Wie der Fuchs die Hühner schützen möchte
Das drohende Weihnachtsgeschäft wird uns wieder ein Gewitter geschmackloser Werbung bringen. In der Spitzengruppe der versuchten Massenverblödung rangierte in den letzten Jahren die "Media-Saturn-Holding" – genauer: "Media-Markt". Nur wenige glauben, der Werbespruch "Ich bin doch nicht blöd" beziehe sich auf den Media-Markt-Verweigerer, sei also quasi eine Selbstironie.
Zum neuen Weihnachtsgeschäft hat man sich etwas Besonderes einfallen lassen: Joachim Steinhöfel, seines Zeichens Rechtsanwalt, überzieht insbesondere Online-Elektroanbieter mit Abmahnungen, wie in diesem Artikel in der FASZ nachzulesen ist.
Unter dem Deckmäntelchen des Verbraucherschutzes werden so Wettbewerber mit einstweiligen Verfügungen u. U. wirtschaftlich ruiniert.
Immerhin wird die Aktion durch das gängige Recht gedeckt. Ein gutes Beispiel, wie überregulierende Gesetze – seien sie auch noch so gut gemeint – Schaden anrichten können.
So bleibt eigentlich nur eine Wahl: Man meidet konsequent diese Märkte (die übrigens oft genug gar nicht so preiswert sind, wie dies angepriesen wird) und kauft stattdessen beim Elektrohändler um die Ecke. Der bietet übrigens in der Regel auch noch Service. Damit wenigstens dieser Spruch stimmt: "Ich bin doch nicht blöd".
Das entsprechende Googlen des Herrn Steinhöfel spült den Suchenden sehr schnell auf seine Webseite. Dort ist u. a. ein sehr interessantes Urteil verlinkt, welches einen Rechtsstreit zwischen ihm und dem Verein "Freedom for Links e. V." dokumentiert.
Zum neuen Weihnachtsgeschäft hat man sich etwas Besonderes einfallen lassen: Joachim Steinhöfel, seines Zeichens Rechtsanwalt, überzieht insbesondere Online-Elektroanbieter mit Abmahnungen, wie in diesem Artikel in der FASZ nachzulesen ist.
Unter dem Deckmäntelchen des Verbraucherschutzes werden so Wettbewerber mit einstweiligen Verfügungen u. U. wirtschaftlich ruiniert.
Immerhin wird die Aktion durch das gängige Recht gedeckt. Ein gutes Beispiel, wie überregulierende Gesetze – seien sie auch noch so gut gemeint – Schaden anrichten können.
So bleibt eigentlich nur eine Wahl: Man meidet konsequent diese Märkte (die übrigens oft genug gar nicht so preiswert sind, wie dies angepriesen wird) und kauft stattdessen beim Elektrohändler um die Ecke. Der bietet übrigens in der Regel auch noch Service. Damit wenigstens dieser Spruch stimmt: "Ich bin doch nicht blöd".
Das entsprechende Googlen des Herrn Steinhöfel spült den Suchenden sehr schnell auf seine Webseite. Dort ist u. a. ein sehr interessantes Urteil verlinkt, welches einen Rechtsstreit zwischen ihm und dem Verein "Freedom for Links e. V." dokumentiert.
Gregor Keuschnig - 2006-11-06 10:55


Media-Markt – die sind mir zu blöd!
Man braucht nur sein martialisches Konterfei auf seiner Web-Site zu betrachten, um eine Vorstellung zu bekommen, wes Geistes Kind dieser Vorzeigejurist ist.
Vor Jahren ließ er es sich nicht nehmen, das Media-Markt-Werbegeplärre persönlich in die Wohnzimmer zu schreien. Aufgrund seines so betont zur Schau gestellten Machogehabes kann man aber ziemlich sicher davon ausgehen, dass die Natur Herrn Steinhöfel nur mit einem sehr, sehr kleinen Zipfel bedacht hat. Und das stimmt einen doch gleich wieder fröhlich.
Ein ergänzendes Dokument...
Man muss allerdings sagen, dass das Abmahnen inzwischen zu einer Art Volkssport geworden ist. Ein Freund eines Arbeitskollegen von mir hat einen kleinen Onlineshop und seine AGB dort eingestellt. Irgendwann bekam er Post von einem Verbraucherschutzverein, der zwei, drei kleine "Verstösse" in seinen AGB monierte. Die Rechnung des Anwalts war gleich mit dabei (immerhin ca. 400 Euro). Wenn es dem Verbraucherverein tatsächlich um die Sache gegangen wäre, dann hätte man ihn m. E. auch erst einmal anschreiben können. Es handelte sich übrigens um Lächerlichkeiten.