Hans Herbert von Arnim: Volksparteien ohne Volk
"Das Versagen der Politik" will Hans Herbert von Arnim in seinem Buch "Volksparteien ohne Volk" – ja, was? – auflisten, entwickeln, enthüllen? Aber außer ein paar Bemerkungen über die Subventionspolitik zur ansonsten eher als Bastion des freien Marktes auftretenden Europäischen Union und einer zweitklassigen Politikerschelte hinsichtlich ihrer Versäumnisse was die aktuelle Finanzkrise angeht, erfährt man über ein potentielles Politikversagen kaum etwas. Denn so weit kommt von Arnim einfach zu selten, weil er nur zwei große Themen hat: Parteien- und Politikerfinanzierung und das Wahlrecht, welches, so die These, den Volkswillen nicht nur nicht ausdrückt, sondern ignoriert. Auch wenn einem diese Themenbeschränkung als Gründe für eine immer weiter behauptete Politikverdrossenheit ein bisschen eindimensional erscheinen – warum nicht neue Argumente lesen, die dann vielleicht jene Untersuchungen relativieren, die in mangelnder Konsistenz der Politik (beispielsweise durch allzu anbiedernde Ausrichtung der Programmatik an jeweils aktuelle Umfragetrends) als Hauptgrund für eine sich breitmachende Politikmüdigkeit ausmachen?
Aber auch hier versagt von Arnim, der mit markigen, manchmal albernen Sprüchen agi(ti)ert. Dabei übertönt die empörerisch daherkommende Krawallrhetorik leider die Ernst zu nehmenden, wichtigen Einwände, die sich natürlich auch im Buch finden. Weil aber irgendwann alles nur noch verfassungswidrig ist und politisches Handeln allzu pauschal nur noch auf Macht und Geld reduziert werden, finden sich schnell keine adäquaten Begriffe mehr für tatsächlich grenzwertige, wenn nicht gar verfassungsinkompatible Zustände.
Und so nimmt sich von Arnim dann auch das Grundgesetz vor. Es beruhe in Wahrheit…gar nicht auf dem Willen des Volkes, sei dem Volk gar oktroyiert worden. Die Bürger hätten ihm nie zugestimmt, weder direkt durch Volksabstimmung noch indirekt. Es gebe keine demokratische Legitimation des Grundgesetzes. Weder lässt von Arnim die Ratifizierungen durch die einzelnen Länderparlamente 1949 gelten (er erwähnt sie zur Sicherheit erst gar nicht) noch vermag er sich der ansonsten verbreiteten These anzuschliessen, das Grundgesetz sei durch die Wahlbeteiligung an der ersten Bundestagswahl 1949 sozusagen indirekt vom Volk akzeptiert worden. Wenn er tatsächlich dieser Meinung ist, dann fragt man sich allerdings, warum laufend das Grundgesetz zum Maßstab all seiner Betrachtungen gemacht wird.
Neben diesen hanebüchenden Behauptungen, die mit effekthascherischen Attitüden garniert werden, gibt es Ungenauigkeiten en masse bis hin zu Fehlern. Es ist natürlich legitim, dass ein Autor seine Thesen auch pointiert und sogar polemisch setzt. Hierbei darf es jedoch alleine aus Gründen der intellektuellen Redlichkeit nicht zu bewussten Verdrehungen, falschen Tatsachenbehauptungen oder Auslassungen kommen.
So lässt von Arnim nicht davon ab zu behaupten, die politische Klasse (er verwendet diesen Begriff ausschließlich pejorativ) habe sich mit der Zeit das Wahlrecht nach ihrem Gusto anverwandelt. Nach einer Bestätigung sucht man allerdings vergebens – die letzte gravierende Veränderung, die er anspricht, war die Einführung der 5%-Klausel. Das von ihm vehement bekämpfte Verhältniswahlrecht, welches mit Landeslisten operiert, ist dem Geiste nach (im Bund – und hierum geht es hauptsächlich) praktisch nie verändert worden. In einem anderen Sinne mutet die Klage, die Abgeordneten änderten das Grundgesetz fast nach Belieben reichlich merkwürdig an wenn er andererseits laufend Korrekturen und Änderungen anmahnt. Es ist bedauerlich, dass sich von Arnim nicht viel mehr auf die tatsächlich existierenden Fehlkonstruktionen konzentriert und immer auch gleich die "Systemfrage" mitstellt. Er kommt einem manchmal wie ein Feldherr vor, der auf dem Schlachtfeld den Sitz der Uniform höher bewertet als die Ausrüstung seiner Soldaten.
