lt;img title=&quot;Otto Depenheuer  Selbstbehauptung des Rechtsstaates&quot; height=&quot;260&quot; alt=&quot;Otto Depenheuer  Selbstbehauptung des Rechtsstaates&quot; width=&quot;165&quot; align=&quot;left&quot; class=&quot;left&quot; src=&quot;http://static.twoday.net/begleitschreiben/images/Otto-Depenheuer-Selbstbehauptung-des-Rechtsstaates.jpg&quot; /&gt;Bekannt wurde Otto Depenheuers Buch &lt;i&gt;Selbstbehauptung des Rechtstaates&lt;/i&gt; durch Wolfgang Schäubles Anmerkung, es wäre seine &quot;Nachtlektüre&quot;. Prompt griff &lt;a href=&quot;http://www.dorfwiki.org/wiki.cgi?VideoBridge/VortragInfoDays/Diskussion/SoziologischeMetadebatte&quot;&gt;Gunter Hofmann in der &quot;ZEIT&quot; dies auf und verfasste am 9. August 2007 einen nachdenklichen, fast ein bisschen ängstlichen Artikel&lt;/a&gt;, was denn unser derzeitiger Innenminister für ein Buch lese.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In der Tat. Depenheuers Buch fordert den Leser in mehrfacher Hinsicht heraus. Zunächst einmal, in dem es dezidiert Fragen stellt, die abseits von idyllisierenden Staats- und Verfassungsvorstellungen legitim und in Anbetracht aktueller Welt- und Bedrohungslagen durchaus berechtigt sind. Desweiteren, weil Depenheuers Antworten  die gelegentlich bis in die Polemik gehen (hierüber wird noch zu reden sein)  für den heutigen, im Grundgesetz der Bundesrepublik gut beschützt aufgewachsenen Wohlstandsbürger (der von ihm zu gegebener Zeit mit den Vokabeln &lt;i&gt;saturiert&lt;/i&gt; und &lt;i&gt;hedonistisch&lt;/i&gt; charakterisiert wird) arg provokativ anmuten. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Und schliesslich wird man sich mit einer Interpretation von Staats- und Verfassungsfragen auseinandersetzen müssen, die in grossen Teilen fast direkt auf die Thesen von &lt;a href=&quot;http://de.wikipedia.org/wiki/Carl_Schmitt&quot;&gt;Carl Schmitt&lt;/a&gt;, diesen &quot;scharfsinnigen Geistesverwirrer&quot; (Udo Di Fabio), rekurrieren. Depenheuer zitiert Schmitt laufend (nicht nur im letzten Kapitel, wenn es um das &lt;i&gt;Bürgeropfer&lt;/i&gt; geht) und seine Affinität zu Schmitts Thesen ist auffallend und wird offen eingestanden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;b&gt;Das Ende der Spassgesellschaft&lt;/b&gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Worum geht es? Für &lt;a href=&quot;http://staatsphilosophie.uni-koeln.de/mitarbeiter/depenheuer.htm&quot;&gt;Otto Depenheuer&lt;/a&gt;, Professor für &quot;Allgemeine Staatslehre, Öffentliches Recht und Rechtsphilosophie&quot; an der Universität zu Köln, ist der Anschlag der &lt;i&gt;Heiden der säkularen Rechtsstaatlichkeit und individuellen Freiheit&lt;/i&gt; vom 11. September 2001 ein Fanal. Als die beiden Flugzeuge in die Twin-Towers flogen, &lt;i&gt;war es mit einem Schlag vorbei mit Integration, Autopoiesis und Selbstreferentiarität. Die Spassgesellschaft verstummte&lt;/i&gt;, so der Befund, &lt;i&gt;und hintergründige Angst machte sich breit&lt;/i&gt;. Scheinbar erliegt Depenheuer der &quot;traumatischen Obszönität&quot; (Ulrich Beck) dieser Symbolik.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Diese Anschläge (die beiden anderen, nicht derart bebilderten Anschläge vom 11.09., erwähnt er interessanterweise nicht) markieren für Depenheuer (mit Huntington als Kronzeugen) die &lt;i&gt;Realität eines weltweiten Bürgerkrieges&lt;/i&gt;. Die &lt;i&gt;brutale Gewalt des Politischen&lt;/i&gt; brach in die von &lt;i&gt;Hedonismus und Wohlstand&lt;/i&gt; bis dahin geprägte, den Nationalstaat langsam auflösende, multikulturell sich gebende Welt ein. Sogar das Scheitern des EU-Verfassungsprojekts betrachtet Depenheuer als Folge der Anschläge des 11. September. Als hätte es dafür 2005 nicht andere Gründe gegeben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der freiheitliche Rechtsstaat, jenes Konstrukt, welches &lt;i&gt;die Fähigkeit und die Bereitschaft&lt;/i&gt; sicherstellt, &lt;i&gt; Frieden nach innen und Sicherheit nach aussen effektiv zu garantieren&lt;/i&gt;, ist durch diese &lt;i&gt;nackte Gewalt&lt;/i&gt; in seiner Existenz gefährdet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;b&gt;Ernstfall und Normalität&lt;/b&gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die &lt;i&gt;nackte Gewalt&lt;/i&gt; von Terroristen steht der staatlichen Gewalt, welche als &lt;i&gt;Anfang alles, auch staatlich garantierter Ordnung&lt;/i&gt; gesehen wird, diametral entgegen. Indem Terroristen diese staatliche Gewalt und die &lt;i&gt;Legitimität der bestehenden Rechtsordnung&lt;/i&gt; des Staates prinzipiell ablehnen, entsteht für den Staat eine existenzielle Krisensituation, die Depenheuer als &lt;i&gt;Ernstfall&lt;/i&gt; bezeichnet. