Soweit ich weiß, ist es ein Verstoß gegen das Urheberrechtsgesetz, eine Übersetzung eines urheberrechtlich geschützten Werks (und das sind auch Zeitungsartikel) ohne Zustimmung des Autors zu verbreiten. Das heißt, Sie müssten bei Handke oder dem Figaro (falls er sich die entsprechenden Rechte gesichert hat) um Erlaubnis fragen. Es kommt nicht darauf an, ob schon eine autorisierte Übersetzung vorliegt oder nicht. Mit dem Zitatrecht können Sie auch nicht argumentieren, da es sich um den gesamten Text handelt.
Im schlimmsten Fall könnte Handke (bzw. Le Figaro) Sie verklagen bzw. Ihnen eine Klage androhen, falls Sie nicht zu einem nachträglichen Vertragsabschluss bereit sind. Und da Ihre Übersetzung jetzt schon seit dem 23.2. online ist, würde das gar nicht mal so billig werden. Ein Entfernen der Übersetzung wäre da nur Schadensbegrenzung, die Urheberrechtsverletzung ist schon geschehen. Aber in solchen Dingen gilt: Wo kein Kläger, da kein Richter.
Sie sehen - ich würde Ihnen gerne helfen, kann aber nicht, einerseits aus juristischen, andererseits aus moralischen Gründen, denn keinem Publizisten würde es gefallen, wenn jemand seine Texte in Übersetzung in ein Blog einstellt, ohne dafür zu löhnen - oder anders gesagt: Das Urheberrechtsgesetz trägt erheblich zum materiellen Überleben von Künstlern und Publizisten bei.
Verfechter des Urheberrechts - auch wenn ich in diesem Punkt anderer Meinung bin. Und natürlich ersetzt eine Meinung keine evtl. Rechtslage. Ich hatte im übrigen den "Figaro" über meine Übersetzung unterrichtet; eine Antwort habe ich nicht erhalten.
Ich gehe mal davon aus, Ihr Posting nicht als Drohung zu interpretieren.
Clovis (anonym) - 2008-03-03 22:02
Wenn ich Ihnen drohen wollte, dann hätte ich dies klar und deutlich ausgesprochen. Ich wollte Sie nur darauf hinweisen, wie ich die Rechtslage sehe. Falls Sie doch noch eine Antwort auf Ihre Mail an den Figaro erhalten, würden Sie deren Inhalt dann hier im Kommentarbereich kurz zusammenfassen? Danke.
HIER gibt es ein Personen- und Sachverzeichnis dieses Weblogs. Es soll als zusätzliche Orientierungshilfe zu den "Ressorts" und der Suchfunktion dienen.
Immer noch Übersetzung bzw. Urheberrecht
Im schlimmsten Fall könnte Handke (bzw. Le Figaro) Sie verklagen bzw. Ihnen eine Klage androhen, falls Sie nicht zu einem nachträglichen Vertragsabschluss bereit sind. Und da Ihre Übersetzung jetzt schon seit dem 23.2. online ist, würde das gar nicht mal so billig werden. Ein Entfernen der Übersetzung wäre da nur Schadensbegrenzung, die Urheberrechtsverletzung ist schon geschehen. Aber in solchen Dingen gilt: Wo kein Kläger, da kein Richter.
Sie sehen - ich würde Ihnen gerne helfen, kann aber nicht, einerseits aus juristischen, andererseits aus moralischen Gründen, denn keinem Publizisten würde es gefallen, wenn jemand seine Texte in Übersetzung in ein Blog einstellt, ohne dafür zu löhnen - oder anders gesagt: Das Urheberrechtsgesetz trägt erheblich zum materiellen Überleben von Künstlern und Publizisten bei.
Bonne soirée
Clovis, juristisch interessierter Oberlehrer
Ich bin ein
Ich gehe mal davon aus, Ihr Posting nicht als Drohung zu interpretieren.