Sein Furor geht so weit, dass er das gesamte Prozedere zur Bundestagswahl als irregulär verwirft, weil (angeblich) Vorgaben des Grundgesetzes (welches ja eigentlich als illegitim angesehen wird) verletzt werden. Wir hätten, so von Arnim, in Wahrheit gar kein demokratisches Wahlrecht. Selbst die Erststimme bei der Bundestagswahl sei keine Personenwahl, wie sie gefordert würde, sondern eine Parteienwahl, da der Bürger bei der Kür des Wahlkreiskandidaten nicht beteiligt war. Von Arnim schlägt hier Vorwahlen im Sinne der USA vor, ohne auszuführen, wie dies ablaufen soll. Muß man sich dann als Wähler für eine Partei registrieren lassen (Datenschutz!) oder dürfen nur Parteimitglieder abstimmen (vieles spricht dafür, dass er die erste Möglichkeit favorisiert)? Wie soll dabei konkret der Einfluß der Parteien reduziert werden, wird es doch nur eine Wahl innerhalb der jeweiligen Parteimitglieder geben? Am Rande sei bemerkt, dass das Vorwahlsystem in den USA politische Figuren wie Reagan oder Bush jr. nicht verhindert hat. Unlogisch, wenn er einerseits vehement für innerparteiliche Demokratie eintritt – andererseits dann Kandidaturen von mehreren Bewerbern als Kampfabstimmung diskreditiert.
Gegen die 5%-Klausel und für das Mehrheitswahlrecht
Auf quälend langen Listen führt von Arnim die heute schon "sicheren" Wahlkreise für die Bundestagswahl im September 2009 auf – Wahlkreise, in denen die Direktkandidaten einer bestimmten Partei teilweise seit Jahrzehnten reüssieren. Sicher sind die Wahlkreise, weil dort die Parteizugehörigkeit des Kandidaten alleine schon ausreicht, um gewählt zu werden (beispielsweise Wahlkreise in Bayern - CSU; im Ruhrgebiet - SPD). Unklar bleibt, wie eine Vorwahl dies ändern soll. Spielt doch, wie von Arnim mehrfach betont, die Person an sich gar keine Rolle, sondern nur die Parteizugehörigkeit. Kein Wort auch dazu, wie bzw. wer den Vorwahlkandidaten ihre "Caucus"-Wahlkämpfe bezahlen sollen. Zu Recht geißelt von Arnim den Status quo, dass die Parteien alteingesessene Kandidaten gegenüber innerparteilichen Herausforderern finanziell und personell stark begünstigen. Aber wie soll dies im Falle von Vorwahlen anders geregelt werden?
Da von Arnim mit großem sprachlichem Furor bereits die Erststimmen als undemokratisches Geschacher verwirft, gibt es dann kaum noch rhetorische Steigerungsmöglichkeiten die Listenwahl per Zweitstimme zu kritisieren. Auch hier erkennt er nichts als Gekungel. Vieles was er hier anführt, ist zwar richtig aber eben längst jedem normal politisch interessierten als Ärgernis bekannt. Vehement wendet sich der Autor gegen die "Absicherung" prominenter Politiker auf Landeslisten. Das Argument, der Wählerwille werde ausgehöhlt, wenn beispielsweise ein im Wahlkreis unterlegener Kandidat über die Liste doch noch in den Bundestag einziehe, wird allerdings nicht konsequent zu Ende gedacht.