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Gegensatz zum Ernstfall steht die &lt;i&gt;Normalität&lt;/i&gt;. Hier gibt es zwar auch Rechtsbrüche, aber diese können mit &quot;normalen&quot; polizeilichen Mitteln verfolgt und sanktioniert werden. Rechtsverstösse (also Kriminalität) in der &lt;i&gt;Normalität&lt;/i&gt; stellen den Staat und sein Gewaltmonopol nicht per se infrage. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der klassische &lt;i&gt;Ernstfall&lt;/i&gt; für einen Staat ist der Krieg, in dem sich Armeen gegenüberstehen; &lt;i&gt;normativ betrachtet&lt;/i&gt; ist das der &lt;i&gt;Ausnahmefall&lt;/i&gt;. Und mit Carl Schmitt ist für ihn der Ausnahmefall &lt;i&gt;nur die intensivste Form des Ernstfalls&lt;/i&gt;. Das klingt wie Haarspalterei und am Anfang kokettiert Depenheuer ein bisschen damit, dass Juristen nun einmal quasi als &lt;i&gt;Affekt&lt;/i&gt;, &lt;i&gt;die Ausnahmedenken&lt;/i&gt;. Im weiteren Verlauf zeigt sich jedoch, dass die Dichotomie &lt;i&gt;Ernstfall - Normalität&lt;/i&gt; eine wichtige Rolle spielen wird  und nicht nur, wenn es darum geht, eine neue Gewichtung von Polizei- und Kriegsrecht vorzunehmen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;i&gt;Angriffe auf die Normalität&lt;/i&gt;, so Depenheuer, können nicht mehr alleine von der Polizei verfolgt werden. Er plädiert für eine der jeweiligen Situation angemessene Einbindung auch des Militärs in die inneren Sicherheitsmassnahmen; ja, er schreckt nicht einmal vor dem Ausrufen des Kriegsrechts zurück. Und nachdrücklich wird im Laufe dieses Kapitels auf wenigen Seiten das Carl Schmitt-Wort &lt;i&gt;Souverän ist, wer über den Ausnahmezustand entscheidet&lt;/i&gt; zitiert. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Definition des asymmetrischen Krieges (&lt;a href=&quot;http://begleitschreiben.twoday.net/stories/2453135/&quot;&gt;u. a. bei Münkler&lt;/a&gt;) ist ein weiterer, wichtiger Terminus in diesem Buch. &lt;i&gt;Der offensive Terrorismus der Gegenwart kämpft nicht von einem Territorium aus, sondern führt seinen unsichtbaren Kampf personalisiert und entterritorialisiert.&lt;/i&gt; Für Depenheuer ist diese Art der Bedrohung der &lt;i&gt;Ernstfall&lt;/i&gt;, aber noch in der &lt;i&gt;Normalität&lt;/i&gt;. Wir befinden uns zwar nicht im klassischen Kriegszustand, aber es handelt sich zweifellos um einen substantiellen Angriff auf das Staatswesen, weil &lt;i&gt;politische Überzeugungennichtnach den Regeln des Staates&lt;/i&gt; durchgesetzt werden sollen. (Ulrich Becks Gedanke, dass, wer den Terrorismus zu einem reinen Sicherheitsproblem verkürzt und praktisch in ständiger Antizipation vor einem Anschlag lebt, den Terroristen geradezu in die Hände spielt, scheint Depenheuer fremd zu sein.)  &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;b&gt;Scharfe Polemik gegen das Bundesverfassungsgericht&lt;/b&gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Aufgrund dieser Asymmetrie konstatiert Depenheuer eine ungleiche Gegnerschaft. Das Grundgesetz, so die These, sei für diese Auseinandersetzung nicht ausreichend gerüstet. Während sich der Terrorist an keine Regularien hält (im Vergleich beispielsweise zu der immerhin theoretischen Normierung des &quot;normalen&quot; Krieges), bleibt der Staat &lt;i&gt;zu rechtsgebundenem Handeln verpflichtet&lt;/i&gt; und an seine Ordnung gebunden. Dies, so Depenheuer, erleichtere den Terroristen das Handeln. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Als Präzedenzfall für eine derartige Ungleichgewichtung stellt für ihn das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Luftsicherungsgesetz dar. In scharfer Form konstatiert Depenheuer, das Gericht verschärfe &lt;i&gt;die rechtliche Asymmetrie&lt;/i&gt; noch, &lt;i&gt;indem es die Abschussermächtigung wegen Verstosses gegen das Recht auf Leben in Verbindung mit der Menschenwürdegarantie derjenigen, die als tatunbeteiligte Menschen an Bord eines Luftfahrzeugs betroffen wären, für verfassungswidrig erklärte&lt;/i&gt;. Dies sei eine &lt;i&gt;Einladung an Terroristen&lt;/i&gt;, die von nun an wüssten, sobald sie die Grenze zur Bundesrepublik überquerten, sei das Gelingen ihres Anschlags gewisser.