Gregor Keuschnig - 2008-03-16 13:38

An zwei

@stripe
Und beim Mehrheitswahlrecht läuft es bei z.B. 3 großen Parteien in extremen Fällen darauf hinaus, dass 34% die restlichen 66% dominieren.
Interessante Rechnung. Aber im aktuellen Verhältniswahlrecht bestimmen oft genug 6, 7 oder 8%-Parteien, wohin die Reise geht. Das halte ich nicht für gerechter.

Führt die Beteiligung der Parteien an der Auswahl zu einer besseren (wie auch immer definierten) Qualität des Parlaments als die Auswahl durch das Volk? Wenn man das im Saldo mit ja beantwortet (es gibt mit Sicherheit Argumente dafür und dagegen), dann kann man eigentlich nichts gegen diese Einschränkung der direkten Volksherrschaft haben. Frau Metzger wäre wohl ein Argument dagegen, der qualifizierte, nicht gewählte Direktkandidat mit Warze auf der Nase ein Argument dafür.
Nicht die Beteiligung der Parteien ist das Problem, sondern ihre Monopolstruktur. Es gibt ja die Fälle – auch bei den kleineren Parteien (Ströbele), die zeigen, dass eine ungünstige Listenplatzierung durch den Gewinn des Direktwahlkreises umgangen werden kann. Im Prinzip erzeugt das aktuelle System das imperative Mandat. Ein Fall wie der von Frau Metzger fällt uns ja nur auf, weil er so ungewöhnlich ist. In anderen Ländern kennt man diesen starren Fraktionszwang (der übrigens ein Phänomen von rechts bis links ist) nicht.

Und das Hauptproblem, darauf komme ich immer wieder zurück, ist wohl eher die Blockade von Bundesrat und Bundestag.
Eine zweite Kontrollkammer zum Parlament braucht man. Das darf allerdings nicht zum Blockadeinstrument werden, was eine umfassende Föderalismusreform notwendig machen würde.

Vielleicht sollte man einfach alle 5 Jahre an einem Tag (oder von mir aus im Abstand von 4 Wochen) den Bundestag und die Landesparlamente wählen. Dann wäre (abgesehen von gelegentlichen Neuwahlen wegen Auseinanderbrechens von Koalitionen) für 5 Jahre Ruhe mit halbwegs synchronen Mehrheiten in Bundestag und Bundesrat.
Naja, dann kann man den Bundesrat gleich abschaffen. Statt Synchronisierung wäre wohl Bündelung wichtiger. Man wählt im Jahr X den Bundestag – und X +2 Jahre (oder X +3) alle Länderparlamente.




@Peter
Ich denke nur zwei Jahre zurück, als das Merkel Deutschland zum Sanierungsfall degradierte. Ich meine zu dem Zeitpunkt Stimmungen bemerkt zu habe, die ich lange für unmöglich gehalten habe. Eine ordentliche Rezession und ich wette auf nichts mehr.
Das Wort des "Sanierungsfalls" war zweifellos unglücklich, aber es war nicht in der Eindeutigkeit formuliert, wie es häufig zitiert wird (es war mit dem Wort "auch" eingeschränkt).

Das Prinzip, dass Volkes Wille in Deutschland nur gefiltert in der Exekutive und teils der Legislative ankommt, ist geschichtliche Erfahrung und ich bin sehr froh darüber. In der Schweiz, Großbritannien und den USA (na ja, die haben Bush auch wiedergewählt) sieht die Lage etwas anders aus, weil die Länder eine ganz andere demokratische Kultur haben.
Nicht nur Bush; die Wahlergebnisse in den USA waren oft reichlich exotisch (für Europäer). Die Schweiz kann man m. E. nicht vergleichen, da es dort ein Konkordanzsystem gibt. Ich bin auch nicht für Volksentscheide wie in der Schweiz, halte aber das Argument der fehlenden demokratischen Kultur für schwach, denn irgendwann müsste ja mal jemand anfangen. Und das die Schweiz sich mit ihren Volksentscheiden teilweise nicht mit Ruhm bekleckert, dürfte auch bekannt sein.

Ein Blick nach Grossbritannien lässt einen aber heute auch erschauern.
Warum?

Je direkter eine Wahl ist, und das wäre sie bei einem Mehrheitswahlrecht, desto mehr muss ich von den Wählern verlangen. Ich nehme an, dir ist der Kenntnisstand des gemeinen Wahlvolkes bekannt? Wie viele Wähler wissen überhaupt was Erst- und Zweitstimme ist, geschweige denn die politischen Programme der Parteien? Nein, das ist kein Alarmismus. Nur eine Feststellung.
Böse argumentiert: Es gäbe ja dann keine Erst- und Zweitstimme mehr!

Ich glaube auch nicht, dass das allgemeine Wahlvolk so dumm ist, wie es immer dargestellt wird. Und selbst wenn: Ist es nicht auch das Recht einer Entität, Fehler zu begehen? Wer sagt denn, dass die Fehlerquote beim jetzigen Verhältniswahlrecht geringer ist? Tatsache ist nur, dass die Stimmen arg gestreut werden können und es zu Konstellationen kommt, nur schwierig Regierungsbildungen ermöglichen.