Zwar führt er mit großer Akiribie Wahlkreise auf, in denen bei der letzten Bundestagswahl zwei, drei, ja teilweise vier weitere Kandidaten zusätzlich zum Gewinner über die jeweiligen Landeslisten ihrer Parteien in den Bundestag eingezogen waren. Die Listenabsicherung führe meist dazu, dass bestimmte Kandidaten, die von Parteien auf diese Position gehievt worden seien, in jedem Fall in den Bundestag einziehen würden. Zweifellos ist dies kurios. Und fast folgerichtig tritt von Arnim plötzlich mit großer Vehemenz für das (relative) Mehrheitswahlrecht im Bund ein.
Der Leser ist nun allerdings verwirrt: Auf Seite 56 wird festgestellt, dass die Fünfprozentklausel die Grundrechte der freien Wahl und Wählbarkeit der Bürger und der Chancengleichheit der Parteien schwer beeinträchtig[e] (die Gefahr der Zersplitterung des Parlaments sieht er nicht als gegeben) und auf Seite 152 schimpft er nun über die Macht der kleinen Zünglein-an-der-Waage-Parteien, insbesondere natürlich der FDP, die 41 Jahre die Regierung bestimmt habe. Dies laufe auf eine Entmachtung des Gros der Wähler hinaus. Was denn nun – Mehrheitswahlrecht oder Verhältniswahlrecht ohne 5%-Klausel? Von Arnim macht gar keine Anstalten, diesen Widerspruch auch nur irgendwie zu aufzulösen.
Man kann natürlich für ein Mehrheitswahlrecht sein – aber es würde ja die von ihm für mindestens ebenso wichtig erachteten Probleme der Parteien- und Politikerfinanzierung nicht lösen. Zwar würde es beim Mehrheitswahlrecht auf Bundesebene sofort keine Koalitionen mehr geben (die tatsächlich mindestens in einer Grauzone agieren, da der ausgehandelte Koalitionsvertrag selber nicht Gegenstand demokratischer Legitimation ist) – aber wie reagiert man bei konträren Mehrheitsverhältnissen im Bundesrat (eine Problematik, die von Arnim dem Verhältniswahlrecht anlastet, was ziemlich ungenau ist)? Die demokratische Legitimation des Vermittlungsausschusses zwischen Bundestag und Bundesrat kommt erstaunlicherweise beim ihm nicht vor.
Einerseits beklagt von Arnim eine zu starke Dominanz von CDU/CSU und SPD – andererseits will er das Mehrheitswahlrecht. Hier geht er nur undeutlich auf Strohmeiers und gar nicht zum Beispiel auf Poiers Kompromissvorschläge ein. Beide versuchen Mischformen zwischen Mehrheits- und Verhältniswahlrecht zu entwickeln, um kleineren Parteien zumindest teilweise Teilnahme zuzugestehen, ohne ihnen – wie bisher - die Position des "Königsmachers" zu verschaffen.
Es ist überraschend, dass von Arnims Bild des Wählers offensichtlich nicht das Beste zu sein scheint, obwohl er doch so vehement für dessen Rechte eintritt. Er zitiert das Spötterwort von der "Besenstiel-Theorie", die zynisch feststellt, in bestimmten Wahlkreisen würde selbst ein Besenstiel gewählt, vorausgesetzt er habe die richtige Parteizugehörigkeit. Hier nimmt er das Urteil des Wählers schon vorweg, weil er das aktuelle Wahlverhalten einfach aus der Vergangenheit ableitet; die Möglichkeit einer Änderung des Stimmverhaltens zieht er gar nicht ins Kalkül. Wenn er den politischen Parteien unterstellt, die behandelten die Wähler wie Stimmvieh, so betreibt er in diesem Moment nichts anderes.
