Rudi Blitzableiter (Gast) - 2008-11-16 09:51

Während einige "parlamentarische Regierungsvollstrecker" seine Existenz negieren erläutern andere ganz freimütig die Notwendigkeit des Fraktionszwangs:

Angelika Graf (SPD): »ein Verzicht auf jede Fraktionsdisziplin (würde) unweigerlich zum Chaos führen und die Regierungsarbeit praktisch unmöglich machen.« »Im Übrigen sollte eine gegen die Fraktionsdisziplin gehende Entscheidung – aus Gewissensgründen – nur der letzte Weg sein, denn besser ist es immer, etwaige Bedenken bereits vor der Abstimmung zu thematisieren und auf eine Änderung der Vorlage zu drängen. Wenn eine Änderung nicht durchsetzbar ist, dann muss man sich meiner Meinung dem Mehrheitswillen der Fraktion beugen.«

Michael Hartmann (SPD): »Ich bin aber auch Demokrat genug, um mich in elementaren Sachthemen (…) fern ab von Gewissensentscheidungen der Fraktionslinie unterzuordnen.«

Christoph Strässer (SPD): »Zum Thema Fraktionszwang möchte ich anmerken, dass nur durch eine gewisse Disziplin in den Fraktionen Politik planbar bleibt. Zum einen für die Regierung und das Parlament, da so verhindert werden kann, dass einzelne Abgeordnete durch Enthaltungen oder Ablehnungen Gesetzentwürfe der eigenen Fraktion blockieren oder verhindern. Zum anderen für den Bürger selbst.« »Da das geplante Gesetzesvorhaben (Anm.: Rente mit 67) trotz weiter bestehender Bedenken für mich nicht den Rang einer »Gewissensentscheidung« hat, habe ich als Mitglied der Fraktion zugestimmt.«

Stephanie Jung (SPD): »Man kann politisch dafür oder dagegen sein und sich bis zur letzten Gelegenheit entsprechend dafür oder dagegen intern einsetzen. Aber am Tag der Abstimmung gilt der Fraktionszwang – sonst ist parlamentarische Arbeit nicht möglich.«

Rudi Blitzableiter (Gast) - 2008-11-16 09:56

In den Antworten tauchen bestimmte Motive auf.

(1) »Die Gewissensentscheidung«

Damit wird offenbar Bezug auf den Begriff Gewissen im Grundgesetz genommen. In der parlamentarischen Praxis macht man sich eine sehr eigenwillige Auslegung des Grundgesetzes zu eigen.

Während man im Abstimmungsverhalten i. d. R. an Aufträge und Weisungen der Fraktion gebunden ist (Fraktionszwang), gilt dies im Falle von Gewissensentscheidungen nicht. Als Gewissensentscheidungen sollen nur Fragen von Krieg oder Frieden oder Abstimmungen über den Anfang oder das Ende des Lebens gelten.

(2) »Die Regierungsarbeit ermöglichen«

Dafür muss man wissen, dass die meisten Gesetze, über die die Abgeordneten des Parlaments abzustimmen haben (Legislative = gesetzgebende Gewalt), von der Initiative der Regierung ausgehen (Exekutive = ausführende Gewalt).

Das Regieren wird natürlich erheblich erleichtert, wenn man über Abgeordnete verfügt, die kein Problem damit haben, einem Gesetz zuzustimmen, welches sie selbst für falsch halten.

Selbst wenn eine klare Mehrheit der gewählten und »an Aufträge und Weisungen nicht gebunden Vertreter des ganzen Volkes« gegen ein Gesetz ist, kann sich die Regierung darauf verlassen, dass sich nahezu alle parlamentarischen Regierungsvollstrecker für das entsprechende Gesetz aussprechen.
Gregor Keuschnig - 2008-11-17 18:35

Ich glaube nicht, dass es allzu viele Abgeordnete gibt, die einem Gesetz zustimmen, weil sie es für falsch halten. Insofern halte ich den Satz Selbst wenn eine klare Mehrheit der gewählten und »an Aufträge und Weisungen nicht gebunden Vertreter des ganzen Volkes« gegen ein Gesetz ist, kann sich die Regierung darauf verlassen, dass sich nahezu alle parlamentarischen Regierungsvollstrecker für das entsprechende Gesetz aussprechen für reine Demagogik.

Ich glaube allerdings, dass die Fülle der Gesetze, über dies es zu beschliessen gilt, oft genug den Horizont des Abgeordneten überschreiten. Er ist Experte auf dem Gebiet X - aber nicht bei Y und Z.

Den Begriff der "Gewissensentscheidung" halte ich für problematisch, weil er tatsächlich suggeriert, dass es um vitale Interessen des Landes geht. Ich würde als Hilfskonstrukt von "sittlichen Entscheidungen" sprechen, die grundlegende Werte betreffen und befragen.

So etwas wie Fraktionsdiszplin kann es übrigens nur deshalb geben, weil die Partei, die über die Liste das Parlament "bestückt", einen grossen Anteil daran hat, dass der jeweilige Abgeordnete im Parlament sitzt. Denn selbst wenn er direkt gewählt sein sollte (über die Erststimme), hat er dies meistens der Infrastruktur der Partei zu verdanken. Gänzlich schwierig wird es für denjenigen, der über die Liste eingezogen ist (weil er kein Direktmandat gewonnen hat). Hier wird sehr schnell mit einer Verschiebung der Listenposition gedroht. Durch eine Änderung des Wahlrechts könnte man dies beheben. Aber diejenigen, die am meisten von der jetzigen Regelung profitieren werden kaum reformfreudig sein.

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