Du hast mich also nicht überzeugt und glaube weiter an das Verhältniswahlrecht. Sogar noch radikaler als heute, damit die von dir erwähnten 49% auch repräsentiert werden.
Das ist schade, aber nicht zu ändern. Deine Begründung halte ich für schwach, da in Parlamenten (auf allen Ebenen) mindestens immer 51% bestimmen und 49% "Opposition machen dürfen" (wie das so schön euphemistisch von den Verlierern immer heisst). Das ist – wie gesagt – das Wesen dessen, was wir als Demokratie bezeichnen.

Immerhin haben wir bei der letzen Bundestagswahl und in vielen Ländern eine linke Mehrheit gehabt, die politisch nicht relevant werden konnte.
Die linke Mehrheit existiert praktisch seit 1998. Damals und 2002 brauchte man die PDS nicht; 2005 wäre es möglich gewesen, aber aus persönlichen Animositäten der Protagonisten kam (kommt) es dazu nicht. Es wäre übrigens fatal, diese "linke Mehrheit" mit einem "Wählerwillen" zu betiteln. Etliche der Linkswähler sind – das zeigen alle Untersuchungen – Protestwähler (aus dem ehemaligen Nichtwählerbereich).

Mittelfristig glaube ich, dass sich auch eine rechte Partei mindestens in einigen Ländern rechts von der CDU implementieren wird. Dann haben wir Sechsparteienparlamente und es gibt nur noch "Grosse Koalitionen". Davor graut mir.
Ein persönliches Wort: Ich hatte 1980 die FDP mit der Zweitstimme gewählt, weil es zwischendurch hiess, die FDP drohe an der 5%-Hürde zu scheitern (ähnlich wie 1969, als sie nur 5,8% bekam). Man bedenke: 1980 gab es m. E. keine Alternative zu Helmut Schmidt als Bundeskanzler (der CDU/CSU-Kandidat hiess Franz-Josef Strauß). Die SPD konnte aber – natürlich – nicht alleine Strauß verhindern. Der GAU wäre gewesen, dass die FDP scheitert, die Grünen, die damals erstmals auftraten, nagten wertvolle Prozentpunkte an den Wählern der SPD und die CDU/CSU wird stärkste Fraktion (das war ziemlich sicher und nur einmal nicht der Fall) und Strauß Bundeskanzler. Zugegebenermassen ein im nachhinein in fast allen alarmistisches Szenario: Die FDP bekam über 10%, de Grünen erhielten nur 1,5%, die CDU/CSU büsste noch ein und die SPD hielt ihre Ergebnis. Aber eines stimmte: CDU/CSU waren – trotz Strauß – stärkste Fraktion geworden. Was dann zwei Jahre später passierte, ist bekannt. Die Lambsdorff-FDP wechselte mit Unterstützung der "neutralen" FDP-Kräfte die Seite und Kohl wurde Kanzler. Das stellte eine eklatante Verfälschung des Wählerwillens von 1980 dar. Seitdem ist mir das Verhältniswahlrecht suspekt.

Peter (anonym) - 2008-03-16 19:26

Starke Begründungen

Ein Blick nach Grossbritannien lässt einen aber heute auch erschauern.
Warum?


Der Zerfall der Gesellschaften, wie er in allen westlichen Demokratien zu beobachten ist, verläuft in keinem Land so rasant wie in Großbritannien. Wer regelmäßig "Europa heute" im DLF und ähnliche Sendungen hört, in denen im Gegensatz zu den "großen Nachrichten" aus dem Alltag der Menschen berichtet wird, weiß was ich meine. Dazu habe ich Bekannte aus Großbritannien, die von Zuständen berichten, die hier gar nicht nachvollziehbar sind. Die Unterschicht ist dramatisch gewaltbereiter, die Mittelschicht erodiert viel stärker als hierzulande.

Böse argumentiert: Es gäbe ja dann keine Erst- und Zweitstimme mehr!

Wenn wir uns darauf einigen können, dass die Stimme im Mehrheitswahlrecht ein stärkeres Gewicht hat, ist das Argument schon treffend. Ich bin mir sicher, dass ein signifikanter Anteil der Wähler keinen blassen Schimmer hat, wie Politik funktioniert. Du wirst mir hoffentlich zustimmen, dass der reine Nachrichtenkonsum (der ja selbst heute schon kaum noch gewährleistet ist) kaum die Möglichkeit bietet, eine Thematik auch nur annähernd zu erfassen. Ich brauche also entweder Vertrauen in meinen gewählten politischen Vertreter oder echtes Hintergrundwissen.

Das ist schade, aber nicht zu ändern. Deine Begründung halte ich für schwach, da in Parlamenten (auf allen Ebenen) mindestens immer 51% bestimmen und 49% "Opposition machen dürfen" (wie das so schön euphemistisch von den Verlierern immer heißt). Das ist – wie gesagt – das Wesen dessen, was wir als Demokratie bezeichnen.

Das 51/49-Problem ist aber nicht in Stein gemeißelt. Z.B. die Verteilung der Vorsitzenden der Ausschüsse erfolgt auch proportional. Aber mal ganz kreativ : Warum z.B. nicht das Wahlvolk themenbezogen abstimmen lassen? Ich halte z.B. die Familien- und Schulpolitik der SPD für gruselig, würde aber niemals CDU wählen. Die Sozial-, Innen- und Wirtschaftspolitik der CDU ist für mich unhaltbar. Der liberale Aspekt im Sinne Leutheusser-Schnarrenbergers oder Burkhard Hirschs ist wünschenswert, aber die Wirtschaftspolitik der FDP abstoßend. Grüne Aspekte gehören in jede Regierung, aber nicht alles was Zahnarztfrauen mögen, mag ich auch.