Kumulieren und panaschieren und die Direktwahl des Ministerpräsidenten
Desweiteren wird behauptet, die Feinheiten des Verhältniswahlrechts (bspw. die Problematik der Überhangmandate) seien dem Wähler nicht vermittelbar. Gleichzeitig wird jedoch für flexible Listen plädiert, in denen man panaschieren und kumulieren kann (die unterschiedlichen Möglichkeiten werden leider nur sehr oberflächlich erörtert; es ist natürlich einfacher, Parolen zu dreschen statt Aufklärung zu versuchen). Er feiert diese flexiblen Listen, die in vielen Bundesländern auf kommunaler Ebene eingeführt sind (insbesondere Baden Württemberg kommt hier eine Vorbildrolle zu), erklärt aber weder warum die Wahlbeteiligungen auf kommunaler Ebene deutlich unter denen der Bundestagswahl liegen noch wie viele Wähler von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht haben oder einfach nur (wie gehabt) das "Listenkreuz" abgaben. Kann es sein, dass von Arnim die Anstrengungen für den Wähler unterschätzt, die darin bestehen, sich mit allen Personen auf der Liste auseinanderzusetzen (am siehe am Beispiel von Hessen, wie komplex dieses Wahlsystem ist)? (Über die Spottnamen für die ellenlangen Wahlzettel liest man auch nichts.)
Seltsam, dass es von Arnim nicht in den Sinn kommt an das passive Wahlrecht des Bürgers zu erinnern bzw. die Möglichkeit der Partizipation des Bürgers über die Parteien darzustellen. Zwar erläutert er die Problematik von sogenannten Ochsentour[en] und die vielleicht demotivierenden Erfahrungen innerhalb von Parteistrukturen. Dennoch bleibt zu fragen, warum er diese Möglichkeiten ausschließlich negativ konnotiert. Oder ob hier ein Feindbild zu dominant ausgeprägt ist?
Den auf den ersten Blick interessanten Gedanken, in den Bundesländern den Ministerpräsidenten direkt wählen zu lassen, entwickelt von Arnim leider auch nicht weiter. Der Rekurs auf die Direktwahlen zum Bürgermeister in den Kommunen verkennt ja die Tatsache, dass Länderregierungen über den Bundesrat direkte Einflussmöglichkeiten im Bund haben. Was, wenn der direktgewählte Ministerpräsident einem mehrheitlich oppositionellen Landesparlament gegenüber steht? Wie wird dann das Landeskabinett gebildet und wie wird diese Form der "Cohabitation" im Bundesrat zu Buche schlagen? Wie verträgt sich dieser Vorschlag mit der Aussage, Ministerpräsident in einem deutschen Bundesland…[sei] einer der schönsten Jobs der Welt, da man "Herrscher aller Reussen" sei und wie ein König regieren könne. Würde dieses Verhalten nicht durch eine Direktwahl noch gefördert? Man vermisst auch die Erläuterung, warum diese einzelne Maßnahme den degeneriert[en] Föderalismus, jenes unselige Erbe der Besatzungsmächte (wie geschichtsvergessen von Arnim doch zu sein scheint), revitalisieren soll. Denn – so führt er an anderer Stelle im Buch schlüssig aus: die Länderparlamente haben immer weniger zu entscheiden. Auch hier also Inkonsistenzen, Unklarheiten, Unausgegorenes.
Natürlich wird auch die inzwischen in den Mainstreammedien angekommene Problematik der sogenannten Überhangmandate erörtert. Zunächst wird erläutert, warum Überhangmandate verfassungswidrig sein sollen (diese Meinung hat keinen Bestand beim Verfassungsgericht) und dann widmet sich der Autor der tatsächlichen Entscheidung des Gerichts bezüglich des "negativen Stimmgewichts", d. h. des Paradoxons, dass bei bestimmten Konstellationen ein Stimmenzugewinn einer Partei schadet.