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Depenheuer konstatiert ein Kontinuum in den Urteilen des Bundesverfassungsgerichts  er nennt, am Rande noch, unter anderem die Urteile zur Rasterfahndung und zur legalen Befehlsverweigerung. Der Staat sei auf dem Wege, zu einem reinen &lt;i&gt;&quot;Gedankenstaat&quot;&lt;/i&gt; (Hegel) zu werden. Es bleibt, so die Argumentation, nur das &lt;i&gt;ohnmächtige Schauen&lt;/i&gt;. Der Staat nehme den Tod der Menschen, die sich in einem Hochhaus befinden und auf die die Maschine zurast, billigend in Kauf. Diese &lt;i&gt;Verfassungsintrovertiertheit&lt;/i&gt;, so Depenheuer, drohe in einen &lt;i&gt;Verfassungsautismus&lt;/i&gt; umzuschlagen, &lt;i&gt;der es ermöglicht, [] sich den Herausforderungen staatlicher Selbstbehauptung zu entziehen&lt;/i&gt;. Er nennt dieses Denken &lt;i&gt;verantwortungslos&lt;/i&gt; und &lt;i&gt;wirklichkeitsblind&lt;/i&gt;. Für ihn bedeutet der &lt;i&gt;prinzipielle Verzicht auf Selbstbehauptung&lt;/i&gt; (ein Euphemismus für &apos;Wehrhaftigkeit&apos;) &lt;i&gt;deren faktische Preisgabe&lt;/i&gt;. Folgerichtig schliesst er: &lt;i&gt;Den Worten, unbedingt für die Werte des Verfassungsstaates einzutreten, sollen  im Namen eben dieser Werte  keine Taten folgen dürfen. &lt;b&gt;Diese Perversion des Rechtsdenkens darf als Verrat an den Ideen und Werten freiheitlicher Verfassungsstaatlichkeit bezeichnet werden&lt;/b&gt;&lt;/i&gt; [Hervorhebung von mir.]   &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Depenheuer ereifert sich geradezu in diesem eigentlich ziemlich exotischen Szenario (er lässt keinen Zweifel daran, dass es für ihn grundsätzlichen Charakter hat). Für ihn ist es schlichtweg skandalös, dass in diesem Fall keine Rechtssicherheit besteht. Dass das Bundesverfassungsgericht einen eventuellen Abschuss einer Maschine gar nicht verboten hat, sondern nur die Festschreibung dieses Vorgangs als Gesetz, erwähnt er gar nicht. Damit erweist er sich als Generalist, der alle potentiellen Gefahrenlagen verrechtlicht sehen möchte. Er übersieht dabei keinesfalls, dass den Terroristen mit der Todesdrohung, die Maschine abzuschiessen, nicht beizukommen ist (schliesslich mündet die Tat ja in der Selbsttötung), möchte jedoch das triumphale Gelingen der Aktion damit verhindern.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;b&gt;Das &quot;Feindrecht&quot;&lt;/b&gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der freiheitliche Rechtsstaat ist für Depenheuer ein in vielen Entbehrungen und Kriegen erworbenes, schützenswertes Gebilde. Dieser Schluss überrascht in Anbetracht der Tatsache, dass hieraus eine Art Entwicklungskontinuum behauptet wird, welches so zumindest für die Bundesrepublik nicht existiert. Er sieht sich als Weiterentwickler eines wehrhaften Rechtsstaates, der seine Werte offensiv verteidigt. Die Asymmetrie im Angriff auf diesen Rechtsstaat versucht er mit einem zweiten Schritt aufzuheben: dem &lt;i&gt;Feindrecht&lt;/i&gt;.  &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;cite&gt;&quot;Feind&quot; ist, wer die politische Existenzform der verfassten Gemeinschaft aktiv negiert, die Verfassung des Staates gewaltsam ändern will, die Idee eines freiheitlich-rechtsstaatlichen Gemeinwesens, das auf Grundrechten und Demokratie, Anerkennung des Rechts und Säkularität des Gemeinwesens, d. h. auf der Trennung von Wahrheit und Recht beruht, prinzipiell ablehnt und gewaltsam zu zerstören trachtet.