Eine Mehrheit um der Mehrheit Willen kann nicht die Lösung sein, schon deshalb nicht, weil ein kleines Ereignis kurz vor der Wahl eine Tendenz massiv verstärken kann. Man nehem nur mal an, was es für die Regierungsbildung bedeutet hätte, wenn zwei Tage vor der Wahl: der Papst von einem Moslem erschossen wird, Wiedeking 100 Mio. in Lichtenstein hat, der Brand in einem Chemiewerk 1000 Tote fordert oder DocMorris zwei deutsche Apotheke vernichtet.
stripe (anonym) - 2008-03-16 20:54

>Und beim Mehrheitswahlrecht läuft es bei z.B. 3 großen Parteien in extremen Fällen darauf hinaus, dass 34% die restlichen 66% dominieren.

Interessante Rechnung. Aber im aktuellen Verhältniswahlrecht bestimmen oft genug 6, 7 oder 8%-Parteien, wohin die Reise geht. Das halte ich nicht für gerechter.

Naja, erstens dominieren sie nicht generell, wenn sie bloß 6% haben. Und zweitens hast Du das Problem, dass eine große Partei eine kleine braucht, um eine Mehrheit der Mandate zu haben, eventuell auch im Mehrheitswahlrecht (wenn z.B. die 34% nur 49% der Sitze bekommen). Natürlich wird es im Mehrheitswahlrecht tendenziell weniger Parteien und damit weniger kleine Parteien geben, so dass das 6%-Problem seltener auftritt.

>Führt die Beteiligung der Parteien an der Auswahl zu einer besseren (wie auch immer definierten) Qualität des Parlaments als die Auswahl durch das Volk? Wenn man das im Saldo mit ja beantwortet (es gibt mit Sicherheit Argumente dafür und dagegen), dann kann man eigentlich nichts gegen diese Einschränkung der direkten Volksherrschaft haben. Frau Metzger wäre wohl ein Argument dagegen, der qualifizierte, nicht gewählte Direktkandidat mit Warze auf der Nase ein Argument dafür.
Nicht die Beteiligung der Parteien ist das Problem, sondern ihre Monopolstruktur.

Was meinst Du mit Monopol? Man kann ja als Unabhängiger antreten oder neue Parteien gründen. Dass die es am Anfang schwer haben, ist klar. Aber im Mehrheitswahlrecht haben sie es NOCH schwerer.

Im Prinzip erzeugt das aktuelle System das imperative Mandat.

Du meinst, das imperative Mandat, bei dem die Partei dem Abgeordneten befiehlt? Wie geschrieben, Mehrheitswahlrecht geht eher in Richtung imperatives Manda
t, bei dem der Wähler dem Abgeordneten befiehlt. Demokratischer im Wortsinn, aber nicht unbedingt besser.

In anderen Ländern kennt man diesen starren Fraktionszwang (der übrigens ein Phänomen von rechts bis links ist) nicht.

Hast Du Belege dafür? Wenn Du meinst, dass Deutschland da eine Alleinstellung hat, wäre mir das neu.

>Vielleicht sollte man einfach alle 5 Jahre an einem Tag (oder von mir aus im Abstand von 4 Wochen) den Bundestag und die Landesparlamente wählen. Dann
wäre (abgesehen von gelegentlichen Neuwahlen wegen Auseinanderbrechens von Koalitionen) für 5 Jahre Ruhe mit halbwegs synchronen Mehrheiten in Bundestag un
d Bundesrat.

Naja, dann kann man den Bundesrat gleich abschaffen. Statt Synchronisierung wäre wohl Bündelung wichtiger. Man wählt im Jahr X den Bundestag – und X +2
Jahre (oder X +3) alle Länderparlamente.


Auch recht. Wäre bestimmt ein deutlicher Fortschritt zum Dauerwahlkampf.

@Peter: Ich glaube auch nicht, dass das allgemeine Wahlvolk so dumm ist, wie es immer dargestellt wird. Und selbst wenn: Ist es nicht auch das Recht ein
er Entität, Fehler zu begehen? Wer sagt denn, dass die Fehlerquote beim jetzigen Verhältniswahlrecht geringer ist? Tatsache ist nur, dass die Stimmen arg g
estreut werden können und es zu Konstellationen kommt, nur schwierig Regierungsbildungen ermöglichen.


Was Recht ist, steht im Gesetz. Und was im Gesetz stehen soll, darüber diskutieren wir ja noch;-)

Was mir in dem Zusammenhang auch noch einfiel: Mit Mehrheitswahlrecht gibt es die Koalitionsverhandlungen und das Geschacher dann eben auch noch VOR der Wa
hl. Die SPD wird mit den Grünen abmachen, wer wo antritt.

Das ist schade, aber nicht zu ändern. Deine Begründung halte ich für schwach, da in Parlamenten (auf allen Ebenen) mindestens immer 51% bestimmen und 49
% "Opposition machen dürfen" (wie das so schön euphemistisch von den Verlierern immer heisst). Das ist – wie gesagt – das Wesen dessen, was wir als Demokra
tie bezeichnen.


Nein, siehe oben. Es können beim Mehrheitswahlrecht auch DEUTLICH weniger als 51% (der Wähler) über den Rest bestimmen (was im Verhältniswahlrecht doch ehe
r eine theoretische Möglichkeit bleibt). Undemokratisch kann man es deshalb wohl nicht nennen, aber undemokratischer als Verhältniswahlrecht schon.