Das Kneifen des Autors vor der Komplexität
Vorgeschlagen wird, die Überhangmandate durch ein sogenanntes Grabenwahlsystem abzuschaffen, welches Wahlkreis- und Listenwahl trennt und damit das negative Stimmgewicht verunmöglicht. Wie sich das dann allerdings mit der Klage über die aufgeblähten Parlamente verträgt, bleibt unklar. Von Arnim argumentiert hier allerdings auch wieder ungenau. So wird suggeriert, Überhangmandate und das Paradoxon des negativen Stimmgewichts seien identisch. Dass jedoch nicht jedes Überhangmandat automatisch den Effekt des negativen Stimmgewichtes nach sich zieht, ist schwer zu entdecken. Wer genaue Details haben will, wird hier alleingelassen und muss auf Wikipedia ausweichen. Wenn's ein bisschen komplex wird, kneift der Autor.
Die Kritik am Bundesverfassungsgericht ob des Urteils, mit der Beseitigung der Problematik des negativen Stimmgewichts dem Gesetzgeber bis 2011 Zeit zu lassen nutzt von Arnim zu einer Suada wider die Besetzungsmodalitäten des Gerichts. Seinen diesbezüglichen Änderungsvorschlag findet man ausgerechnet im Kapitel über den Bundespräsidenten (den er vom Volk wählen lassen möchte): Dieser solle doch die Richter ernennen. Man kennt dies ja aus den USA – dort besetzt der Präsident die Richter des Supreme Court (und zementiert oft auf Jahrzehnte seine politische Richtung); die Senatsanhörung ist meist nur eine Formsache. Vom wem soll die bundespräsidiale Entscheidung angehört werden? Oder eine Prise Absolutismus nach Deutschland? Nein, danke.
Das zweite Spezialthema von Arnims ist die Vergütung der Politiker (inklusive Ruhegelder), deren Ämterhäufung und die Parteienfinanzierung. Dass hier trotz einiger kleiner Fortschritte der letzten Jahre einiges im Argen liegt, ist bekannt. Es liegen allerdings hierzu genug Vorschläge auf dem Tisch. Bei von Arnim erfährt man dazu leider wenig. Stattdessen wird der Leser mit allen möglichen Zahlen bombardiert. Diese werden auch noch gebetsmühlenhaft wiederholt. So erfährt man beispielsweise auf den Seiten 336, 337 und 353 das Europaparlamentarier im Monat 17.540 Euro für Mitarbeiter ausgeben dürfen. Und es gibt mindestens fünf Stellen im Buch, die die äquivalente Summe für deutsche Bundestagsabgeordnete ausweisen.
Die Sprache ist bei diesem Thema besonders deftig. So wird der Betrag, den ein Minister als Abgeordneter zusätzlich zu seinem Ministergehalt bezieht laufend als Schwarzgeld apostrophiert. Parteispenden werden immer mit Korruption gleichgesetzt. Frontal wird das System der staatlichen Parteienfinanzierung der Bundesrepublik angegriffen – um ausgerechnet das britische System als vorbildhaft darzustellen: Der intensive politische Wettbewerb, den das Mehrheitswahlrecht begünstigt, hat mit dazu beigetragen, dass dort praktisch keine staatliche Parteienfinanzierung existiert. Von Arnim verwechselt in der Eile staatliche Parteienfinanzierung, die auf festgesetzten, pauschalen Zuwendungen beruht (bspw. Wahlkampfkostenerstatzung und Aufwandspauschale der Abgeordneten, deren Höhe man ja durchaus diskutieren kann) mit einem Spesensystem, welches derzeit in Großbritannien die Regierung ob seines Missbrauchspotentials erschüttert. Widersprüchlich ist seine Haltung auch dahingehend, wenn einerseits (berechtigterweise) heftig gegen Lobbyismus von Wirtschaft und Verbänden gewettert wird, andererseits die angelsächsischen Finanzierungsmodelle, die hierauf im wesentlichen basieren, goutiert werden. Eine seriöse Behandlung dieser Thematik sieht anders aus.
Jeden gefundenen Fehler hysterisiert von Arnim sofort. Vokabeln wie Ämterpatronage oder Kartell-Parteien oder legalisierte Vetternwirtschaft sind an der Tagesordnung. Korruption von Abgeordneten sei straflos, wird ernsthaft behauptet. Vehement wird die EU angegriffen, die mit der neuen Wahlperiode die Vergütungen der EU-Parlamentarier vereinheitlicht hat (7.500 Euro/Monat). Man erfährt, dass ein bulgarischer Abgeordneter nun rd. 605% mehr verdient als vorher. Von Arnim tritt für eine kaufkraftgemässe Vergütung ein, d. h. der Bulgare sei mit seinen bisherigen 1.036 Euro angemessen bezahlt.