&lt;/cite&gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Abermals steht Schmitt bei dieser Definition Pate. Wichtig ist dabei, dass mit &lt;i&gt;Feind&lt;/i&gt; nicht einfach der &quot;Verfassungsfeind&quot; aus den 70er Jahren gemeint ist, dessen Gesinnung es zu sanktionieren gilt, sondern &lt;i&gt;der durch sie [die Gesinnung] motivierte politische und gewaltsame&lt;/i&gt; Kämpfer gegen &lt;i&gt;die freiheitlich-demokratische Grundordnung&lt;/i&gt;. Dabei definiert Depenheuer den &lt;i&gt;Feind&lt;/i&gt; längst als islamistischen Terroristen (was in Anbetracht der immer zahlreicher dokumentierten &quot;No-go-Areas&quot;, in denen der rechtsradikale Mob entrechtete Zonen implementiert hat, mindestens als unvollständig betrachtet werden muss) und begibt sich  wenigstens das hätte man vermeiden können  sogar in die Niederungen Broderscher Argumentation, in dem er bereits Änderungen in der Lebensform in Staat und Gesellschaft ausmacht, und zwar &lt;i&gt;von Appeasementversuchen bis zu Formen der Selbstzensur&lt;/i&gt;, in einer Art vorauseilendem Gehorsam des lieben Friedens willen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Konsequent denkt Depenheuer seinen Feindrechtsentwurf weiter: &lt;i&gt;Staatstheoretisch könnte der Feind des Rechtsstaates von der Rechtsordnung als Feind qualifiziert und damit ausserhalb des Rechts gesetzt werden.&lt;/i&gt; (Die Vokabel &quot;könnte&quot; ist hier ein Euphemismus). Der &lt;i&gt;Feind&lt;/i&gt; steht (vorübergehend oder dauerhaft  das wird nicht thematisiert) eindeutig &lt;i&gt;ausserhalb des Gesellschaftsvertrages&lt;/i&gt; - und somit dezidiert ausserhalb der Gesellschaft. Er hat das &lt;i&gt;solidarische Gegenseitigkeitsverhältnis&lt;/i&gt;, die Achtung der gemeinsamen Rechtsordnung, einseitig beendet  nun ist der Staat berechtigt, in diesem Sinne die vorgefundene Asymmetrie auszugleichen. Der &lt;i&gt;Feind&lt;/i&gt; ist kein Bürger mehr.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;b&gt;Vogelfrei&lt;/b&gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Gipfel der aphoristischen Schönschreiberei ist die Kapitelüberschrift &lt;i&gt;Der Feind &lt;tt&gt;hors de la loi&lt;/tt&gt;&lt;/i&gt;. Das bedeutet nichts anderes als: Der &lt;i&gt;Feind&lt;/i&gt; in Depenheuers sich selbstbehauptendem Rechtsstaat steht &quot;ausserhalb des Gesetzes&quot; (also auch ausserhalb des Schutzes von Gesetzen). Er ist - vogelfrei.  &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zwar wird klargestellt, dass auch der Feind ein Mensch bleibt und als solcher zu behandeln ist. Und der entsprechende &quot;Feind-Status&quot; muss in einem rechtsstaatlichen Gerichtsverfahren ermittelt werden. Insofern würde sich dies von der Praxis des Gefangenenlagers Guantánamo abheben (wobei dieses Vorgehen durchaus als &lt;i&gt;Möglichkeit&lt;/i&gt; betrachtet wird; genauer lässt er sich allerdings nicht aus). Aber mit dem Status des Feindes gehen entscheidende Bürgerrechte verloren. Welche das im Einzelfall sind, bleibt offen. Aber wenn man die Pläne des Bundesinnenministeriums in den letzten Monaten Revue passieren lässt, kann man sich einiges vorstellen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Depenheuer weist darauf hin, dass der Staat jetzt schon zwar &lt;i&gt;kein formelles, wohl aber materielles Feindrecht&lt;/i&gt; kenne. Es habe sich, so die These, eine Rechtsmaterie etabliert, &lt;i&gt;die materiell das Feindrecht qualifizieren&lt;/i&gt; und den Fehler der &lt;i&gt;Eskamotierung des Feindes aus dem Strafrecht&lt;/i&gt; beheben könne. Dabei ist es klar, dass der Bürger unter Umständen durch das präventiv &lt;i&gt;feindlichen Gefahren&lt;/i&gt; vorbeugende Feindrecht &lt;i&gt;Einbussen in ihrem Freiheitsstatus&lt;/i&gt; hinnehmen muss. Diese muss  so die These  erduldet werden, um wirksam die Feinde bekämpfen zu können. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das &lt;i&gt;strafrechtliche Feindrecht&lt;/i&gt; (oder auch &lt;i&gt;Feindstrafrecht&lt;/i&gt;) &lt;i&gt;reagiert auf terroristische Bedrohungslagen derart, dass die strafbarkeitsbegründenen Tatbestände weit in den Bereich der Planung, Vorbereitung und Organisation vorverlagert werden&lt;/i&gt;. Nicht nur um das Aufspüren des Täters nebst Sanktionierung geht es, sondern  vor allem - die Tat zu verhindern. &lt;i&gt;Feindstrafrecht erweist sich als rechtsstaatlich gebändigter Krieg gegen den Terrorismus&lt;/i&gt; - so lautet zusammengefasst das Credo. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Aber wie eine Gesellschaft, die sich als &quot;freiheitlich&quot; versteht, irgendwann aussieht, die eine Art a-priori-Stigmatisierung bestimmter religiöser und/oder ethnischer Gruppen betreibt, um ihr &lt;i&gt;Feindrecht&lt;/i&gt; auch wirklich &quot;zielgerecht&quot; anwenden zu können, wird  merkwürdigerweise  nicht thematisiert. Obwohl Depenheuer anderenorts im Buch sehr wohl soziologische Aspekte aufgreift.