Es wäre übrigens fatal, diese "linke Mehrheit" mit einem "Wählerwillen" zu betiteln. Etliche der Linkswähler sind – das zeigen alle Untersuchungen – Pro
testwähler (aus dem ehemaligen Nichtwählerbereich).


Ich glaube trotzdem, dass es diese linke Mehrheit momentan gibt. Aber der Vorsprung ist natürlich nicht auf ewig garantiert. Erst recht nicht, wenn die SPD
nach links rückt.

Mittelfristig glaube ich, dass sich auch eine rechte Partei mindestens in einigen Ländern rechts von der CDU implementieren wird. Dann haben wir Sechspa
rteienparlamente und es gibt nur noch "Grosse Koalitionen". Davor graut mir.


Alles hat zwei Seiten.

Ein persönliches Wort: Ich hatte 1980 die FDP mit der Zweitstimme gewählt, weil es zwischendurch hiess, die FDP drohe an der 5%-Hürde zu scheitern (ähnlich wie 1969, als sie nur 5,8% bekam). Man bedenke: 1980 gab es m. E. keine Alternative zu Helmut Schmidt als Bundeskanzler (der CDU/CSU-Kandidat hiess Franz-Josef Strauß). Die SPD konnte aber – natürlich – nicht alleine Strauß verhindern. Der GAU wäre gewesen, dass die FDP scheitert, die Grünen, die damals erstmals auftraten, nagten wertvolle Prozentpunkte an den Wählern der SPD und die CDU/CSU wird stärkste Fraktion (das war ziemlich sicher und nur einmal nicht der Fall) und Strauß Bundeskanzler. Zugegebenermassen ein im nachhinein in fast allen alarmistisches Szenario: Die FDP bekam über 10%, de Grünen erhielten nur 1,5%, die CDU/CSU büsste noch ein und die SPD hielt ihre Ergebnis. Aber eines stimmte: CDU/CSU waren – trotz Strauß – stärkste Fraktion geworden. Was dann zwei Jahre später passierte, ist bekannt. Die Lambsdorff-FDP wechselte mit Unterstützung der "neutralen" FDP-Kräfte die Seite und Kohl wurde Kanzler. Das stellte eine eklatante Verfälschung des Wählerwillens von 1980 dar. Seitdem ist mir das Verhältniswahlrecht suspekt.

Naja, ein Koalitionswechsel innerhalb der Legislaturperiode entgegen dem Wahlversprechen könnte Dir beim Mehrheitswahlrecht auch passieren. Wie geschrieben, alle Probleme mit Koalitionen treten beim Mehrheitswahlrecht zwar seltener auf, weil es einfach weniger Parteien im Parlament gibt, aber verhindern kann man diese Probleme damit auch nicht.
Das Problem, das Du schilderst, ist eher die 5%-Hürde, weil sie dazu zwingt, seine Stimme nicht der eigentlich präferierten Partei zu geben, sondern aus taktischen Gründen als Leihstimme zu verwenden.

Immerhin hat die FDP nicht Strauß zum Bundeskanzler gemacht und es gab nur Kohl. Es kam also nicht zum aus Deiner Sicht Schlimmsten, trotz Verhältniswahlrecht.
Gregor Keuschnig - 2008-03-17 10:36

@Peter

Vom Erodieren der sozialen Verhältnisse in Grossbritannien habe ich auch schon gehört. Aber das kann kaum dem Wahlrecht angelastet werden Eher vielleicht schon dem Thatcherismus, der allerdings schon relativ lange her ist. Tatsache ist, dass Blair eine Menge Spitzen aus dem Thatcherismus herausgenommen hat und dass man in Grossbritannien eine inzwischen etwas andere Vorstellung eines Staatswesens hat als hierzulande.

Und natürlich hat die Stimme des Wählers im Mehrheitswahlrecht ein grösseres Gewicht als jetzt im Verhältniswahlrecht. Alleine schon deswegen, weil nicht mehr mit Erst- und Zweitstimme "gespielt" werden kann. Was ist aber daran schlimm?

Und wie Du dann auf den Gedanken kommst, themenbezogen wählen zu lassen, wenn Du gleichzeitig meinst, der Wähler wäre mit dem Erfassen von Thematiken an sich schon überfordert, erschliesst sich mir nicht. Die Gefahr populistischer Medienkämpfe wäre doch gerade bei themenbezogenen Entscheiden gegeben.

Ich will noch nicht einmal die Standardbeispiele über Themenabstimmungen bringen, wie Todesstrafe, Atomkraftwerke oder den Euro, sondern so etwas wie den neuen EU-Verfassungsentwurf. Es spräche nicht wenig dafür, eine derart weitgehende Entscheidung einem Plebiszit zu unterwerfen. Das hat es ja durchaus in anderen Ländern mit dem vorangehenden Verfassungsentwurf gegeben (z. B. Frankreich, Niederlande). Die Ergebnisse waren (fast immer - Ausnahme: Luxemburg und Irland)eindeutig: In dieser Form lehnte man die "Verfassung" ab. Wirklich? Oder sollte da nur einer als überrepräsentiert empfundenen EU-Bürokartie ein Denkzettel verpasst werden? Oder - in Frankreich - dem sonnenkönigartigen Chirac? Will sagen: Wie schnell werden Plebiszite zu Abstimmungen über dahinterstehende Ressentiments? Freilich auch hier gilt: Wenn man nicht damit anfängt, lässt sich auch eine gewisse Schulung der potentiellen Wähler nicht erreichen.