Peinlichkeiten, Auslassungen, Manipulationen
Desweiteren werden Rechnungen aufgeführt, in denen ein luxemburgischer Abgeordneter etwa 75.000 Einwohner repräsentiert, ein deutscher jedoch 830.000. In überbordender Polemik heisst es, dass die Stimme eines Luxemburgers elfmal mehr Wert sei als die Stimme eines Deutschen. Deutschland sei im EU-Parlament unterrepräsentiert. Auch hier ist von Arnims Widersprüchlichkeit überdeutlich: Einerseits beklagt er eine zu aufgeblähte EU-Administration, andererseits würde eine einwohnergemässe Besetzung des EU-Parlaments genau dazu führen. Desweiteren vergisst er, dass die prozentual etwas grosszügigere Berücksichtigung gerade der kleinen Länder politisch gewollt ist. Die tatsächlichen demokratischen Defizite in der EU-Administration spielen leider nur eine untergeordnete Rolle.
Einiges ist geradezu peinlich. Etwa wenn er schreibt, dass das Europäische Parlament kein einheitliches europäisches Volk vertritt. Als Beleg führt er Artikel 189 EG-Gesetz an, in dem es heißt: "Das Europäische Parlament besteht aus Vertretern der Völker der in der Gemeinschaft zusammengeschlossenen Staaten…" Von Arnims Schluß: Deutsche EU-Abgeordnete vertreten also das deutsche Volk, französische Abgeordnete das französische, und polnische EU-Abgeordnete vertreten das polnische Volk. Das bedeutet aber, dass die Abgeordneten sich…nach dem Referenzrahmen ihres jeweiligen Herkunftslandes richten sollten und nicht nach einheitlichen gesamteuropäischen Maßstäben, die es ebenso wenig gibt wie ein einheitliches europäisches Volk. Abgesehen davon, dass im Gesetz gar keine Rede von einem europäische[n] Volk ist: Gravierender ist die gewollte Fehldeutung des Gesetzestextes, dass das Parlament aus Vertretern der Völker bestehe und die Schlußfolgerung hieraus, dass diese Vertreter dann die Interessen der Nation zu vertreten hätten. Dabei ist exakt das Gegenteil intendiert, was sich ja u. a. in der von ihm ebenfalls heftig kritisierten Fraktionsbildung innerhalb des Europäischen Parlaments zeigt (wenn auch in der Praxis die nationalen Egoismen auch im Europaparlament immer wieder aufscheinen).
Zwanghaft seine Versuche, Richard von Weizsäcker, einen Kritiker des Parteien- und Parteienfinanzierungssystems der Bundesrepublik, als Kronzeugen für seine Thesen zu instrumentalisieren. Weizsäcker habe, so suggeriert von Arnim, davon gesprochen, dass die Parteien den Staat als Beute betrachten würden. Tatsächlich stammt diese Formulierung aus einem Interview in der "Zeit", in dem von Weizsäcker diese Formulierung jedoch für das Vorgehen der Parteien (präziser: der SPD) im Berliner Finanzskandal Anfang der 80er Jahre verstanden wissen wollte ("In Berlin haben wir stärker als anderwärts in den letzten Jahren eine Parteienkoalition und vor allem eine führende Regierungspartei erlebt, die sich den Staat zur Beute gemacht hat. Die Ämterpatronage hat nirgends den hiesigen Umfang angenommen." Von Weizsäckers Einschätzung war damals allerdings nicht ganz uneigennützig – er wurde 1981 bei Neuwahlen zum Regierenden Bürgermeister von Berlin gewählt.) Und von Weizsäckers Vorwurf der "Machtversessenheit" aus dem Jahr 1992 ist zwar pro forma an alle Parteien gerichtet (Stichwort: Überparteilichkeit des Bundespräsidenten) – hatte jedoch in Wirklichkeit das "Prinzip Kohl" im Auge (obwohl von Weizsäcker dies heute relativiert). Von Arnim verschweigt einfach den Kontext, in dem beide Bemerkungen stehen und vereinnahmt den ehemaligen Bundespräsidenten auf diese plumpe Weise.