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;b&gt;Und dann noch das &quot;Bürgeropfer&quot;&lt;/b&gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mittels des Feindrechts will Depenheuer also die rechtliche Asymmetrie zwischen Terrorist und Staat aufheben und ein Gleichgewicht der &quot;Parteien&quot; wieder annährend herbeiführen. In seinem letzten Kapitel holt er zu einem weiteren, wahrhaft gruseligen Gleichgewichtungsversuch aus. In abermaligem Rekurs auf das Beispiel des auf ein Hochhaus in eindeutiger Absicht zurasenden Flugzeugs wird das &lt;i&gt;Bürgeropfer&lt;/i&gt; entdeckt. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Bundesverfassungsgericht nehme, so der Tenor, durch das Verbot der gesetzlichen Regelung eines Abschusses der Maschine dem Bürger die Möglichkeit, als wahrer Verfassungspatriot ein Opfer für den Staat zu bringen. Dieses &lt;i&gt;Bürgeropfer&lt;/i&gt;, welches wir, so der Denkansatz, ohne Probleme von unseren Soldaten, beispielsweise in Afghanistan (den Einsatz selber goutiert Depenheuer) und  im Inneren  von den Polizisten quasi verlangten, müsse  mindestens in der Theorie  jeder Bürger auch bereit sein, zu erbringen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Überlegung: Die Passagiere im Flugzeug, die ohnehin mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit in wenigen Minuten stürben, könnten, in dem der Abschuss der Maschine erfolgt und also die Tat der Terroristen nicht &quot;vollendet&quot; werden kann, durch das &lt;i&gt;Opfer&lt;/i&gt; ihre Solidarität &lt;i&gt;in sichtbarer Anerkennung&lt;/i&gt; zum Staat zeigen.      &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zunächst wird ein kurzer Abriss gegeben, wie der &lt;i&gt;Opfergedanke in Deutschland historisch diskreditiert&lt;/i&gt; sei und im Denken nicht mehr vorkommt. Man &apos;bringe&apos; keine Opfer mehr, sondern &apos;sei&apos; es höchstens noch (in dann freilich anderem Zusammenhang). Eindringlich versucht Depenheuer der &lt;i&gt;pflichtenlosen Selbstentfaltung&lt;/i&gt; durch das &lt;i&gt;Bürgeropfer&lt;/i&gt; entgegen zu wirken. Den im Prinzip richtigen Gedanken, bei Grundrechten auch so etwas wie &apos;Grundpflichten&apos; mit zu thematisieren, pervertiert Depenheuer dabei gründlich. Man mag den Opfergedanken in künstlerisch-philosophischen Filmen wie beispielsweise Tarkowskijs berühmtem Werk &quot;Opfer&quot; oder Lars von Triers &quot;Breaking the Waves&quot; thematisieren können  aber in einer rechtsphilosophischen Schrift dem Selbstmordattentäter als Gegenpol den zum Opfer bereiten verfassungspatriotischen Bürger gegenüber zu stellen, mutet nicht nur skurril, sondern gefährlich an. Als Konsequenz wäre der Bürger auf gleicher Stufe mit dem Terroristen  hie wie dort wäre die Bereitschaft, für &quot;eine Sache&quot; zu sterben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dabei wird übersehen, dass eine der Errungenschaften von freiheitlich-liberalen Staaten unter anderem in der energischen Ablehnung von archaischen Opferriten liegt. Das bedeutet natürlich nicht, dass sich der Bürger folgenlos auf die &quot;Vorteile&quot; des Staates berufen kann, ohne entsprechende Bereitschaft zu zeigen, auch in einem bestimmten Fall für ihn einzutreten. Depenheuer beklagt  nicht zu Unrecht  das die Bürger in den meisten Fällen ihr &quot;Opfer&quot; nur noch in Form der Steuerabgaben sehen. Hieraus könne keine starke (emphatische) Bindung an den Staat entstehen, der letztlich als quasi selbstverständlich angesehen werde. Der von ihm stattdessen theoretisch eingeforderte Opfergedanke schiesst jedoch weit über das in einem aufgeklärten Staatswesen zulässige hinaus. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;b&gt;Rechtsautisten vs. Sicherheitspolitiker&lt;/b&gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für Depenheuer gibt es  kurz gesagt - einerseits die &lt;i&gt;moralischen Apologeten unantastbarer Verfassungsgesetze&lt;/i&gt;, die er gerne polemisch als &lt;i&gt;Rechtsautisten&lt;/i&gt; bezeichnet - und andererseits die &lt;i&gt;Theoretiker einer realistischen Friedens- und Sicherheitspolitik&lt;/i&gt;. Richtig ist natürlich, dass Rechte (auch Grundrechte) nicht um ihrer selbst willen existieren. Staaten, die blumige Freiheitspräameln in ihren Verfassungen haben, aber in Wirklichkeit diktatorische Regime sind, gibt es genug. Und ein allzu starres Festhalten an durchaus bewährte Normen darf durch bestimmte Entwicklungen hervorgerufene, vielleicht notwendige Veränderungen nicht ausschliessen. Es muss allerdings immer beachtet werden, dass  um es volkstümlich auszudrücken  das Kind nicht mit dem Bade ausgeschüttet wird.