Hubertus Buchstein: Demokratie und Lotterie
Der Untertitel macht neugierig: "Das Los als politisches Entscheidungsinstrument von der Antike bis zur EU" heißt es da. Das Los als Entscheidungsinstrument kennt man eher im Sport. So werden in Fußballwettbewerben Spielpaarungen zugelost, wenn nicht jeder gegen jeden spielen soll. Meist wird es mit einer Mischung zwischen notwendigem Übel und willkommener Ungewissheit betrachtet. Der Zufallscharakter wird insbesondere von den vermeintlich besseren Mannschaften als wettbewerbsverzerrend empfunden, da schwächere Mannschaften durch entsprechendes "Losglück" begünstigt werden können; die Floskel vom "schweren" oder "leichten" Los macht dann oft die Runde. Das Weiterkommen in einem Wettbewerb wird unter Umständen nicht mehr alleine der Leistung (im Sieg über die zugeloste Mannschaft) gutgeschrieben.Aber wäre es mit unserem Verständnis in Übereinstimmung zu bringen, politische Entscheidungen mindestens teilweise über Losentscheidungen vornehmen zu lassen? Ist nicht der Status des Gewählten für einen Amtsträger erst DIE Legitimationsbasis überhaupt? Wie würde ein "ausgeloster" Abgeordneter, Richter oder Bürgermeister akzeptiert werden? Geht es überhaupt darum, die Wahl durch das Los zu ersetzen? Oder könnten Losentscheidungen nur flankierende Maßnahmen zur rascheren Auswahl von Entscheidungsträgern darstellen? Worin könnten die Vorteile gegenüber den bisherigen Verfahren liegen?
Bereits jetzt dient das Los in der Bundesrepublik in extremen Situationen, in denen eine Entscheidung nach ausgiebigem Wahl-Prozedere nicht zustande kommt, eine Wiederholung der Verfahren nicht erfolgversprechend scheint und als zu aufwendig empfunden wird, als "Tie-Breaker". Sind doch in mehreren Gemeinden…derzeit Bürgermeister und Landräte im Amt, die nach einem Stimmenpatt im Losverfahren ermittelt wurden. Auch in der Bundesversammlung spielt das Los dann eine Rolle, wenn Parteien wegen gleicher Stärke in einem Landesparlament Anspruch auf denselben Sitz in der Versammlung erheben könnten, was bei knappen Mehrheitsverhältnissen durchaus Relevanz besitzen könnte. Tatsächlich würde bei der Wahl zum Bundestagspräsidenten das Los eingesetzt, wenn nach drei Wahlgängen kein Kandidat die Mehrheit der Stimmen auf sich vereinigen sollte und sogar der Bayerische Landtag sieht für den Fall eines Patts bei einer Stichwahl zum bayerischen Ministerpräsidenten den Losentscheid vor.
Hubertus Buchstein führt viele Beispiele (auch aus anderen Ländern) an, die das Los als Indifferenzregulationsinstrument vorsehen, also als Entscheidungshilfe zwischen zwei Möglichkeiten, die jede für sich gleich gute Gründe oder gleich viele Stimmen auf sich vereinigen kann. Sieht man einmal von den Entscheidungen auf kommunaler Ebene ab, bleibt der Losentscheid jedoch fast immer nur als Ultima Ratio (viele der aufgeführten Konstellationen sind noch nie eingetreten). Es kann nicht davon gesprochen werden, dass das Los bisher ein wesentliches Element des demokratischen Auswahlprozesses ist.
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Gregor Keuschnig - 2009-08-26 09:01


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