Warum jedoch Wähler für die thematische Abstimmung besser "gerüstet" sein sollen als zur Feststellung, wer in ihrem Wahlkreis gewählt werden soll, verstehe ich nicht.

Eine Mehrheit um der Mehrheit Willen kann nicht die Lösung sein
Warum nicht? Was ist daran jetzt anders? Grosse Koalition im Bund - was war das anderes als "Mehrheit um der Mehrheit willen"? Scherzhaft könnte man von "Zwangsheirat" sprechen. Alle Zeichen stehen darauf, dass dies auch nach 2009 so weitergeht (mit einer allerdings deutlich reduzierten SPD).

Was wären denn "Ampeln" anderes als der Versuch, mindestens 51% zu erreichen? Traditionsbedingt und auch durch das Verhältniswahlrecht und den implizit damit verbundenen Fraktionszwang kommt es eben nicht zu "wechselnden Abstimmungsmehrheiten". Also einigt man sich in Koalitionen über alle absehbaren Eventualitäten im Vorfeld.

Das Problem, dass ein Ereignis wenige Tage vor der Wahl den Ausgang beeinflusst, ist doch kein Spezifikum des Wahlrechts. Das gibt es immer (siehe Spanien).
Gregor Keuschnig - 2008-03-17 11:44

@stripe

Du meinst, das imperative Mandat, bei dem die Partei dem Abgeordneten befiehlt? Wie geschrieben, Mehrheitswahlrecht geht eher in Richtung imperatives Mandat, bei dem der Wähler dem Abgeordneten befiehlt. Demokratischer im Wortsinn, aber nicht unbedingt besser.
Jein. Fakt ist jetzt, dass es – grundgesetzwidrig – das imperative Mandat der Parteien dem jeweiligen Abgeordneten gegenüber gibt. Das kann man daran erkennen, dass es wie eine Besonderheit gilt, wenn der "Fraktionszwang aufgehoben" wird, weil es sich um eine "Gewissensentscheidung" handelt. So wird das in den Medien dargestellt – und so ist es eine grobe Verfälschung dessen, was im Grundgesetz steht.

Natürlich wird der Abgeordnete im Mehrheitswahlrecht nicht zum imperativen Mandatsträger seiner Wähler. Aber er ist natürlich für ein gewisses Programm und gewisse Aussagen in den Bundestag gewählt worden. Hieran sollte er sich orientieren – um beim nächsten Mal wiedergewählt zu werden. Anders läuft das jetzt auch nicht ab. Es ist kein imperatives Mandat, sondern ein "Wählerauftrag". Im Zweifel gilt natürlich seine persönliche Entscheidung. Wenn er aber vorher zu einem Sachverhalt X "Ja" gesagt hat – und nachher "Nein", so muss er sich schon fragen lassen, warum er seine Meinung geändert hat.

In anderen Ländern kennt man diesen starren Fraktionszwang (der übrigens ein Phänomen von rechts bis links ist) nicht.

Hast Du Belege dafür? Wenn Du meinst, dass Deutschland da eine Alleinstellung hat, wäre mir das neu.

In Grossbritannien wäre Blair fast einmal an einem Gesetzentwurf gescheitert, weil auch grosse Teile seiner Fraktion (die eine eigentlich komfortable Mehrheit hatte), dem so nicht zustimmen wollte. Das wurde dann im Vorfeld schon zurückgezogen. (Leider weiss ich nicht mehr genau, worum es ging.) Und auch Thatcher scheiterte an ihrer "Kopfsteuer" - trotz Mehrheit.

In den USA stimmen DEMs / REPs nicht immer mit ihren Parteien ab. Die Parteienbindung ist dort generell nicht so stark wie hier. Das hat natürlich Gründe – auch Gründe, die es einem nicht wünschenswert erscheinen lassen, dieses System hier ungefiltert zu übernehmen (Stichwort: Wahlspenden).

Ich sage nicht, dass Deutschland da eine Alleinstellung hat. Ich glaube aber, dass man in Deutschland immer gleich den halben Weltuntergang prognostiziert, wenn es einen oder zwei "Abweichler" gibt. Man spricht diesen Leuten – ja nach politischem Standpunkt – dann entweder einen Heiligen- oder einen Teufelsstatus zu. Beides ist m. E. falsch. – Zum Thema imperatives Mandat ein interessanter Artikel von Gerd Langguth.

Was mir in dem Zusammenhang auch noch einfiel: Mit Mehrheitswahlrecht gibt es die Koalitionsverhandlungen und das Geschacher dann eben auch noch VOR der Wa
hl. Die SPD wird mit den Grünen abmachen, wer wo antritt.

Prima. Warum nicht? Dann weiss ich als Wähler VORHER, was ich wähle! Im Bayern gab es zu den Landrats- und Bürgermeisterwahlen auch gelegentlich Kandidaten, auf die sich einige Parteien/Gruppierungen im Vorfeld geeinigt hatten. Das ist fairer, als nachher eine Koalition vor die Nase gesetzt zu bekommen, die man vorher vielleicht noch kategorisch ausgeschlossen hatte.

Es können beim Mehrheitswahlrecht auch DEUTLICH weniger als 51% (der Wähler) über den Rest bestimmen (was im Verhältniswahlrecht doch eher eine theoretische Möglichkeit bleibt).
Naja, das ist wirklich sehr theoretisch. Aber tatsächlich bei einem relativen Mehrheitswahlrecht möglich. Würde man ein absolutes Mehrheitswahlrecht (mit einem evtl. zweiten Wahlgang) implementieren, dann könnte man dies ausschliessen. Der Nachteil: Es würde in etlichen Wahlkreisen ein unglaublich harter, medial aufgeblasener Wahlkampf passieren.