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In einer Fussnote betont Depenheuer übrigens, dass er den Begriff des Staates nicht als &quot;Nationalstaat&quot; &lt;i&gt;nach ethnischen Merkmalen&lt;/i&gt; versteht, sondern sehr wohl globalisiert sieht, als &lt;i&gt;Staatengruppen nach kulturellen Standards&lt;/i&gt; (was natürlich Huntingstons Kulturkampf-Szenario geschuldet ist). Und vollständig blind den Ursachen des von ihm so vehement bekämpften islamistischen Terrorismus zeigt er sich auch nicht, wenn er in einem kleinen Exkurs konstatiert, dass es neben dem von ihm propagierten &lt;i&gt;Feindrecht&lt;/i&gt; auch einer &lt;i&gt;Feindpolitik&lt;/i&gt; bedarf, die sich um &lt;i&gt;die Ausbildung kommunikativer Strategien mit potentiellen Feinden&lt;/i&gt; bemüht. Den blossen Kulturimperialismus lehnt Depenheuer ab; die Verfassungsstaaten müssten &lt;i&gt;ihrerseits Anschlussfähigkeit entwickeln: worauf hören die potentiellen Feinde, was können sie verstehen, welche Erzählungen können sie beeinflussen?&lt;/i&gt; Das ist ein entschiedenes Plädoyer für ein &lt;i&gt;interkulturelles Gespräch&lt;/i&gt; (wobei der unlängst von Benedikt XVI. angestossene Dialog mit dem Islam als Beispiel herangezogen wird).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;b&gt;Prominente Antwort&lt;/b&gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wozu aber diese Lektüre? Lohnt sie sich überhaupt  in dem Sinne, dass ein Erkenntnisgewinn zu erwarten ist? Und kann man nicht wunderbar die über Jahrzehnte so trefflich erlernten Ekelreflexe als Referenz für das empörte Ignorieren heranzerren? &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Man kommt nicht weiter, wenn man in die üblichen Ablehnungsmuster verfällt. Die &quot;gute Gesinnung&quot;, die man gelegentlich ganz gerne vor sich herträgt, muss Erschütterungen dieser Art nicht nur vertragen können sondern braucht sie geradezu als Gegengewicht zur &lt;i&gt;Selbstbehauptung&lt;/i&gt;. Ich nenne dies Selbstvergewisserung. Die Lektüre ist ein Akt der Selbstvergewisserung der Möglichkeiten und Grenzen des freiheitlichen Rechtsstaates.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Seit einigen Tagen gibt es allerdings auf einige Punkte von Depenheuers Argumentation auch eine prominente Antwort. Sie kommt von &lt;a href=&quot;http://www.bverfg.de/richter/difabio.html&quot;&gt;Udo Di Fabio&lt;/a&gt;, Richter am Zweiten Senat des Bundesverfassungsgerichts. In einem Essay in der &quot;Welt&quot; mit dem programmatischen Titel &lt;a href=&quot;http://www.welt.de/welt_print/article1354254/Westen_muss_Westen_bleiben.html&quot;&gt;&quot;Westen muss Westen bleiben&quot;&lt;/a&gt; geht Di Fabio  ohne Depenheuer namentlich zu erwähnen  auf zentrale Punkte seiner Argumentation ein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Essay von Di Fabio, den man nach seinem Buch &quot;Die Kultur der Freiheit&quot; durchaus als wertkonservativen Geist mit allerdings stark liberalen Zügen bezeichnen könnte, kommt sehr wohl nachdenklich daher. Die Bedrohung des freiheitlichen Rechtsstaates durch den Terrorismus leugnet Di Fabio nicht. Dennoch ist seine Schlussfolgerung am Ende vollkommen anders. In der Abwägung zwischen Sicherheit und Freiheit ergreift Di Fabio emphatisch Partei für das Primat der Freiheit:

&lt;blockquote&gt;&lt;font color=&quot;#0000FF&quot;&gt;Der freiheitliche Verfassungsstaat will allerdings nicht Frieden um jeden Preis, sondern einen Frieden im Einklang mit unseren Wertegrundlagen, den Frieden für freie Menschen. Keiner hat Anspruch auf absolute Sicherheit, so wie es keine absolute Freiheit gibt. Wer einen Pol dieser Beziehung absolut setzt, zerstört unweigerlich den anderen.&lt;/font&gt;&lt;/blockquote&gt;

