"Juristischer Pups"
Es ist schwierig, in der allgemeinen Skandalisierung um die Frankfurter Richterin, die dann flugs zum Beleg für die "Koranhörigkeit" der deutschen Justiz aufgeblasen wird, eine besonnene, ruhige Stimme zu finden, die sich dem allgemeinen Gegeifer nicht anschliesst. Selbst so liberale und normalerweise verantwortungsvolle Politiker wie Dieter Wiefelspütz von der SPD waren nicht vor vorschnellen Verurteilungen gefeit; da wollte wohl niemand zurückstehen.
Heribert Prantl stellt in der heutigen Ausgabe der "Süddeutschen Zeitung" klar, dass die "Affäre", die (von den üblichen Verdächtigen liebend gerne) als "Kulturkampf" hochstilisiert wird, nur ein juristischer Pups ist.
Dabei lässt Prantl – natürlich! – keinen Zweifel daran, dass die Begründung der Richterin grober Unfug ist. Natürlich darf man sich nicht auf den Koran beziehen, der (je nach Auslegung) häusliche Gewalt rechtfertigen könnte. Aber Prantl stellt auch klar:
Die Richterin hat kein Urteil gefällt. Und sie hat mitnichten geduldet, dass der marokkanische Ehemann seine Frau prügelt. Sie hat auch nicht ein eheliches Züchtigungsrecht gebilligt. Das ist alles Unsinn. Das Gericht hatte den prügelnden Ehemann der scheidungswilligen Frau schon im Juni 2006 aufgrund des Gewaltschutzgesetzes aus der Ehewohnung verbannt; es untersagte dem Mann, sich der Wohnung weiter als fünfzig Meter zu nähern.
Es ging nun darum, ob der Frau zuzumuten war, mit der Scheidung noch die (wenigen Monate) abzuwarten, bis das nach dem Gesetz obligatorische Trennungsjahr abläuft. Die Richterin kam nun zu dem Schluss, dies sei zumutbar, begründete dies jedoch mit dem törichten Hinweis darauf, dass die Eheleute aus einem anderen Kulturkreis stammten. Prantl weiter: Das war eine unwürdige, eine obszöne Begründung, mit der die Richterin wohl davon ablenken wollte, dass sie zu bequem war, rasch ein Scheidungsurteil zu fällen, das sich ein paar Monate später quasi von selbst schreibt.
Der justizinterne Kontrollmechanismus hat allerdings sehr wohl funktioniert – die Richterin wurde als befangen erklärt und ersetzt; die Sache anders entschieden.
Am Ende wird Prantl dann sehr deutlich:
Für Hysterie gibt es keinen Anlass. Wer nun einen "Koran-Alarm" auslöst und behauptet, die Justiz sei islamhörig, der betreibt Hetze.
Dem ist wenig hinzuzufügen. Wer diese "Affäre" wollüstig aufbauscht und so nebenbei noch die Unabhängigkeit der Justiz besser "kontrollieren" möchte, sät etwas, was er irgendwann dann ungern ernten will. Also besser den Schaum vorm Mund abwischen und den Kopf für die wichtigen Sachen freimachen. So wenig Vertrauen hat unsere Justiz wirklich nicht verdient.
Und noch etwas: Die Erfahrung hat mich gelehrt, dass gerade diejenigen, die mit den westlichen Werten unter dem Arm spazieren gehen, die Schlimmsten, die Pharisäerhaftesten sind.
Heribert Prantl stellt in der heutigen Ausgabe der "Süddeutschen Zeitung" klar, dass die "Affäre", die (von den üblichen Verdächtigen liebend gerne) als "Kulturkampf" hochstilisiert wird, nur ein juristischer Pups ist.
Dabei lässt Prantl – natürlich! – keinen Zweifel daran, dass die Begründung der Richterin grober Unfug ist. Natürlich darf man sich nicht auf den Koran beziehen, der (je nach Auslegung) häusliche Gewalt rechtfertigen könnte. Aber Prantl stellt auch klar:
Die Richterin hat kein Urteil gefällt. Und sie hat mitnichten geduldet, dass der marokkanische Ehemann seine Frau prügelt. Sie hat auch nicht ein eheliches Züchtigungsrecht gebilligt. Das ist alles Unsinn. Das Gericht hatte den prügelnden Ehemann der scheidungswilligen Frau schon im Juni 2006 aufgrund des Gewaltschutzgesetzes aus der Ehewohnung verbannt; es untersagte dem Mann, sich der Wohnung weiter als fünfzig Meter zu nähern.
Es ging nun darum, ob der Frau zuzumuten war, mit der Scheidung noch die (wenigen Monate) abzuwarten, bis das nach dem Gesetz obligatorische Trennungsjahr abläuft. Die Richterin kam nun zu dem Schluss, dies sei zumutbar, begründete dies jedoch mit dem törichten Hinweis darauf, dass die Eheleute aus einem anderen Kulturkreis stammten. Prantl weiter: Das war eine unwürdige, eine obszöne Begründung, mit der die Richterin wohl davon ablenken wollte, dass sie zu bequem war, rasch ein Scheidungsurteil zu fällen, das sich ein paar Monate später quasi von selbst schreibt.
Der justizinterne Kontrollmechanismus hat allerdings sehr wohl funktioniert – die Richterin wurde als befangen erklärt und ersetzt; die Sache anders entschieden.
Am Ende wird Prantl dann sehr deutlich:
Für Hysterie gibt es keinen Anlass. Wer nun einen "Koran-Alarm" auslöst und behauptet, die Justiz sei islamhörig, der betreibt Hetze.
Dem ist wenig hinzuzufügen. Wer diese "Affäre" wollüstig aufbauscht und so nebenbei noch die Unabhängigkeit der Justiz besser "kontrollieren" möchte, sät etwas, was er irgendwann dann ungern ernten will. Also besser den Schaum vorm Mund abwischen und den Kopf für die wichtigen Sachen freimachen. So wenig Vertrauen hat unsere Justiz wirklich nicht verdient.
Und noch etwas: Die Erfahrung hat mich gelehrt, dass gerade diejenigen, die mit den westlichen Werten unter dem Arm spazieren gehen, die Schlimmsten, die Pharisäerhaftesten sind.
Gregor Keuschnig - 2007-03-23 17:08