Mit anderen Sachverhalten nimmt er es auch nicht so genau. Ein kleiner Fehler nur, wenn in der Betrachtung der Grundmandatsklausel auf Seite 58 der PDS nach der Wahl 2002 nur ein Mandat zugeschrieben wird, auf Seite 65 dann die korrekte Zahl (zwei) erscheint. Größer schon der Irrtum, Regierungswechsel im Bund seien in der Vergangenheit meist nicht durch Wahlen, sondern durch Bildung neuer Koalitionen erfolgt. Das stimmt für 1966 und 1982, aber nicht für 1969, 1998 und 2005. Allerdings ist von Arnim bei 1969 anderer Meinung: er führt zwar aus, dass mit der Wahl Gustav Heinemanns zum Bundespräsidenten im Mai 1969 die FDP signalhaft zur SPD umgeschwenkt wäre und daraufhin die SPD von der fast schon sicheren Einigung mit CDU/CSU das Mehrheitswahlrecht einzuführen, abgerückt sei um eine mögliche Koalition mit der FDP nicht zu gefährden (diesen Sachverhalt erwähnt er mindestens vier Mal) – dann jedoch setzt er das Märchen von der Ignoranz des Wählerwillens in die Welt, weil die SPD sich als zweitstärkste Partei mit der FDP gegen den ehemaligen Koalitionspartner zusammengetan habe - und dies obwohl durchaus Minderheitenregierungen akzeptiert würden.
Wesentlich elementarer als diese Kleinigkeiten ist es da, wenn akribisch die Vergütungen der Landtagsabgeordneten der Länder, in denen 2009 gewählt wird aufgeführt werden und exemplarisch für alle anderen Bundesländer erscheinen, aber ein Gegenbeispiel vorenthalten wird. Denn immerhin gibt es mit der seit 2005 in Nordrhein-Westfalen gültigen Vergütungsverordnung der Landtagsabgeordneten auch ein positives Modell. Dort wurden die Diäten zwar drastisch erhöht. Aber im Gegenzug fielen alle steuerfreien Pauschalen weg und die Abgeordneten müssen selbst für ihre Altersversorgung und ihre Krankenversicherung sorgen. Das Modell fand sogar die Zustimmung des Bundes der Steuerzahler. Hiervon findet sich kein Wort in diesem Buch.
Schäumende Empörungsrhetorik
Man erschrickt, dass von Arnim offenbar auf verfassungstheoretischem Gebiet Wissenslücken zu besitzen scheint – oder eine gespielte Naivität zur Schau stellt. Abgesehen von der ökonomischen Komponente (die Doppelalimentierung ist in der Tat ein Ärgernis) suggeriert der Autor, dass ein Minister, der zugleich auch Abgeordneter im Parlament ist, das Prinzip der Gewaltenteilung verletzt. Die Kontrollfunktion des Parlaments sei ad absurdum geführt, wenn ein Minister über seinen "eigenen" Gesetzentwurf abstimmen würde. Vordergründig hat von Arnim hier recht. Er erwähnt jedoch nicht, dass diese Gewaltentrennung, die er hier verfechtet, mit dem Prinzip der Gewaltenteilung gar nicht gemeint ist. Ein Anfängerfehler – oder vorsätzliche Täuschung des Lesers?