Eindeutig spricht sich Di Fabio gegen ein Militärrecht oder Ausnahmerecht im Zivilen aus. Er bezieht ausdrücklich auch internationale Rechtsordnungen, wie die Charta der Vereinten Nationen oder die europäischen Verträge mit in seine Überlegungen ein (Depenheuer ignoriert dieses Eingebunden-Sein aus durchsichtigen Gründen). Und mehr als deutlich wird Di Fabio, wenn es um die tatsächlichen Probleme in der Strafverfolgung geht:

&lt;blockquote&gt;&lt;font color=&quot;#0000FF&quot;&gt;Politiker, die regelmäßig schärfere Gesetze über alle Regelungsebenen hinweg verlangen und Kompetenzgrenzen als lästigen Ballast beklagen, lenken manchmal davon ab, dass sie sich in ihrer Budgetverantwortung zögerlich zeigen, Polizei oder Militär personell oder sachlich angemessen auszustatten.&lt;/font&gt;&lt;/blockquote&gt;

Und am Ende verwirft Di Fabio mit knappen, aber markanten Worten sowohl das angedachte &lt;i&gt;Feindrecht&lt;/i&gt; wie auch das &lt;i&gt;Bürgeropfer&lt;/i&gt;:

&lt;blockquote&gt;&lt;font color=&quot;#0000FF&quot;&gt;Die moderne westliche Rechtsordnung ist manchmal den betörenden Sirenengesängen einer mal progressiv oder ein andermal zweckrational effektiv daherkommenden Postmodernität ausgesetzt, die uns womöglich ein neues Mittelalter der Gruppenprivilegien und Sonderrechte schmackhaft machen will. Hier hinein - wie hinter den Burgzinnen verschanzt - passt auch das Feindrecht. Es ist die konservative Tonlage im großen Chor derjenigen, die seit Jahrzehnten bei jeder Herausforderung den modernen Staat als bewährte Institution verabschieden wollen. Doch die intellektuelle Lust am antizipierten Ausnahmezustand ist kein guter Ratgeber. Sie verfehlt auch ihr erklärtes Ziel, durch harte Maßnahmen mehr Sicherheit für die Freiheit zu schaffen. Der amerikanische &quot;Krieg gegen den Terror&quot; wird durch die Schaffung von Sonderrecht auf Guantánamo oder durch eigenwillige Interpretationen des Völkerrechts nicht effektiver gemacht, sondern à la longue geschwächt: So kann der Westen von vornherein nicht gewinnen, er verliert in dem Maße, in dem er nicht Westen bleibt. Wer die Identitätsmerkmale der Humanität und Rechtsstaatlichkeit aufgibt, opfert sich selbst und kann in unserer Rechtsordnung schwerlich Opfer von den Bürgern verlangen.&lt;/font&gt;&lt;/blockquote&gt;

Selbstverständlich konstatiert Di Fabio die Möglichkeit, dass der Staat in Grenzfälle geraten könnte. Vor einem &quot;intellektuellen Spiel&quot; mit dem Grenzfall warnt er jedoch ausdrücklich. Der in der letzten Zeit extremen Hysterisierung  und zwar auf beiden Seiten  tritt Di Fabio am Ende entgegen:

&lt;blockquote&gt;&lt;font color=&quot;#0000FF&quot;&gt;Wer jede neue Sicherheitsmaßnahme als Weg in den Überwachungstotalitarismus brandmarkt, überzieht und verliert Glaubwürdigkeit. Wer aber die vielleicht schwindende pragmatische Alltagsvernunft durch den harten Lehrmeister des gesetzlosen Ausnahmezustandes und die Reanimation des verklärten Opfertodes zu ersetzen gedenkt, setzt - wenngleich vielleicht in bester Absicht - doch das zivilisatorische Niveau des Westens aufs Spiel.&lt;/font&gt;&lt;/blockquote&gt;

&lt;b&gt;Fazit&lt;/b&gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Depenheuer wird sich durch diese Aussagen hinsichtlich des &lt;i&gt;Verfassungsautismus&lt;/i&gt; vielleicht wieder bestätigt sehen. Irgendwo im Buch konzidiert Depenheuer allerdings, dass eine Gesellschaft, die sich dezidiert gegen Massnahmen wie die von ihm beschriebenen, ausspreche und das &quot;Risiko&quot; bereit sei, Terroranschläge als quasi unvermeidbares Übel hinzunehmen  das ein solcher Wille einer Gesellschaft sehr wohl zu akzeptieren sei. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In diesem Sinn muss man wohl feststellen, dass das Gros der Gesellschaft Massnahmen, die den Rechtsstaat beschützen sollen, ihn aber gleichzeitig bis zur Unkenntlichkeit entstellen, ablehnt. Konstrukte wie &lt;i&gt;Feindrecht&lt;/i&gt; und &lt;i&gt;Bürgeropfer&lt;/i&gt; dürften fast uneingeschränkte Ablehnung finden. Andere Massnahmen müssen im Rahmen einer Gefahrenabwehr bzw. besseren Verfolgung von Straftaten sehr wohl erwogen und offen dem öffentlichen Diskurs ausgesetzt werden. Hier ist vor hysterischen Affekten, die einer reinen Konservierung des Bestehenden als Selbstzweck das Wort reden, eindringlich zu warnen. 
