Dieser Rechtsanwalt Steinhöfel ist für sein ausgeprägtes Rechtsempfinden seit langem einschlägig bekannt.
Man braucht nur sein martialisches Konterfei auf seiner Web-Site zu betrachten, um eine Vorstellung zu bekommen, wes Geistes Kind dieser Vorzeigejurist ist.
Vor Jahren ließ er es sich nicht nehmen, das Media-Markt-Werbegeplärre persönlich in die Wohnzimmer zu schreien. Aufgrund seines so betont zur Schau gestellten Machogehabes kann man aber ziemlich sicher davon ausgehen, dass die Natur Herrn Steinhöfel nur mit einem sehr, sehr kleinen Zipfel bedacht hat. Und das stimmt einen doch gleich wieder fröhlich.
Man muss allerdings sagen, dass das Abmahnen inzwischen zu einer Art Volkssport geworden ist. Ein Freund eines Arbeitskollegen von mir hat einen kleinen Onlineshop und seine AGB dort eingestellt. Irgendwann bekam er Post von einem Verbraucherschutzverein, der zwei, drei kleine "Verstösse" in seinen AGB monierte. Die Rechnung des Anwalts war gleich mit dabei (immerhin ca. 400 Euro). Wenn es dem Verbraucherverein tatsächlich um die Sache gegangen wäre, dann hätte man ihn m. E. auch erst einmal anschreiben können. Es handelte sich übrigens um Lächerlichkeiten.
HIER gibt es ein Personen- und Sachverzeichnis dieses Weblogs. Es soll als zusätzliche Orientierungshilfe zu den "Ressorts" und der Suchfunktion dienen.
Media-Markt – die sind mir zu blöd!
Man braucht nur sein martialisches Konterfei auf seiner Web-Site zu betrachten, um eine Vorstellung zu bekommen, wes Geistes Kind dieser Vorzeigejurist ist.
Vor Jahren ließ er es sich nicht nehmen, das Media-Markt-Werbegeplärre persönlich in die Wohnzimmer zu schreien. Aufgrund seines so betont zur Schau gestellten Machogehabes kann man aber ziemlich sicher davon ausgehen, dass die Natur Herrn Steinhöfel nur mit einem sehr, sehr kleinen Zipfel bedacht hat. Und das stimmt einen doch gleich wieder fröhlich.
Ein ergänzendes Dokument...
Man muss allerdings sagen, dass das Abmahnen inzwischen zu einer Art Volkssport geworden ist. Ein Freund eines Arbeitskollegen von mir hat einen kleinen Onlineshop und seine AGB dort eingestellt. Irgendwann bekam er Post von einem Verbraucherschutzverein, der zwei, drei kleine "Verstösse" in seinen AGB monierte. Die Rechnung des Anwalts war gleich mit dabei (immerhin ca. 400 Euro). Wenn es dem Verbraucherverein tatsächlich um die Sache gegangen wäre, dann hätte man ihn m. E. auch erst einmal anschreiben können. Es handelte sich übrigens um Lächerlichkeiten.