Ich glaube trotzdem, dass es diese linke Mehrheit momentan gibt. Aber der Vorsprung ist natürlich nicht auf ewig garantiert. Erst recht nicht, wenn die SPD nach links rückt.
Diese "linke Mehrheit" gibt es aber nicht als Ausdruck eines "Wählerwillens", sondern in der Addition der Stimmen von drei Parteien. Hierauf wollte ich hinaus.

Das gehört jetzt nicht hierhin, daher nur kurz: Wenn die SPD nach "links" rückt (sofern man die "Linke" links nennen würde [was ich mindestens ambivalent fände]), begibt sie sich im Wettbewerb mit der Linkspartei. Diesen Wettbewerb kann sie – siehe Hase und Igel-Spiel – nur verlieren. Dass das von Teilen der SPD nicht eingesehen wird, ist fast schon tragisch.

Naja, ein Koalitionswechsel innerhalb der Legislaturperiode entgegen dem Wahlversprechen könnte Dir beim Mehrheitswahlrecht auch passieren.
Aber mit anderen Folgen. Als 1983 die vorgezogenen Wahlen stattfanden, war der Schlachtenrauch verdampft; die FDP hatte einige (auch prominente) Austritte, bekam 3 Prozentpunkte weniger – und war wieder an der Regierung! (Die CDU unter Kohl ereichte übrigens das zweitbeste Wahlergebnis ihrer Geschichte.)

Das Problem, das Du schilderst, ist eher die 5%-Hürde, weil sie dazu zwingt, seine Stimme nicht der eigentlich präferierten Partei zu geben, sondern aus taktischen Gründen als Leihstimme zu verwenden.
Interessanter Zusatzaspekt. In "Weimar" galt ja die Regel: 60.000 Stimmen = 1 Sitz im Reichstag. Wärst Du für die Abschaffung der 5%-Hürde (In Österreich: 4%)? Oder für eine Erhöhung? (In einem Mehrheitswahlrecht wären diese Betrachtungen ja überflüssig.)

Immerhin hat die FDP nicht Strauß zum Bundeskanzler gemacht und es gab nur Kohl. Es kam also nicht zum aus Deiner Sicht Schlimmsten, trotz Verhältniswahlrecht.
Der Kandidatur von Strauß zuzustimmen, war ein Schachzug von Kohl, der sich ähnlich übrigens 2002 wiederholte (Merkel verzichtete zu Gunsten von Stoiber). Kohl wusste, dass Strauß für liberale Konservative nicht wählbar war. Es war allerdings ein Spiel mit dem Feuer, denn Schmidt war auch in seiner Partei angeschlagen. Die Lamsdorff-FDP hätte Strauß nie als Kanzler gewählt. Dafür war der sozial-liberale Flügel (Baum, Hirsch) noch zu stark (das ist jetzt anders). Als Strauß dann nach der verlorenen Wahl in Bayern blieb, war der Weg frei.
stripe (anonym) - 2008-03-17 21:40

> Jein. Fakt ist jetzt, dass es – grundgesetzwidrig – das imperative Mandat der Parteien dem jeweiligen Abgeordneten gegenüber gibt. Das kann man daran erkennen, dass es wie eine Besonderheit gilt, wenn der "Fraktionszwang aufgehoben" wird, weil es sich um eine "Gewissensentscheidung" handelt. So wird das in den Medien dargestellt – und so ist es eine grobe Verfälschung dessen, was im Grundgesetz steht.
Natürlich wird der Abgeordnete im Mehrheitswahlrecht nicht zum imperativen Mandatsträger seiner Wähler. Aber er ist natürlich für ein gewisses Programm und gewisse Aussagen in den Bundestag gewählt worden. Hieran sollte er sich orientieren – um beim nächsten Mal wiedergewählt zu werden. Anders läuft das jetzt auch nicht ab. Es ist kein imperatives Mandat, sondern ein "Wählerauftrag". Im Zweifel gilt natürlich seine persönliche Entscheidung. Wenn er aber vorher zu einem Sachverhalt X "Ja" gesagt hat – und nachher "Nein", so muss er sich schon fragen lassen, warum er seine Meinung geändert hat.

Wenn Du die jetzige Praxis des Verhältniswahlrechts als grundgesetzwidrig ansiehst, das Mehrheitswahlrecht aber nicht, misst Du mit zweierlei Maß.

>> In anderen Ländern kennt man diesen starren Fraktionszwang (der übrigens ein Phänomen von rechts bis links ist) nicht.
> Hast Du Belege dafür? Wenn Du meinst, dass Deutschland da eine Alleinstellung hat, wäre mir das neu.
In Grossbritannien wäre Blair fast einmal an einem Gesetzentwurf gescheitert, weil auch grosse Teile seiner Fraktion (die eine eigentlich komfortable Mehrheit hatte), dem so nicht zustimmen wollte. Das wurde dann im Vorfeld schon zurückgezogen. (Leider weiss ich nicht mehr genau, worum es ging.) Und auch Thatcher scheiterte an ihrer "Kopfsteuer" - trotz Mehrheit.

Gibt es bei uns auch gelegentlich (z.B. Kosovokrieg, steht ja auch in dem Langguth-Artikel).