&lt;br /&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;small&gt; Alle kursiv gedruckten Passagen sind aus dem Buch &quot;Selbstbehauptung des Rechtsstaates&quot; von Otto Depenheuer.&lt;/small&gt;</description>
    <dc:creator>Gregor Keuschnig</dc:creator>
    <dc:subject>&lt;a href=&quot;http://begleitschreiben.twoday.net/topics/Demokratie+und+Rechtsstaat&quot;&gt;Demokratie und Rechtsstaat&lt;/a&gt;</dc:subject>
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    <title>Otto Depenheuer: Selbstbehauptung des Rechtsstaates</title>
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    <description>&lt;img title=&quot;Otto Depenheuer  Selbstbehauptung des Rechtsstaates&quot; height=&quot;260&quot; alt=&quot;Otto Depenheuer  Selbstbehauptung des Rechtsstaates&quot; width=&quot;165&quot; align=&quot;left&quot; class=&quot;left&quot; src=&quot;http://static.twoday.net/begleitschreiben/images/Otto-Depenheuer-Selbstbehauptung-des-Rechtsstaates.jpg&quot; /&gt;Bekannt wurde Otto Depenheuers Buch &lt;i&gt;Selbstbehauptung des Rechtstaates&lt;/i&gt; durch Wolfgang Schäubles Anmerkung, es wäre seine &quot;Nachtlektüre&quot;. Prompt griff &lt;a href=&quot;http://www.dorfwiki.org/wiki.cgi?VideoBridge/VortragInfoDays/Diskussion/SoziologischeMetadebatte&quot;&gt;Gunter Hofmann in der &quot;ZEIT&quot; dies auf und verfasste am 9. August 2007 einen nachdenklichen, fast ein bisschen ängstlichen Artikel&lt;/a&gt;, was denn unser derzeitiger Innenminister für ein Buch lese.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In der Tat. Depenheuers Buch fordert den Leser in mehrfacher Hinsicht heraus. Zunächst einmal, in dem es dezidiert Fragen stellt, die abseits von idyllisierenden Staats- und Verfassungsvorstellungen legitim und in Anbetracht aktueller Welt- und Bedrohungslagen durchaus berechtigt sind. Desweiteren, weil Depenheuers Antworten  die gelegentlich bis in die Polemik gehen (hierüber wird noch zu reden sein)  für den heutigen, im Grundgesetz der Bundesrepublik gut beschützt aufgewachsenen Wohlstandsbürger (der von ihm zu gegebener Zeit mit den Vokabeln &lt;i&gt;saturiert&lt;/i&gt; und &lt;i&gt;hedonistisch&lt;/i&gt; charakterisiert wird) arg provokativ anmuten. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Und schliesslich wird man sich mit einer Interpretation von Staats- und Verfassungsfragen auseinandersetzen müssen, die in grossen Teilen fast direkt auf die Thesen von &lt;a href=&quot;http://de.wikipedia.org/wiki/Carl_Schmitt&quot;&gt;Carl Schmitt&lt;/a&gt;, diesen &quot;scharfsinnigen Geistesverwirrer&quot; (Udo Di Fabio), rekurrieren. Depenheuer zitiert Schmitt laufend (nicht nur im letzten Kapitel, wenn es um das &lt;i&gt;Bürgeropfer&lt;/i&gt; geht) und seine Affinität zu Schmitts Thesen ist auffallend und wird offen eingestanden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[&lt;a href=&quot;http://begleitschreiben.twoday.net/stories/4450262/&quot;&gt;weiterlesen und kommentieren&lt;/a&gt;]</description>
    <dc:creator>Gregor Keuschnig</dc:creator>
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    <title>Freiheit</title>
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    <description>&quot;Dagegen verstehe ich unter Freiheit, im kosmologischen Verstande, das Vermögen, einen Zustand von selbst anzufangen, deren Kausalität also nicht nach dem Naturgesetze wiederum unter einer anderen Ursache steht, welche sie der Zeit nach bestimmte. Die Freiheit ist in dieser Bedeutung eine reine transzendentale Idee, die erstlich nichts von der Erfahrung Entlehntes enthält, zweitens deren Gegenstand auch in keiner Erfahrung bestimmt gegeben werden kann, weil es ein allgemeines Gesetz, selbst der Möglichkeit Erscheinung ist und als solche mit ein Glied der Reihe ausmacht.&quot;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;i&gt;Immanuel Kant: Kritik der reinen Vernunft&lt;/i&gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Schönes Fundstück. Erklärt es das Phänomen?</description>
    <dc:creator>Gregor Keuschnig</dc:creator>
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