Moderne Staatsrechtler sprechen längst von einer Gewaltenverschränkung und wollen die Legislative eher in der Funktion der (parlamentarischen) Opposition verorten, da der Parlamentarier der Regierungsfraktion(en) in der Regel mindestens befangen ist (über die problematische Gepflogenheit des "Fraktionszwangs" finden sich in dem Buch nur wenige, erstaunlicherweise eher beschwichtigende Bemerkungen). Natürlich könnte in der Bundesrepublik die Trennung von Ministeramt und Mandat festgeschrieben werden (was sicherlich ein Vorteil wäre), dennoch ist es völlig unangemessen, diese Frage derart zu skandalisieren.
Das Buch ist durchsetzt von logischen Fehlschlüssen des Autors; meist verunglückte Versuche, polemisch-scharf zu sein. So mag man ja den Chefvolkswirt der Deutschen Bank für eine fragwürdige Figur halten, aber warum seine Prognose von Ende Februar 2009, die Wirtschaft breche um 5% im laufenden Jahr ein mit der Bemerkung kommentiert wird, dass Walter dabei ausblendete, dass es die Banken selbst waren, die Derartiges verursacht haben und weiter verursachen, bleibt ein Rätsel. Walters Wirtschaftsprognose ist eine Erwartung an die Zukunft – die Ursachenforschung ist natürlich (erst einmal) ein anderes Feld.
Was bei Walter noch wie eine Episode erscheint, wird in der Argumentation um den Föderalismus heikel. Ein Grundproblem des deutschen Föderalismus sieht von Arnim im unangemesse[n] Zuschnitt der Länder, der auf der Willkür der früheren westlichen Besatzungsmächte beruht. Hieraus ergebe sich als fatale Folge des Ausbleibens einer durchgreifende[n] Gebietsreform der sogenannte Finanzausgleich, der wirtschaftlich stärkere Länder zu Ausgleichzahlungen an schwächere verpflichte. Auch diese Konklusion bleibt geheimnisvoll: Meint von Arnim, dass Bundesländer neu konzipiert gehören (die Reduzierung auf neun oder gar sechs ist immer wieder im Gespräch)? Wenn ja, wie? Sollen sich wirtschaftlich schwächere Länder zusammenschließen oder soll es ein "Patenschaftsmodell" geben? Was, wenn sich die Wirtschaftsleistung in den einzelnen Ländern ändert? Oder, ein bisschen weiter gefasst: Wie sieht seine Vorstellung eines besseren Föderalismus aus? Will er überhaupt einen? Oder will er den Föderalismus abschaffen? Wenn ja, was kommt stattdessen?
Detaillierte Vorschläge zur besseren Parteienfinanzierung bleibt er ebenso schuldig wie eine Ausdifferenzierung des von ihm favorisierten Mehrheitswahlrechts. Sein emphatisch vorgetragenes Plädoyer für mehr Bürgerbeteiligung erschöpft sich in symbolische Kandidatenwahlen, die ansonsten konturlos bleiben. Warum wird der Leser mit wohlfeilen Phrasen abgespeist, statt ihm ausgearbeitete Modelle und Entwürfe vorzulegen?
Schäumende Empörungsrhetorik versperrt mehr als nur gelegentlich den Blick aufs Wesentliche. Als ein dröhnendes Sprachrohr wird Oskar Lafontaine apostrophiert – man ist geneigt, dieses Attribut als gelungene Charakterisierung auf den Autor selber anzuwenden. Er bereitet einen Eintopf zu, dessen zweifellos vorhandenen guten Zutaten in der Masse der verdorbenen Beigaben nahezu verschwinden. Die Lektüre dieser zähen, redundanten und teilweise gehirnwäscherischen 370-Seiten-Schrift ist für den auch nur rudimentär politisch vorgebildeten Leser reine Zeitverschwendung.
Hans Herbert von Arnims Verdienste in der Vergangenheit sind unbestreitbar, aber mit solchen nichtssagenden Pamphleten entwickelt er sich leider zum Dieter Bohlen der Parteienforscher. Das schmerzt doppelt. Denn es geht ja um mehr als Herrn von Arnim.
Die kursiv gedruckten Passagen sind Zitate aus dem besprochenen Buch.
Gregor Keuschnig - 2009-07-08 20:06