Ich sage nicht, dass Deutschland da eine Alleinstellung hat. Ich glaube aber, dass man in Deutschland immer gleich den halben Weltuntergang prognostiziert, wenn es einen oder zwei "Abweichler" gibt. Man spricht diesen Leuten – ja nach politischem Standpunkt – dann entweder einen Heiligen- oder einen Teufelsstatus zu. Beides ist m. E. falsch.
Ist ja klar, dass die betroffenen Parteien keine neutrale Wertung vornehmen und die Medien dann den üblichen Hype darum machen. Ich habe nicht den Eindruck, dass das "Volk" das so ernst nimmt. Es mag zwar doof sein, aber dann doch nicht sooo doof. Zum Thema imperatives Mandat ein interessanter Artikel von Gerd Langguth. Eigentlich ist es eher ein Artikel speziell zum Fall Metzger. Das Problem ist meiner Meinung nach weniger auf der Seite des Wahlsystems, sondern es ist eher die fehlende Zivilcourage der Parlamentarier (und gerade in diesem Beruf bräuchte man sie doch besonders). Schreibt Langguth ja auch: Mutig werden sie normalerweise erst, wenn sie sowieso aufhören wollen.
> Was mir in dem Zusammenhang auch noch einfiel: Mit Mehrheitswahlrecht gibt es die Koalitionsverhandlungen und das Geschacher dann eben auch noch VOR der Wahl. Die SPD wird mit den Grünen abmachen, wer wo antritt. Prima. Warum nicht? Dann weiss ich als Wähler VORHER, was ich wähle! Sicher? Wenn Du ein Mainstream-SPD-Wähler bist, weißt Du dann wirklich auf Anhieb, ob Du CDU oder Grüne wählst, wenn in Deiner Stadt die SPD keinen Kandidaten aufgestellt hat? Und die Koalitionsverhandlungen NACH der Wahl bleiben Dir eben trotzdem nicht unbedingt erspart, d.h. es kann hinterher immer noch anders kommen. Im Bayern gab es zu den Landrats- und Bürgermeisterwahlen auch gelegentlich Kandidaten, auf die sich einige Parteien/Gruppierungen im Vorfeld geeinigt hatten. Das ist fairer, als nachher eine Koalition vor die Nase gesetzt zu bekommen, die man vorher vielleicht noch kategorisch ausgeschlossen hatte. Der Fehler ist das "Kategorische Ausschließen", das sollte man eben nicht machen. > Es können beim Mehrheitswahlrecht auch DEUTLICH weniger als 51% (der Wähler) über den Rest bestimmen (was im Verhältniswahlrecht doch eher eine theoretische Möglichkeit bleibt). Naja, das ist wirklich sehr theoretisch. Aber tatsächlich bei einem relativen Mehrheitswahlrecht möglich. Würde man ein absolutes Mehrheitswahlrecht (mit einem evtl. zweiten Wahlgang) implementieren, dann könnte man dies ausschliessen. Das schließt Du ja dann nur dadurch aus, dass viele derjenigen, die im 1. Wahlgang keinen der beiden Führenden gewählt haben, dann im 2. Wahlgang nur die Wahl zwischen Pest und Cholera sehen und gar nicht mehr zur Wahl gehen oder die Pest wählen.
Das gehört jetzt nicht hierhin, daher nur kurz: Wenn die SPD nach "links" rückt (sofern man die "Linke" links nennen würde [was ich mindestens ambivalent fände]), begibt sie sich im Wettbewerb mit der Linkspartei. Diesen Wettbewerb kann sie – siehe Hase und Igel-Spiel – nur verlieren. Dass das von Teilen der SPD nicht eingesehen wird, ist fast schon tragisch. Sie würde links schon dazugewinnen. Aber für jedes Prozent, das sie links gewinnt, verliert sie vielleicht 1,5% am rechten Rand. Das würde sich nur dann rentieren, wenn sie langfristig die Linke unter 5% (und unter 3 Direktmandate) drücken könnte, was aber utopisch scheint.
> Naja, ein Koalitionswechsel innerhalb der Legislaturperiode entgegen dem Wahlversprechen könnte Dir beim Mehrheitswahlrecht auch passieren. Aber mit anderen Folgen. Als 1983 die vorgezogenen Wahlen stattfanden, war der Schlachtenrauch verdampft; die FDP hatte einige (auch prominente) Austritte, bekam 3 Prozentpunkte weniger – und war wieder an der Regierung! (Die CDU unter Kohl ereichte übrigens das zweitbeste Wahlergebnis ihrer Geschichte.)

Wieso mit anderen Folgen? Könnte alles im Mehrheitswahlrecht genauso passieren.

> Interessanter Zusatzaspekt. In "Weimar" galt ja die Regel: 60.000 Stimmen = 1 Sitz im Reichstag. Wärst Du für die Abschaffung der 5%-Hürde (In Österreich: 4%)? Oder für eine Erhöhung? (In einem Mehrheitswahlrecht wären diese Betrachtungen ja überflüssig.)

Im Prinzip halte ich die 5%-Hürde für vernünftig. Sie ist ein guter Kompromiss. Ob 4 oder 6%, das kann man natürlich immer diskutieren.

@Peter: >Eine Mehrheit um der Mehrheit Willen kann nicht die Lösung sein
Warum nicht? Was ist daran jetzt anders? Grosse Koalition im Bund - was war das anderes als "Mehrheit um der Mehrheit willen"? Scherzhaft könnte man von "Zwangsheirat" sprechen. Alle Zeichen stehen darauf, dass dies auch nach 2009 so weitergeht (mit einer allerdings deutlich reduzierten SPD).
Was wären denn "Ampeln" anderes als der Versuch, mindestens 51% zu erreichen? Traditionsbedingt und auch durch das Verhältniswahlrecht und den implizit damit verbundenen Fraktionszwang kommt es eben nicht zu "wechselnden Abstimmungsmehrheiten". Also einigt man sich in Koalitionen über alle absehbaren Eventualitäten im Vorfeld.

Gregor, Du vermischst immer die Mehrheit der Wähler mit der Mehrheit der Sitze. Die große Koalition oder Ampel will 51% der Sitze erreichen, aber dem entsprechen dann im Verhältniswahlrecht auch etwa 51% der Stimmen. Im Mehrheitswahlrecht aber evtl. nicht. Insofern ist es schon eine Mehrheit um der Mehrheit willen. Aber das wäre ja für sich allein noch kein Ausschlusskriterium, wenn denn die anderweitigen Vorteile das kompensieren würden.
Peter (anonym) - 2008-03-18 10:26

Mehrheit != Mehrheit

Und wie Du dann auf den Gedanken kommst, themenbezogen wählen zu lassen, wenn Du gleichzeitig meinst, der Wähler wäre mit dem Erfassen von Thematiken an sich schon überfordert, erschliesst sich mir nicht. Die Gefahr populistischer Medienkämpfe wäre doch gerade bei themenbezogenen Entscheiden gegeben.

Die Frage war, wie man dem Zünglein an der Waage ihren Stachel zieht (was für ein dummes Bild). Weiterhin sollte eine Regierungsbildung möglich sein und echte Plebiszite vermieden werden. Daher ist der Richtungsentscheid, wenn ich die Demokratie nicht gleich ganz abschaffen möchte, ein Mittel der Wahl. Die Frage, ob Deutschland am Hindukusch oder im Erzgebirge verteidigt werden soll, ob ich Kopf- oder Bürgerversicherung bevorzuge, freie oder soziale Marktwirtschaft möchte, dass sind Fragen, die man stellen kann. Man nimmt den Bürger erstens ernster und verhindert das plebiszitäre Element (ich möchte auch nicht, dass über die Todesstrafe abgestimmt wird).

Was wären denn "Ampeln" anderes als der Versuch, mindestens 51% zu erreichen? Traditionsbedingt und auch durch das Verhältniswahlrecht und den implizit damit verbundenen Fraktionszwang kommt es eben nicht zu "wechselnden Abstimmungsmehrheiten". Also einigt man sich in Koalitionen über alle absehbaren Eventualitäten im Vorfeld.

Ich fühle mich dabei wohler. Das Problem der großen Entscheidungen sehe ich aber auch problematisch, da der große Entwurf in z.B. der Gesundheitsreform in einer Ampel kaum machbar ist. Leider sind Strukturen in dieser Richtung in Deutschland sehr festgefahren, so dass eine Entscheidung zum "Wohle des Landes" aus überparteilichen Gründen kaum denkbar ist. Tiefe Provinz also.

Das Problem, dass ein Ereignis wenige Tage vor der Wahl den Ausgang beeinflusst, ist doch kein Spezifikum des Wahlrechts. Das gibt es immer (siehe Spanien).

Allerdings ist das Wahlrecht hier von elementarer Bedeutung. In Spanien gab es mit ein paar Prozent eine andere Mehrheit. Was wäre denn, wenn nach einem solchen Ereignis eine verfassungsändernde Mehrheit vorhanden ist, was im Mehrheitswahlrecht mit halbwegs ausgewogenen Parteien leicht möglich ist. Dir gruselt davor nicht?
Gregor Keuschnig - 2008-03-20 08:51

@Peter

Das Problem der großen Entscheidungen sehe ich aber auch problematisch, da der große Entwurf in z.B. der Gesundheitsreform in einer Ampel kaum machbar ist.
Richtig. Wobei die Ampel SPD/Grüne/Linke sicherlich in der Lage wären, längerfristige Projekte zu entwerfen, als die Jamaika-Koalition CDU/FDP/Grüne. Hier sehe ich die Unterschiede speziell zwischen FDP und Grünen als zu stark an, als das dort mehr als grosskoalitionäres Verwalten herauskommen könnte. Österreich zeigt, dass Grosse Koalitionen, die zu lange regieren, die vielbeschworenen "Ränder" stärken und in grossem Masse Nichtwähler produzieren, da es kaum signifikant wahrnehmbare Unterschiede gibt (die liegen dann gut verborgen in den utopistisch anmutenden Wahlprogrammen der jeweiligen Parteien).

Um Deine letzte Frage aufzunehmen: Mit gruselt viel mehr vor einer weiteren Grossen Koalition 2009 - mit rd. 38% CDU und 25% SPD. Das ist Futter für die Linke, die sicherlich zweistellig wird und die mit Maximalforderungen (und im sicheren Wissen, dass sie nicht in die Regierung kommen werden) Stimmen bekommen.

Mittelfristig dürfte es auch nicht mehr zu vermeiden sein, dass eine extremistische Partei am rechten Rand entsteht, die als Antipode zur Linken funktionieren könnte. In einigen Landtagen ist das ja schon so (abschreckendes Beispiel Sachsen - hier sind die Umfragewerte für die NPD konstant).

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